…1 oder 2 bewirkt , wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen…
…10 a KVG durchgeführt und wurde unrichtigerweise der Befreiungstatbestand der Neugründung vom Parteienvertreter auf dem vorgesehenen Vordruck KAP 21 nicht erklärt. Es ist daher die Erklärung als unvollständig und unrichtig im Sinn des § 201 BAO anzusehen. Tatsächlich kommt der Befreiungstatbestand des Neugründungsförderungsgesetzes hier zur Anwendung…
…10 a KVG durchgeführt und wurde unrichtigerweise der Befreiungstatbestand der Neugründung vom Parteienvertreter auf dem vorgesehenen Vordruck KAP 21 nicht erklärt. Es ist daher die Erklärung als unvollständig und unrichtig im Sinn des § 201 BAO anzusehen. Tatsächlich kommt der Befreiungstatbestand des Neugründungsförderungsgesetzes hier zur Anwendung…
…Finanzamt übermittelt wurde. Aus den vom Finanzamt vorgelegten Akten ergibt sich kein Hinweis, dass diese unvollständig sind oder nachlässig geführt wurden. Der Unabhängige Finanzsenat geht auf Grund des geschilderten Verfahrensganges daher davon aus, dass eine vollständig ausgefüllte, firmenmäßig gefertigte Erklärung der Betriebsübertragung gem. § 5a NeuFöG…
…vom 22. November 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 11.3.2005 wurde die Erklärung des Berufungswerbers zur Arbeitnehmerveranlagung 2004, Formular L1, elektronisch beim…
…Amtsbereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich als Verantwortlicher der X OEG durch Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, mithin unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch unvollständige Erklärung der Erlöse bzw. Umsätze, betreffend die Veranlagungsjahre 1999 bis 2001 eine Verkürzung von Einkommensteuer in Höhe von insgesamt…
…fristgerecht nachkommen, dies scheiterte freilich an technischen Besonderheiten des Finanzonline- Verfahrens, das qualifiziert unvollständige Erklärungen automatisch zurückweist und damit als nicht existent behandelt. Wären nämlich die Erklärungen mit oder ohne Verzichtserklärung am 25.05.09 nicht elektronisch, sondern auf dem Postweg übermittelt worden, so hätte…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 2000 bis 2002 und Nichtabgabe von Kapitalertragsteueranmeldungen für die Jahre 2000 bis 2004 - unvollständige Erklärung von Umsatz und Gewinn (Pizzeria und Automatenerlöse) laut Textziffer 20 und des Eigenverbrauches laut Textziffer 21 des Betriebsprüfungsberichtes vom 3…
…im Amtsbereich des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 2001 und 2002 (unvollständige Erklärung von Umsatz und Gewinn lt. TZ 14 und 16 a des Bp Berichtes vom 13.9.2004)…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vorsätzlich a)unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 1994 bis 1997 - unvollständige Erklärung der Einnahmen lt. Bp- Bericht vom 30. Juni 2000 - eine…
…die Grundaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt, da nicht alle Umsätze und Einnahmen Eingang in das Rechenwerk gefunden hätten, weshalb die unvollständige Erklärung eine Verletzung von abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten darstelle. Fristgerecht beantragte der Bw. mit Schreiben vom 28. Juli 2009 die Vorlage der Berufung zur Entscheidung…
…falschen Erklärung ergangenen Feststellungsbescheides wird auf mich ohne jede Mitwirkungsmöglichkeit ausgeschüttet. Feststellungsbescheide sind für die Gesellschafter bindend. Ich bin bereits mit einem Schaden von mehr als 3.000 f bedroht. Personen, die zur Verwaltung eines Vermögens berufen sind und pflichtwidrig unrichtige oder unvollständige Erklärungen abgeben…
…freiwillig und somit fahrlässig stattgefunden. Der Bw. habe somit keine Gelegenheit gehabt, unrichtige oder unvollständige Erklärungen abzugeben und dies sei auch nicht pflichtwidrig unterlassen worden. Erst nach gewaltsamer Entfernung (jegliche Androhung einer Konsequenz habe in der Vergangenheit keine Wirkung gehabt) des faktischen Geschäftsführers, Herrn S.…
…3.7.1996 und 14.1.1999 in 245 Angriffen vorsätzlich unter Verletzung der zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs-und Wahrheitspflicht, nämlich durch unvollständige Erklärung des Warenwertes von für sein Unternehmen importierte Himbeeren, Brombeeren und Paprika, eine Verkürzung von Eingangsabgaben iHv € 1.053.259,96 bewirkt…
…objektiv dem Bf. selbst als unmittelbarer Täter iSd. § 11 FinStrG zuzurechnen. Anders als bei diesen späteren Tathandlungen ist jedoch im Anschluss an die unvollständige Erklärungsabgabe der vom objektiven Tatbild des § 33 Abs. 1 FinStrG geforderte Taterfolg, nämlich die Bewirkung einer Abgabenverkürzung iH. der im Abgabenbescheid…
…Höhe bekannt zu geben sind, stellt steuerliches Allgemeinwissen dar. Trotz fehlender Aufzeichnungen zur Erlösermittlung hat der Bf dennoch das unvollständige Rechenwerk seinen Erklärungen zu Grunde gelegt. Sein steuerlicher Vertreter ermittelte - wohl nicht ohne vorangehende Rücksprache mit dem Bf - die Erlöse, indem er den Wareneinsatz mit…
…täglich aufzuzeichnen seien. Wider besseren Wissens ist er dieser Aufforderung nicht nachgekommen und hat trotz des Bewusstseins der mangelhaften bzw. fehlenden Erlöserfassung das unvollständige Zahlenwerk seinen Erklärungen zu Grunde gelegt und sich damit abgefunden, dass nicht alle Erlöse zur Versteuerung gelangen werden. Wurden nun aber…
…reichte die Bw. Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2001 und 2002 ein. Darin führte sie auf Seite 1 des Formulares L 1 für das Jahr 2001 neben ihren persönlichen Daten als "pensionsauszahlende Stellen im Veranlagungsjahr" die Anzahl 2 sowie namentlich die Pensionsversicherungsanstalt…
…verletzt, indem er entgegen den Bestimmungen der §§ 119 Bundesabgabenordnung (BAO) iVm 42 Abs. 1 Z 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 trotz Aufforderung zur Abgabe keine Einkommensteuererklärung (Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung) 2008 bei der Abgabenbehörde eingereicht hat. Er hat dadurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a…
…der §§ 161 ff der Bundesabgabenordnung ein Ergänzungsauftrag an den Abgabepflichtigen zu veranlassen, um unvollständige Angaben zu ergänzen bzw. die Zweifel über den Bestand eines Befreiungstatbestandes zu beseitigen. Außerdem sei mit dem genannten Bescheid eine wesentliche Abweichung von der Abgabenerklärung zu Ungunsten des Abgabepflichtigen vorgenommen worden…