mündliche Anbringen, in welchen hinsichtlich des Beschuldigten eine ausreichend förmlich Erklärung abgegeben worden wäre, dass betreffend seine Person nunmehr Selbstanzeige erstattet wird, liegen demnach nicht vor. Wohl eher wäre der Vorgang zu werten als Anbringen der T GmbH, allenfalls als deren Selbstanzeige (siehe die obigen…
…dabei die Erschwerungs- und die Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a werden gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte der nicht rechtzeitig entrichteten bzw…
…Umfang der zur Last gelegten Tat und die Höhe der verhängten Strafe sind der Bw. unzweifelhaft bekannt - daher liegt kein wesentlicher, von der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz aufzugreifender, Verfahrensfehler vor. Zu der nach Teileinstellung verbleibenden Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. Jahresumsatzsteuer für die Jahre 1993 bis 1996…
…zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden waren. Mit anderen Worten, das "Bewirken" einer Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlung bestand bzw. besteht darin, dass die Täter die Selbstbemessungsabgabe nicht fristgerecht entrichten, was sie - zur Erfüllung des Tatbestandes - für gewiss halten müssen. …
…Pfändungsbescheid als auch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Pfändungsgebühren zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat und wandte ergänzend ein, dass bei der Berechnung des unpfändbaren Freibetrages seine Unterhaltsverpflichtung für seine Ehegattin nicht…
…so kann fraglich sein, ob ihr in der Tat die Mehrergebnisse anteilig zuzurechnen sind, oder nicht der geschäftsführenden Komplementärin zur Gänze. Dies kann nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens noch nicht abschließend beurteilt werden. Schließlich wäre das Vorbringen der Bw., sie sei Treuhänderin für GZ…
…7 - getrennt zu führen waren) bis zur Festsetzung der Nachforderung am 9. Oktober 1998 in ausreichender Höhe zu deren Entrichtung durch Verrechnung mit dem Guthaben zur Verfügung stand, erfolgte die Festsetzung des Säumniszuschlages in Höhe von S 214.183,00 mangels Eintrittes einer Säumnis hinsichtlich…
…Das verbleibende unverbaute Ufer an der Westseite des X-See wird als öffentlicher Badestrand der Marktgemeinde B genutzt. Neben der Bade- und Freizeitnutzung (sowohl öffentlich als auch durch die Eigentümer der Grundparzellen) erfolgt eine extensive sportfischereiliche Nutzung. Der X-See wird bis dato durch rund…
…den Bw. lediglich dazu berechtigt, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu beantragen. Ein derartiger Antrag, welcher gemäß § 311 Abs. 4 BAO bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen gewesen wäre, liegt jedoch nicht vor. Die Jahresfrist des § 311 Abs. 2…
…bis 2005 und die Umsatzsteuernachschau die Jahre 2006 bis laufend. (Wegen des beschlagnahmten Finanzamtordners muss auf dieses eMail bezüglich der Prüfungszeiträume und dem Prüfungsumfang zurückgegriffen werden.) Die Wünsche für ein schönes Wochenende und das Verbleiben "m.lb gruessen" lässt im Zusammenhalt mit dem Ersuchen zur…
…zu bewerten. Der bei angebotenen Ratenzahlungen von € 100,00 gegebene Zeithorizont bis zur Tilgung der Strafe betrüge 17 Jahre. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sei diese Frist nicht angemessen und daher nicht mit dem Strafzweck der Norm in Einklang zu bringen. Am 29. Oktober…
…Hr. Bw las sich diese Niederschrift samt Bericht durch und verweigerte die Unterschrift. Er begründete dies damit, dass seiner Meinung nach die Prüfungsfeststeilungen nicht dem tatsächlichen Sachverhalt entsprechen. Daraufhin wurde seitens der Betriebsprüfung zur Wahrung des Parteiengehörs vereinbart, dass Hr. Bw bis 8. Okt. 2010…
… 74 Abs. 2 ZollR-DG genannten Frist von drei Jahren genau ermitteln. Es lagen daher alle Voraussetzungen für die Anwendung der in der zitierten Norm genannten 10-Jahresfrist vor. Zur Festsetzung der Abgabenerhöhung: Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abgabenerhöhung gemäß § 108 ZollR-DG war…
…Dienstnehmern des Vertragspartners hervorgerufen wurden. 16) Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart. 17) Es gilt österreichisches Recht. Zur Entscheidung aller aus dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte für den Gerichtssprengel Z vereinbart. 18) Diese Vereinbarung wird in zwei…
…Verkürzungen in zwei Punkten Abschläge vorzunehmen waren. Zur Strafbemessung ist im gegenständlichen Fall auszuführen: Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Dabei ist - wie verfahrensgegenständlich - im Falle von begangenen Finanzvergehen derselben…
…der Rechtskraft des Erkenntnisses (der Strafverfügung), so ist das Finanzstrafverfahren einzustellen. "Stirbt der Bestrafte nach Rechtskraft des Erkenntnisses (der Strafverfügung), so geht die Verbindlichkeit zur Entrichtung von Geldstrafen, Wertersätzen und Kosten nicht auf die Erben über (§ 173 FinStrG). Es war daher mit (interner) Verfahrenseinstellung vorzugehen…
…des Verfahrens, hinsichtlich der Jahre 2007 und 2008 mit einer Einstellung insoweit vorzugehen, als - wie ausgeführt - tatsächlich eine strafaufhebende Selbstanzeige vorgelegen hat. Zur Strafbemessung ist im gegenständlichen Fall auszuführen: Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG mit einer Geldstrafe bis…
…Nach dieser schwierigen Zeit werde er sich bemühen, wieder alles termingerecht zu erledigen. Er ersuche daher, von einer Weiterführung des Verfahrens abzusehen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass nach § 151 Abs. 1 FinStrG das Rechtsmittel der Berufung gegen Erkenntnisse zusteht und gemäß…
…Nach dieser schwierigen Zeit werde er sich bemühen, wieder alles termingerecht zu erledigen. Er ersuche daher, von einer Weiterführung des Verfahrens abzusehen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass nach § 151 Abs. 1 FinStrG das Rechtsmittel der Berufung gegen Erkenntnisse zusteht und gemäß…
…3) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. (4) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist…