…zuzurechnen. Die Darlehensforderungen der luxemburgischen Gesellschaften seien in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Forderungen der an den luxemburgischen Gesellschaften beteiligten X Leasing GmbH und AX GmbH anzusehen und mit dem im Konzern für vergleichbare Finanzierungen verwendeten Zinnssatz von 8% in den Jahren 1994 und 1995 bzw. 6…
…erklärte die Vertreterin der Bw., dass die D. Holding Limited mit einer AG vergleichbar sei und teilte weiters mit: "Der Kaufvertrag ist erstellt worden nach Irischem Recht. Aus folgenden Gründen leitet sich ab, dass es sich um eine AG handelt: 1. Das Kapital ist in …
…BAO abgegeben wurden. Die Betriebsprüfung geht in ihrer Stellungnahme automatisch von einer Mitunternehmerschaft aus, da es sich bei der Gesellschaftsform um eine KG handelte. Dass der Gewinn Bestandteil des Vermögens ist und an diesem die beiden Kommanditistinnen im jeweiligen Prozentsatz Anteil hatten, steht außer Frage…
…auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und deren Geschäftsanteile vom Handel auf dem öffentlichen Kapitalmarkt ausgeschlossen sind. Aus diesen Gründen handle es sich um eine der österreichischen GmbH vergleichbare Gesellschaft. In der Stellungnahme vom 21. Dezember 2006 wurde ausgeführt, dass die auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung…
…auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und deren Geschäftsanteile vom Handel auf dem öffentlichen Kapitalmarkt ausgeschlossen sind. Aus diesen Gründen handle es sich um eine der österreichischen GmbH vergleichbare Gesellschaft. In der Stellungnahme vom 21. Dezember 2006 wurde ausgeführt, dass die auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung…
…XY reg. Gen.m.b.H über Gebäude- und Produktionsanlagen verfüge und daher nicht einfach verschwinden könne. Ferner sei die Gesellschaftsform eine Genossenschaft und alle Mitglieder könnten sich nicht gleichzeitig absetzen. Betreffend die Verspätung seien bereits Säumniszuschläge und Zinsen entrichtet worden. Der angerichtete Schaden sei…
…Nach dieser Aufstellung würden Banken für Haftungen für Firmen mit einem AAA-Rating eine Haftungsprämie von nur 0,12%-0,15% p.a. (vergleichbar dem Risikozuschlag bei Hypothekarkrediten) verlangen, für Firmen mit einem Rating von BBB eine Prämie von 0,6% - 0,9% p.a…
…der Fall gewesen wäre. Die KEG wurde laut Auskunft der Beteiligten FR und MS sowie des Steuerberaters WG nur deswegen gegründet, da das AMS nur an Unternehmen in Gesellschaftsform Aufträge zur Durchführung von Vermittlungspools erteilte. Die Betriebsprüfung kam im Betriebsprüfungsverfahren zum Schluss, dass die angebotenen…
…161/2005, lautet wie folgt: "Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder…
…die § 22 BAO weitgehend ähneln bzw. grundsätzlich dasselbe Ziel wie diese Norm verfolgen. Der BFH entschied im Mai 2005 zwei vergleichbare Fälle (BFH 31.5.2005, I R 74/04 und I R 88/04; "Hilversum") und kam zum Schluss, dass die Zwischenschaltung einer ausländischen…
…161/2005, lautet wie folgt: "Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder…
…die § 22 BAO weitgehend ähneln bzw. grundsätzlich das selbe Ziel wie diese Norm verfolgen. Der BFH entschied im Mai 2005 zwei vergleichbare Fälle (BFH 31.5.2005, I R 74/04 und I R 88/04; "Hilversum") und kam zum Schluss, dass die Zwischenschaltung einer…
…aber an den stillen Reserven nicht beteiligt ist (Doralt EStG, § 23 Tz 215). Übernahme eines Unternehmerrisikos bedeutet die gesellschaftsrechtliche oder eine wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, also die Übernahme eines Unternehmerwagnisses. Dazu gehört neben der Beteiligung am Gewinn und Verlust der…
…1 Z 1 lit. a und c EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung sei das Anteilsrecht an einer Agrargemeinschaft wirtschaftlich vergleichbar mit einem Genussrecht, mit dem das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsvermögen der Agrargemeinschaft verbunden sei (EStR 2000, Rz 5031 mit Hinweis auf…
…Abs. 4 KStG 1988 gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften Folgendes: 1.) Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (…
…dass das Bemühen um den Erfolg der einzelnen Unternehmen durch die Bw GmbH erfolgt, diese das Geschick der einzelnen Unternehmen bestimmt und damit auch das volle Unternehmerrisiko trägt und dies zudem in der Gesellschaftsform von Personengesellschaftern, ja ertragsteuerlich in der klassischen Form von betrieblichen Beteiligungen…
…Punkt zeigt sich somit ein deutlicher Unterschied zur österreichischen Privatstiftung, deren Stiftungsvorstände immer weisungsfrei sind, weshalb die F-A iS vorstehender Ausführungen mit einer Stiftung nach dem österreichischen PSG nicht vergleichbar ist. Dem diesbezüglichen Berufungsvorbringen, dass auch das Vorhandensein eines Mandatsvertrages nichts an der grundsätzlichen…
…handle sich dabei um eine so geringfügige formale Abweichung, dass diese für die Steuerbefreiung nicht von Bedeutung sein könne. In Frankreich sei es auch üblich, dass im geschäftlichen Verkehr auf die Angabe der Gesellschaftsform verzichtet werde. Die Fa. H. mit ursprünglichem Sitz in FR-T…
…es darauf an, ob die ausländische Gesellschaft mit einer Gesellschaft nach österreichischem Recht vergleichen lasse. Ergebe sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit einer österreichischen Gesellschaftsform, für deren Einordnung in das System des EStG und KStG die österreichische Gesetzgebung eine bestimmte Regelung getroffen habe, so sei…
…Rechts ansehe, wäre § 22 BAO anwendbar. An der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit dieser Gesellschaftsform sei aber (im gegebenen Zusammenhang) nicht zu zweifeln. Würden bei einer GmbH eine größere Anzahl von Dienstnehmern beschäftigt, so sei zu prüfen, ob jeder einzelne Dienstnehmer das vorgegebene Bild der Geschäftsführung erfüllt. Dies…