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UFSL RV/0745-L/03Vereinbarte Zinsen gehören bei der Börsenumsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2006

…der Bemessung der Börsenumsatzsteuer unberücksichtigt zu lassen. Im Sinne der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehören daher die im berufungsgegenständlichen Abtretungsvertrag vereinbarten Zinsen zur Bemessungsgrundlage der Börsenumsatzsteuer. Dieser vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen Rechtsauffassung steht allerdings die in der Berufung zitierte Rechtssprechung des BFH vom 13…

UFSL RV/2072-L/02Vereinbarte Zinsen gehören bei der Börsenumsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2006

…3.2 wurde vereinbart: Der Kaufpreis ist binnen 2 Wochen nach rechtskräftiger kartellgerichtlicher Genehmigung (oder einem dieser Genehmigung gleichzuhaltenden Bestätigung des Kartellgerichtes) der Übergeberin zu überweisen. Gleichzeitig sind für den Kaufpreis für den Zeitraum vom 1.1.1999 bis zum tatsächlichen Zahlungszeitpunkt Zinsen in Höhe…

UFSL RV/0746-L/03Vereinbarte Zinsen gehören bei der Börsenumsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…der Bemessung der Börsenumsatzsteuer unberücksichtigt zu lassen. Im Sinne der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehören daher die im berufungsgegenständlichen Abtretungsvertrag vereinbarten Zinsen zur Bemessungsgrundlage der Börsenumsatzsteuer. Dieser vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen Rechtsauffassung steht allerdings die in der Berufung zitierte Rechtssprechung des BFH vom 13…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 3/4

…die dem Zivilrecht entstammen und auch in diesem Sinn für handels- und ertragsteuerliche Zwecke auszulegen sind. Zur Argumentation des Finanzamtes, dass deshalb keine auflösende Bedingung vorliegen würde, weil mit dem Bedingungseintritt die vereinbarten (höheren) Zinsen nicht ex nunc, sondern ex tunc wegfallen würden, wird angemerkt…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…die dem Zivilrecht entstammen und auch in diesem Sinn für handels- und ertragsteuerliche Zwecke auszulegen sind. Zur Argumentation des Finanzamtes, dass deshalb keine auflösende Bedingung vorliegen würde, weil mit dem Bedingungseintritt die vereinbarten (höheren) Zinsen nicht ex nunc, sondern ex tunc wegfallen würden, wird angemerkt…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…die dem Zivilrecht entstammen und auch in diesem Sinn für handels- und ertragsteuerliche Zwecke auszulegen sind. Zur Argumentation des Finanzamtes, dass deshalb keine auflösende Bedingung vorliegen würde, weil mit dem Bedingungseintritt die vereinbarten (höheren) Zinsen nicht ex nunc, sondern ex tunc wegfallen würden, wird angemerkt…

UFSL RV/0391-L/02Schenkungssteuerpflicht für zinsenloses Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2004

…Das Darlehen wird nicht verzinst; im Falle des Verzuges werden jedoch Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. vereinbart. III. Der Schuldner verpflichtet sich weiters: a) alle Zahlungen an Kapital, Zinsen und sonstigen Nebengebühren ohne jeden Abzug, daher unter Ausschluss jeder Aufrechnung porto- und spesenfrei…

UFSW RV/2570-W/08Gesellschaftsteuerliche Beurteilung bei Vereinbarung der Zinsenlosigkeit der "unbaren Entnahme" im Einbringungsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…davon ausgeht, dass bereits mit der Einbringung des Einzelunternehmens von Frau A als Sacheinlage in die Bw. Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahmeverbindlichkeit vereinbart wurde. Es besteht kein Anlass für den Unabhängigen Finanzsenat dieses insbesonders entscheidungswesentliche Sachverhaltselement in Frage zu stellen. rechtliche Beurteilung: Vorweg ist festzuhalten, dass…

UFSW RV/2369-W/08Gesellschaftsteuerliche Beurteilung bei Vereinbarung der Zinsenlosigkeit der "unbaren Entnahme" im Einbringungsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2012

…im Einklang stehenden eingesehenen Unterlagen. Auch das Finanzamt ist bei seiner rechtlichen Beurteilung davon ausgegangen, dass die Zinsenlosigkeit bereits bei Abschluss des Einbringungsvertrages vereinbart wurde besteht kein Anlass für den Unabhängigen Finanzsenat, dieses insbesonders entscheidungswesentliche Sachverhaltselement in Frage zu stellen. rechtliche Beurteilung: Gemäß § 2 Z…

UFSW RV/0068-W/08Gesellschaftsteuer und unbare Entnahme - "Miteinpreisen" von Zinsen bei Bestimmung der Höhe der Entnahmeverbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2012

…vorbehaltene scheidet schon begrifflich aus. Nach kaufmännischen Prinzipien müsste es zu einer Verzinsung der "unbaren Entnahmen" ab dem rückwirkenden Einbringungsstichtag kommen (Wolf SWK 20-21/203 S 509). Ein Entgelt liegt für die Überlassung mangels vereinbarter Zinsen nicht vor. Der grundsätzliche Zinsenanspruch ergibt sich aus …

UFSL RV/1449-L/10Zufluss von Kapitalerträgen (Darlehenszinsen) im Falle sofortiger Wiederveranlagung bei deren Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2013Teil 1/2

