…für das Jahr 2005 die Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung (AfA) für ein Eigenheim in X. in Höhe von 3.052,20 € (ursprüngliche Anschaffungskosten: 203.480,00 €, davon AfA von 1,5% ergibt 3.052,20 €) und der Betriebskosten im Betrag von…
…06 € bzw. 1.321,97 € sowie der Absetzung für Abnutzung (AfA) für ein Eigenheim in Y. in Höhe von 3.052,20 € (ursprüngliche Anschaffungskosten: 203.480,00 €, davon AfA von 1,5% ergibt 3.052,20 €) beantragt. Zu berücksichtigen sei…
…Höhe von 14.109,08 S und Bankspesen in Höhe von 223,50 S. Als AfA-Basis für die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände wurden die von der Bw. "rekonstruierten" ursprünglichen Anschaffungskosten (Einrichtung: insgesamt 768.000 S, Ausstattung: insgesamt 142.000 S) jeweils zu 10% angesetzt (Einrichtung…
…2003" erworben worden, der Bw. beantrage die Afa-Bemessung von den fiktiven Anschaffungskosten: | | € | Inventar | 42.150,00 | | 270.149,00 In einer berichtigten Beilage vom 25. Juni 2005 zur Einkommensteuererklärung 2004 bezifferte der Bw. die Absetzung für Abnutzung…
…Juni 2005 und 12. November 2007 lagen, wurde jeweils eine Gewinnaufteilung auf den Kommanditisten und den ursprünglichen Komplementär vorgenommen. In einem Schreiben der (nunmehrigen) steuerlichen Vertretung der Bw vom 6. November 2008 (F-Akt Bl 4f/2006) wurde einleitend vorgebracht, dass die frühere steuerliche Vertretung…
…im Durchschnitt um 0,5% pro Jahr entsprechend der vereinbarten Indexklausel zu erhöhen seien. Dies führe zu einem geschätzten Erlös von 727.439,39 € und einem Barwert von 502.993,68 € bzw zu fiktiven Anschaffungskosten, die bei 69 % der Gesamterlöse lägen (Berechnungsvariante 4…
…der vom Bw. in der Berufung vom 11. Mai 2005 errechnete ursprüngliche AfA-Satz anzusetzen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Berufungsfall die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten der Liegenschaften in W., D.str.1 und D.str.2, die die Bemessungsgrundlage…
…lt. Vertrag, sondern von nicht näher aufgeschlüsselten "Anschaffungskosten" in Höhe von 455.000,00 € mit 4% geltend. Das Finanzamt richtete an die Bw. folgenden Vorhalt: "Der Kaufvertrag über das vermietete Objekt sowie der Mietvertrag mit dem Gasthausbetreiber ist vorzulegen. Wie viele Wohnungen werden vermietet…
…die durch die Betriebsprüfung erfolgte Feststellung, dass das im Mai 2000 angeschaffte KFZ der Marke Hummer H1 als PKW einzustufen sei und somit die steuerlichen Anschaffungskosten hinsichtlich ihrer Angemessenheit zu kürzen und hinsichtlich ihrer Abschreibung deren Dauer zu verlängern sei. Durch diese Feststellung ergab sich…
…Neben Anschaffungskosten sind auch Herstellungskosten zu aktivieren und über die Nutzungsdauer verteilt abzusetzen. Herstellungskosten sind alle Aufwendungen, die dazu dienen, die Wesensart eines Wirtschaftsgutes zu ändern. Bei Grundstücken gehören auch Aufwendungen, die zur Erweiterung oder zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung eines…
…Kapitalerhöhung erworbenen Anteilsrechte und zu zwei Drittel auf die neuen Anteilsrechte zu verteilen. Im gegenständlichen Fall wurde diese Verteilung der Anschaffungskosten ("Spreizung") auf die ursprünglichen Stammanteile des Bw mit einem Nominalwert von 170.000,00 S (12.354,38 €) und die durch die Kapitalerhöhung…
…Kapitalerhöhung erworbenen Anteilsrechte und zu zwei Drittel auf die neuen Anteilsrechte zu verteilen. Im gegenständlichen Fall wurde diese Verteilung der Anschaffungskosten ("Spreizung") auf die ursprünglichen Stammanteile des Bw mit einem Nominalwert von 250.000,00 S (18.168,21 €) und die durch die Kapitalerhöhung…
…2002 sowie Einkommensteuer 2003 bis 2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind fiktive Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage der Afa einer vermieteten Eigentumswohnung sowie die Zurückweisung einer Berufung als verspätet. a) Erklärungen Die Berufungswerberin (Bw.) bezieht regelmäßig Einkünfte…
…darauf, dass sich seit der Einlage des Wirtschaftsgutes keine Änderung in der Infrastruktur des Gebäudes ergeben habe, welche zu einer Wertminderung geführt haben könnte. Zur verdeckten Gewinnausschüttung wird hinsichtlich der Wohnungseinrichtung auf die ursprüngliche Argumentation der Bw. (Einlage der Einrichtungsgegenstände durch den Geschäftsführer) verwiesen, jedoch…
…ins Treffen: Im Juli 2004 sei die in Rede stehende Liegenschaft erworben worden. Die ursprünglichen Anschaffungskosten des Gebäudes hätten anteilig € 261.560,60 betragen. Die AfA betrage 2 % der Anschaffungskosten. In den Monaten Juli bis Dezember 2004 seien umfangreiche Sanierungsarbeiten in Höhe von €…
…erster Satz HGB auf den "ursprünglichen Zustand" abstellt, ist steuerrechtlich nach § 4 Abs. 7 bzw. § 28 Abs. 2 EStG 1988 als Vergleichsmaßstab der Zustand vor einer Baumaßnahme heranzuziehen, wobei - da der Zustand vor einer Baumaßnahme zumeist ein "schlechterer" ist als der "ursprüngliche Zustand" - die steuerrechtliche…
…wobei in den Jahren 1982, 1983, 1984, 1985 und 1989 Aktivierungen in Höhe von insgesamt öS 16,832.720,81 als Anschaffungskosten erfolgten. Weiters seien gemäß dem Angebot vom 29. Oktober 1982 bzw. der Auftragsbestätigung vom 15. August 1984 der SFT seitens der PP in…
…Laut ursprünglichen Ausführungen der Bw lag im Zusammenhang mit dem auf dem Grundstück gelegenen Gebäude keine Anschaffung vor, da das Grundstück laut Kaufvertrag mit der Fa. B zu einem marktüblichen Preis für Grund und Boden von 2.218,00 S/m² angeschafft worden sei. Anschaffungskosten…
…K KG seien seinerzeit von der Bw. doppelt bezahlt worden, in den Baukosten enthalten und würden jetzt anschaffungskostenkürzend verbucht. Die Bauleistung der H. GmbH sei im ursprünglich vereinbarten Ausmaß erbracht und auch so verbucht worden. Der Ersatz der Kosten durch die Bauverzögerung in Höhe von…
…128ff) protokolliert wurde. Die mündliche Erlassung eines Bescheides zur Fristverlängerung (verfahrensleitende Verfügung) ist abgabenverfahrensrechtlich zulässig. Es kann dahingestellt bleiben, ob die ursprüngliche Frist ab der Zustellung des Mängelbehebungsauftrages bis 2. Jänner 2006 angemessen gewesen wäre, weil infolge der wirksam erfolgten Fristverlängerung die Rechtsfolge des § 275…