…der Bemessung der Börsenumsatzsteuer unberücksichtigt zu lassen. Im Sinne der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehören daher die im berufungsgegenständlichen Abtretungsvertrag vereinbarten Zinsen zur Bemessungsgrundlage der Börsenumsatzsteuer. Dieser vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen Rechtsauffassung steht allerdings die in der Berufung zitierte Rechtssprechung des BFH vom 13…
…3.2 wurde vereinbart: Der Kaufpreis ist binnen 2 Wochen nach rechtskräftiger kartellgerichtlicher Genehmigung (oder einem dieser Genehmigung gleichzuhaltenden Bestätigung des Kartellgerichtes) der Übergeberin zu überweisen. Gleichzeitig sind für den Kaufpreis für den Zeitraum vom 1.1.1999 bis zum tatsächlichen Zahlungszeitpunkt Zinsen in Höhe…
…der Bemessung der Börsenumsatzsteuer unberücksichtigt zu lassen. Im Sinne der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehören daher die im berufungsgegenständlichen Abtretungsvertrag vereinbarten Zinsen zur Bemessungsgrundlage der Börsenumsatzsteuer. Dieser vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen Rechtsauffassung steht allerdings die in der Berufung zitierte Rechtssprechung des BFH vom 13…
…zwischen den beteiligten Unternehmern ein echtes Kontokorrentverhältnis im Sinne des § 355 UGB vereinbart worden ist, bei dem die gegenseitigen Forderungen aufgerechnet werden und bei dem der jeweilige Saldo anstelle der einzelnen Forderungen tritt. Besteht kein echtes Kontokorrentverhältnis, so sind die Zinsen, wenn entsprechende Vereinbarungen vorliegen…
…die dem Zivilrecht entstammen und auch in diesem Sinn für handels- und ertragsteuerliche Zwecke auszulegen sind. Zur Argumentation des Finanzamtes, dass deshalb keine auflösende Bedingung vorliegen würde, weil mit dem Bedingungseintritt die vereinbarten (höheren) Zinsen nicht ex nunc, sondern ex tunc wegfallen würden, wird angemerkt…
…die dem Zivilrecht entstammen und auch in diesem Sinn für handels- und ertragsteuerliche Zwecke auszulegen sind. Zur Argumentation des Finanzamtes, dass deshalb keine auflösende Bedingung vorliegen würde, weil mit dem Bedingungseintritt die vereinbarten (höheren) Zinsen nicht ex nunc, sondern ex tunc wegfallen würden, wird angemerkt…
…die dem Zivilrecht entstammen und auch in diesem Sinn für handels- und ertragsteuerliche Zwecke auszulegen sind. Zur Argumentation des Finanzamtes, dass deshalb keine auflösende Bedingung vorliegen würde, weil mit dem Bedingungseintritt die vereinbarten (höheren) Zinsen nicht ex nunc, sondern ex tunc wegfallen würden, wird angemerkt…
…Das Darlehen wird nicht verzinst; im Falle des Verzuges werden jedoch Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. vereinbart. III. Der Schuldner verpflichtet sich weiters: a) alle Zahlungen an Kapital, Zinsen und sonstigen Nebengebühren ohne jeden Abzug, daher unter Ausschluss jeder Aufrechnung porto- und spesenfrei…
…gehören Ziel- und Stundungszinsen, die der Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf einer Ware aufwenden muss, zum Entgelt, sondern auch bei der Grunderwerbsteuer erhöhen neben dem nominellen Kreditkaufpreis vereinbarte Zinsen den Wert der Gegenleistung (vgl. VwGH 26.1.1989, 88/16/0036 ). Das "Nichtvereinbaren" einer…
…gehören Ziel- und Stundungszinsen, die der Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf einer Ware aufwenden muss, zum Entgelt, sondern auch bei der Grunderwerbsteuer erhöhen neben dem nominellen Kreditkaufpreis vereinbarte Zinsen den Wert der Gegenleistung (vgl. VwGH 26.1.1989, 88/16/0036 ). Das "Nichtvereinbaren" einer…