…er sich nicht mehr erinnern - zurückgegeben. Manchmal sei es so gewesen, dass er den Betrag behalten habe und in einer Woche ein neuer Vertrag vereinbart worden sei. Die Zinsen könnten aus der von ihm erstellten Aufstellung ersehen werden, die er nach W. zu Herrn Sch…

UFSW RV/2395-W/07Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…Besteuerung mit Gesellschaftsteuer wie bei Gesellschafterdarlehen besteht kein Raum, weil weder auf eine vereinbarte Zinsforderung verzichtet wurde noch ein Gegenstand zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung (wie etwa bei der Gewährung eines zinsenfreien Darlehens) überlassen wurde. Im Zusammenhang mit der unbaren Entnahme wurde der…

UFSW RV/1003-W/04Qualifikation eines Gesellschafterdarlehens als verdecktes Stammkapital, Darlehenszinsen als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…bis 2000 die Fälligkeit des Darlehens mit 31.12.2002 vereinbart worden, da spätestens zu diesem Zeitpunkt die Finanzierung des Großprojektes abgeschlossen hätte sein sollen. Das Projekt sei jedoch im Sommer 2002 undurchführbar geworden. Die Zinsen des Gesellschafters für das erste Quartal 1999 hätten S…

UFSW RV/3775-W/10Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…Zinsen als zusätzliche Gegenleistung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter für das eingebrachte Vermögen in Betracht kämen. Das "Nichtvereinbaren" einer Verzinsung im Einbringungsvertrag stellt aber nicht umgekehrt eine gesondert steuerpflichtige Leistung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft dar. Bei einer Kreditierungsvereinbarung hat der Käufer erst zum vereinbarten…

UFSW RV/3096-W/09Pfandbestellungsurkunde zur Besicherung auch künftiger Darlehens- und Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013

…wird. 3. Als Nebenansprüche im Sinne des Punkt 2. gelten Zinsen, Verzugszinsen, Provisionen und Spesen, Zinsen vom Entstehungstag bis zum Tag der Zahlung des Kreditbetrages, länger als drei Jahre rückständige Zinsen bzw Verzugszinsen, über Meistbots- und Fruktifkationszinsen hinaus zu vergütende vereinbarte Zinsen, Bearbeitungsgebühr (Barauslagen, Gebühren…

UFSW RV/0498-W/03Fremdüblichkeit einer Darlehensgewährung eines Gesellschafters an die Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2005

…00. Die Zinsenabrechnung solle laut Darlehensvertrag vierteljährlich im nachhinein bei sofortiger Fälligstellung erfolgen. Im Punkt III. des Darlehensvertrages sei die Darlehensrückzahlung spätestens nach 2 Jahren, das sei am 26. Juli 1997, vereinbart worden. In der Folge seien weitere Zahlungen an die Firma geleistet worden, es…

UFSW RV/3095-W/09Generalzessionsvereinbarung zur Besicherung auch künftiger Darlehens- und Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013Teil 1/2

…Sicherheiten (Bürgschaft, Garantien, Kaution, etc) ab. Als Nebenansprüche gelten Zinsen, Verzugszinsen, Provisionen und Spesen, Zinsen vom Entstehungstag bis zum Tag der Zahlung des Kreditbetrages, länger als drei Jahre rückständige Zinsen bzw Verzugszinsen, über Meistbots- und Fruktifkationszinsen hinaus zu vergütende vereinbarte Zinsen, Bearbeitungsgebühr (Barauslagen, Gebühren, Steuern…

UFSW RV/3097-W/09Generalzessionsvereinbarung zur Besicherung auch künftiger Darlehens- oder Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013Teil 1/2

…Sicherheiten (Bürgschaft, Garantien, Kaution, etc) ab. Als Nebenansprüche gelten Zinsen, Verzugszinsen, Provisionen und Spesen, Zinsen vom Entstehungstag bis zum Tag der Zahlung des Kreditbetrages, länger als drei Jahre rückständige Zinsen bzw Verzugszinsen, über Meistbots- und Fruktifkationszinsen hinaus zu vergütende vereinbarte Zinsen, Bearbeitungsgebühr (Barauslagen, Gebühren, Steuern…

UFSW RV/0098-W/02Nichtanerkennung der Vermietung einer Frühstückspension als Einkunftsquelle mangels Fremdüblichkeit des Pachtverhältnisses.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004Teil 1/2

…Die Zinsen seien in folgender Höhe angefallen: | 1990 | S 251.726,38 | 1991 | S 458.357,21 | 1992 | S 481.505,40 Auch die im Rahmen der Betriebsprüfung vorgelegte, mit der Bank vereinbarte neue Zinsenbelastung für den Zeitraum 1993…

UFSW RV/1328-W/08Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012Teil 1/4

…gesellschafterähnliche Beteiligung, wenn gewinnabhängiger fixer Zins, Verlustbeteiligung bis zu 100% des Nennbetrages des Genussrechtes, Nachrangigkeit der Genussrechtsforderung im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft und grundsätzlich unbegrenzte Laufzeit mit einer Mindestvertragsdauer vereinbart wurden? Überblick: 1. Verfahren 1.1. Verfahren vor dem Finanzamt für Gebühren…