…Problemen verständigt und ersucht habe, mit dem Beginn der Verhandlung etwas zuzuwarten. Gemäß § 167 Abs. 1 FinStrG sei dem Bf. die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer mündlichen Verhandlung zu bewilligen, wenn er glaubhaft mache, durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis verhindert…
…unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und…
…Februar 2007, erfolgreich beendet werden. Damit liegt aber eine individuelle Studienbehinderung im Lehr- und Prüfungsbetrieb der Universität Salzburg vor. Diese besonderen Umstände im universitären Bereich (Ersatztermin für die Ablegung der letzen Teilprüfung erst im darauf folgenden Jahr ) wird als unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis gesehen, das…
…zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet (hier: der Verlust seines Rechtes, die Entscheidung des Spruchsenates in einem Berufungsverfahren einer Überprüfung unterziehen zu lassen) und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass…
…Semesters Familienbeihilfenbezug im unmittelbaren Anschluss an das generelle "Toleranzsemester" bestehe nur, wenn für jede einzelne noch fehlende Prüfung durch Bestätigung des zuständigen Universitätsorgans belegt werden könne, dass der/die StudentIn durch ein im Lehr- und Prüfungsbetrieb gelegenes "unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" (§ 2 Abs. 1 lit…
…FF ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis dar, das ihn an der Einbringung einer Beschwerde gegen die in Rede stehende Berufungsvorentscheidung gehindert habe. Das Versäumnis sei am 25. August 2004 entdeckt worden, das Hindernis, welches die Versäumnis verursachte, daher mit diesem Tag weggefallen und der Wiedereinsetzungsantrag…
…kein Fristeintrag mehr stattgefunden und hätte demnach bei der allfälligen Nachkontrolle auch keine Auffälligkeit bemerkt werden können. Tatsache sei aber jedenfalls, dass der Beschuldigtenvertreter bzw. dessen Kanzlei den Einspruch rechtzeitig zur Post gegeben habe. Allerdings sei dieser durch ein unvorhersehbares bzw. unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis…
…Juni 1993, Zl. 93/14/0011). Wenn nun der Bw. in seinem Wiedereinsetzungsantrag vorbringt, dass das elf Jahre andauernde Nichterkennen eines Nichtbescheides ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis im Sinne des § 308 BAO sei, ist darauf hinzuweisen, dass diese Sichtweise nicht den Tatsachen entspricht. Denn sowohl…
…gilt, wäre sie durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis davon abgehalten, die Originale der Rechnungen bis spätestens 30. Juni 2008 beim zuständigen Finanzamt vorzulegen, weil 1. ihr Unternehmen seit vielen Jahren beim Finanzamt registriert sei und schon mehrfach Anträge auf Vorsteuererstattung eingereicht wurden. Die in…
…die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen. Dass dem Beschuldigten ein Verschulden an der…
…des unabwendbaren und unvorhergesehenen Ereignisses ("Vergessen" der Bw. die Berufung freizugeben oder "Vergessen" der Sekretärin des Parteienvertreters, die Berufung aufzugeben) Der 21.12.2006 war der Donnerstag vor dem 24.12. Der 24. Dezember 2006 fiel auf einen Sonntag, Montag und Dienstag, der 25. und…
…Kanzleibetriebes so einzurichten, dass die richtige Vormerkung von Terminen und damit die fristgerechte Wahrung von Präklusionsfristen sichergestellt sei. Ein Urlaub des steuerlichen Vertreters rechtfertige also nicht die Versäumung von innerhalb der Urlaubsfrist gelegenen Fristen. Da kein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis vorgelegen sei, liege auch kein…
…einen Irrtum beruhendes Versehen zurückzuführen seien, kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellten und sohin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht rechtfertigten. In der Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat wirft der Beschwerdeführer (Bf.) der angefochtenen Berufungsvorentscheidung Rechtswidrigkeit des Inhaltes vor. Die belangte Berufungsbehörde habe in…
…G - dem gesetzlichen Erfordernis der Glaubhaftmachung der Fristversäumung durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis entsprochen worden. "Allgemein ist anzumerken, dass sämtliche angeführten Judikate Einzelentscheidungen sind, dass es genauso unrichtig sein wird zu behaupten, dass jede Rechtsunkenntnis und jeder Rechtsirrtum ein tauglicher Wiedereinsetzungsgrund seien wie umgekehrt…
…setzen und die Partei in jenen Stand des früheren Verfahrens zurückzuversetzen, in dem es sich vor Ablauf der versäumten Frist befunden hat. Zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung zählt der Umstand, dass die Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, wobei unter einem Ereignis…
…gegen die Bescheide das Rechtsmittel der Berufung zu ergreifen. Er sei daher in seinen Grundrechten erheblich eingeschränkt. Er sei sohin durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis nicht in der Lage, rechtzeitig "Mittel" gegen die Abgabenbescheide zu erheben. Auch habe er keine Kenntnis vom Inhalt der…
…grundsätzlich sehr sorgfältig mit behördlichen Zustellungen verfahre, könne das Verschwinden der Verständigung jedenfalls nicht auf grobes Verschulden des Bw. zurückzuführen sein. Das Verschwinden der Verständigung sei jedenfalls ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis, das es dem Bw. unmöglich gemacht habe, rechtzeitig Rechtsmittel gegen die Bescheide zu…
…Schreiben zur postalischen Versendung an das Finanzamt gebracht. Sofern dieses dort nie eingelangt sei, handle es sich um ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis, durch das sie - im Hinblick auf die daraus folgende Zustellung durch Hinterlegung ohne Information - verhindert gewesen sei, die Berufungsfrist einzuhalten. Im Antragsschreiben…
…Bw. durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis verhindert gewesen sei, die entsprechende Auskunft fristgerecht zu erteilen. Der Berufung waren ein Schreiben des Rechtsvertreters des Bw. vom 24. Jänner 2012 und eine mit handschriftlichen Vermerken versehene Ausfertigung des Vorhaltes des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 20. Jänner…
…die Zustellung mit dem Eingang der Berufungsvorentscheidung in der Kanzlei wirksam werde und auch dann der Fristenlauf beginne. Wenn überhaupt die Frist zur Stellung des Vorlageantrages versäumt worden sei, so wäre die B. & C. Rechtsanwälte OEG durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis daran verhindert gewesen…