…in den gegen die Festsetzung möglichen Rechtszügen (Stoll, BAO, 2421). Wurde etwa ein nach Meinung des Abgabepflichtigen unzutreffender Abgabenbescheid nicht mit Berufung bekämpft, kann gegen die Einhebung nicht mit einem Antrag nach § 236 BAO vorgegangen werden, weil derartige Versäumnisse nicht im Nachsichtsverfahren nachgeholt und geheilt…
…vom 26. Februar 1999 zurückgezogen worden sei. Da der Unbilligkeitstatbestand auf die Einhebung abstelle, könne der Umstand, dass eine Abgabenvorschreibung z.B. zufolge unzutreffender Abgabenbescheide als unbillig erscheine, dieselben jedoch nicht mit Hilfe der zustehenden Rechtsmittel bekämpft worden seien, für sich alleine eine Maßnahme nach §…
…lässt sich daraus nichts für den Bw. gewinnen. Erscheint nämlich schon die Vorschreibung unbillig, etwa zufolge unzutreffender Abgabenbescheide, kann gegen die Einhebung nicht mit einem Antrag nach § 236 BAO vorgegangen werden; dies würde nämlich im Ergebnis auf eine unzulässige Durchbrechung der Rechtskraft hinauslaufen (VwGH 6…
…der Begründung abgewiesen, der Unbilligkeitstatbestand stelle grundsätzlich auf die Einhebung ab. Erscheine eine Vorschreibung aus welchen Gründen auch immer, unbillig, etwa zufolge unzutreffender Abgabenbescheide, und würde diese mit Hilfe der zustehenden Rechtsmittel nicht bekämpft, könne nicht mit Maßnahmen nach § 236 BAO vorgegangen werden. Dies würde…
…8. 4.1991, Zl. 90/15/15). Erscheint die Vorschreibung unbillig, etwa zufolge unzutreffender Abgabenbescheide, die mit Hilfe der zustehenden Rechtsmittel nicht bekämpft wurden, kann gegen die Einhebung nicht mit einem Nachsichtsantrag vorgegangen werden. Wie bereits das Finanzamt ausführte, können im Verfahren betreffend die Festsetzung…
…Abgabenverfahren von Amts wegen deswegen wieder aufnehmen zu können, weil es vermute, die Abgabenbescheide seien entweder durch Fälschung einer Urkunde, durch Abgabe eines falschen Zeugnisses oder durch andere gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden. Diese Tatbestandsmerkmale glaube das Finanzamt in der Tatsache…
…Abgabenverfahren von Amts wegen deswegen wieder aufnehmen zu können, weil es vermute, die Abgabenbescheide seien entweder durch Fälschung einer Urkunde, durch Abgabe eines falschen Zeugnisses oder durch andere gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden. Diese Tatbestandsmerkmale glaube das Finanzamt in der Tatsache…
…2008, GZ. zZz, kam es zu einer Nachforderung einer Zollschuld. Bei der Überführung von eingangsabgabepflichtigen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr über Antrag der Spedition NN (Kurz: S.) mit den im Abgabenbescheid genannten Zollanmeldungen sei gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3…
…Einkünften (§ 188 BAO) niedriger als im zuvor ergangenen Einkommensteuerbescheid (26. Juli 1996) angesetzt wurde. Nachdem der neue Abgabenbescheid zunächst in Rechtskraft erwachsen war, erließ das Finanzamt - gestützt auf die Mitteilung eines anderen Betriebsfinanzamtes vom 28. November 2003 über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
…bpbp). Mit Haftungs- und Abgabenbescheid vom 23. Februar 2000 schrieb das Finanzamt oben genannter Gesellschaft deshalb Kapitalertragsteuer (KESt) für 1991 bis 1995 von diesen verdeckten Gewinnausschüttungen im Gesamtbetrag von 1.689.166,-- S vor und verwies dabei im Bescheidspruch hinsichtlich zur Entrichtung dieser Abgabennachforderung zustehender…
…eine Buchhaltungsgesellschaft m.b.H. führt, die Abgabenerklärungen für 2004 und 2005. Er führte aus, diese Abgabenerklärungen unterscheiden sich von den rechtskräftigen Abgabenbescheiden 2004 und 2005. Aus diesem Grunde stellte er im Auftrag und im Namen der Bw. gemäß § 299 Abs. 1 BAO die Anträge…
…Straße, vertreten durch [Vertreter], vom 24. Februar 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes [FAOrt] vom 24. Jänner 2006 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für das Kalenderjahr JJJ1 nach der am 11. Juli 2007 in 6020 Innsbruck…
…13. Oktober 2003 zu einer Gutschrift geführt habe. Diese sei entstanden, weil in der Einkommensteuererklärung ein Verlust aus Gewerbebetrieb in unzutreffender Höhe ausgewiesen worden sei. Das Finanzamt habe vom tatsächlichen Verlust erst durch die Mitteilung über die gesonderte Feststellung vom 7. April 2004 Kenntnis erlangt…
…Berufung wurde erwogen: Die Bestimmung des § 205 BAO betreffend die Verzinsung für Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachforderungen und -gutschriften lautet wie folgt: " (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt…
…ist dazu auszuführen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens…
…Wir ersuchen daher, das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 2006/2007 im Interesse der Rechtsrichtigkeit von Abgabenbescheiden zu Gunsten des Klienten von Amts wegen wieder aufzunehmen." b) Bescheid - Berufung Mit zwei getrennten Bescheiden vom 12. März 2010 (Akt 2006 und Akt 2007 jeweils Seite 5) wies…
…Vertreter (Wirtschaftstreuhänder) erstellte, Steuererklärungen bei der zuständigen Abgabenbehörde eingereicht und ergingen in der Folge, jeweils zur StNr. 1112, entsprechende Abgabenbescheide [Jahresumsatzsteuer 1999 laut Bescheid vom 20. Juli 2001: - 59.944,00 S (Gutschrift; Nachforderung: 84,00 S); Jahresumsatzsteuer 2000 laut Bescheid vom 15. November 2001:…
…unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes angeführt. Weiters stellte das Finanzamt fest, dass der Bw. die monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen für die Jahre 1993 und 1994 in unzutreffender Höhe berechnet bzw. entrichtet habe. Da die tatsächlichen Zahllasten erst in den jeweiligen Jahreserklärungen offen gelegt worden seien…
…im Hinblick auf die Verletzung der umsatzsteuerlichen Pflichten des § 21 UStG 1994 (durch die Einreichung unzutreffender Voranmeldungen) und die (dadurch) bewirkte(n) Abgabenverkürzung(en) könne daraus geschlossen werden, dass dieser als jahrelange Gesellschafterin (und Geschäftsführerin) der genannten GmbH laut Aktenlage das System der Umsatzsteuer bzw…
…die NN. auf Grund der genauen Warenbeschreibung in den ihr vorliegenden Versandanmeldungen und Transportdokumenten Kenntnis von der tatsächlichen Warenbeschaffenheit hatte, nahm sie in allen Zollanmeldungen eine völlig unzutreffende Einreihung in den Zolltarif vor. In den überwiegenden Fällen meldete sie Kinderschuhe der Warennummer 640351 an, obwohl…