…gehören Ziel- und Stundungszinsen, die der Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf einer Ware aufwenden muss, zum Entgelt, sondern auch bei der Grunderwerbsteuer erhöhen neben dem nominellen Kreditkaufpreis vereinbarte Zinsen den Wert der Gegenleistung (vgl. VwGH 26.1.1989, 88/16/0036 ). Das "Nichtvereinbaren" einer…
…gehören Ziel- und Stundungszinsen, die der Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf einer Ware aufwenden muss, zum Entgelt, sondern auch bei der Grunderwerbsteuer erhöhen neben dem nominellen Kreditkaufpreis vereinbarte Zinsen den Wert der Gegenleistung (vgl. VwGH 26.1.1989, 88/16/0036 ). Das "Nichtvereinbaren" einer…
…davon ausgeht, dass bereits mit der Einbringung des Einzelunternehmens von Frau A als Sacheinlage in die Bw. Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahmeverbindlichkeit vereinbart wurde. Es besteht kein Anlass für den Unabhängigen Finanzsenat dieses insbesonders entscheidungswesentliche Sachverhaltselement in Frage zu stellen. rechtliche Beurteilung: Vorweg ist festzuhalten, dass…
…im Einklang stehenden eingesehenen Unterlagen. Auch das Finanzamt ist bei seiner rechtlichen Beurteilung davon ausgegangen, dass die Zinsenlosigkeit bereits bei Abschluss des Einbringungsvertrages vereinbart wurde besteht kein Anlass für den Unabhängigen Finanzsenat, dieses insbesonders entscheidungswesentliche Sachverhaltselement in Frage zu stellen. rechtliche Beurteilung: Gemäß § 2 Z…
…vorbehaltene scheidet schon begrifflich aus. Nach kaufmännischen Prinzipien müsste es zu einer Verzinsung der "unbaren Entnahmen" ab dem rückwirkenden Einbringungsstichtag kommen (Wolf SWK 20-21/203 S 509). Ein Entgelt liegt für die Überlassung mangels vereinbarter Zinsen nicht vor. Der grundsätzliche Zinsenanspruch ergibt sich aus …
…er sich nicht mehr erinnern - zurückgegeben. Manchmal sei es so gewesen, dass er den Betrag behalten habe und in einer Woche ein neuer Vertrag vereinbart worden sei. Die Zinsen könnten aus der von ihm erstellten Aufstellung ersehen werden, die er nach W. zu Herrn Sch…
…Besteuerung mit Gesellschaftsteuer wie bei Gesellschafterdarlehen besteht kein Raum, weil weder auf eine vereinbarte Zinsforderung verzichtet wurde noch ein Gegenstand zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung (wie etwa bei der Gewährung eines zinsenfreien Darlehens) überlassen wurde. Im Zusammenhang mit der unbaren Entnahme wurde der…
…vielmehr sehe § 1000 ABGB eine Verzinsung - sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden sei - nur dann vor, wenn die Forderung auf Zinsen gerichtet sei, z.B. ein Darlehen, oder wenn der Schuldner in Verzug gerate (Verzugszinsen). Wurden keine Zinsen vereinbart, dann schaffe auch § 1000 ABGB keine…
…bis 2000 die Fälligkeit des Darlehens mit 31.12.2002 vereinbart worden, da spätestens zu diesem Zeitpunkt die Finanzierung des Großprojektes abgeschlossen hätte sein sollen. Das Projekt sei jedoch im Sommer 2002 undurchführbar geworden. Die Zinsen des Gesellschafters für das erste Quartal 1999 hätten S…
…Zinsen als zusätzliche Gegenleistung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter für das eingebrachte Vermögen in Betracht kämen. Das "Nichtvereinbaren" einer Verzinsung im Einbringungsvertrag stellt aber nicht umgekehrt eine gesondert steuerpflichtige Leistung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft dar. Bei einer Kreditierungsvereinbarung hat der Käufer erst zum vereinbarten…