…erworbene Vermögen übersteigen (vgl. neuerlich das Erkenntnis des VwGH vom 3. 10.1990, 89/13/0010) - nicht zu einem unverhältnismäßigen Nachteil für den Bw (VwGH vom 31.7.1996, 94/13/0009). Im Übrigen darf gemäß Beschluss des Pflegschaftsgerichtes vom 18. Februar 2002 über das…
… 30 Abs. 2 VwGG wieder die Rechtsstellung als Aslywerber zukommt, da keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug der angefochtenen Entscheidung ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Dies bedeutet, dass jedenfalls bis zur Entscheidung des VwGH eine Berechtigung zum…
…der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkennen zu wollen. Diesem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wäre ursprünglich mit Beschluss des VfGH vom 22. Juli 2004 mangels entsprechend konkretisierter unverhältnismäßiger Nachteile keine Folge geben worden. Ein neuerlicher Antrag vom 16. August 2004 wäre allerdings beschlussmäßig am 20…
…aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Wenn sich die Voraussetzungen…
…Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Eine aufschiebende Wirkung kann nur durch den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof in Zusammenhang mit einer an den Gerichtshof herangetragenen…
…AW 2008/15/0012, mit der Begründung abgewiesen, dass ein mit dem Vollzug des Bescheides verbundener unverhältnismäßiger Nachteil durch zahlenmäßige Angaben zu den gesamten wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschwerdeführers zu konkretisieren gewesen wäre. Mangels entsprechender Konkretisierung habe dem Aufschiebungsantrag nicht Folge gegeben werden können. Mit Eingabe…
…Lage des Einzelfalles eine Unbilligkeit iSd § 236 BAO bewirken. Mit dem Vollzug der verfahrensgegenständlichen Berufungsentscheidungen wäre für die Bw. ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden, weil in einer ex-ante-Betrachtung mit dieser Rechtsauslegung nicht gerechnet hätte werden können, die Bw. auf die bisherigen Veranlagungen und Betriebsprüfungen…
…für ihn mit der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre, welcher schwerer wiegen würde, als das Interesse der Republik Österreich an der unverzüglichen Eintreibung der Zollschuld. Einerseits würde ihm durch die in diesem Falle notwendige Versteigerung seines Eigentums ein unverhältnismäßiger Vermögensnachteil entstehen…
…bezahlen. Es sei schon alleine daraus zu erkennen, dass mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides und der damit verbundenen Entrichtung der geforderten Abgaben ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre (tief greifende Störung des Betriebsablaufes und im Falle von Zwangsmaßnahmen eine Unumkehrbarkeit der daraus resultierenden Folgen, vor…
…wurde damit begründet, dass die sofortige Vollziehung des angefochtenen Bescheides nicht geboten sei. Insbesondere sei die Einbringlichkeit nicht gefährdet. Mit dem sofortigen Vollzug des angefochtenen Bescheides wäre für die Bf. ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden, zumal die Zollvorschreibung für Verpackungsmittel, die die Bf. selbst den Lieferanten…
…aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Wenn sich die Voraussetzungen…
…aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Wenn sich die Voraussetzungen…
…ZK-DVO handle, erübrigt. Zum Vorliegen persönlicher Unbilligkeit stellte das Zollamt Innsbruck fest, dass ein unverhältnismäßiger Nachteil mangels Konkretisierung nicht glaubhaft gemacht worden sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass keine offensichtliche…
…aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Wenn sich die Voraussetzungen…
…aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Wenn sich die Voraussetzungen…
…aufschiebende Wirkung zuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstünden und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Mit Schreiben vom 9. März 2009…
…aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Wenn sich die Voraussetzungen…
…für ihn mit der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre, welcher schwerer wiegen würde, als das Interesse der Republik Österreich an der unverzüglichen Eintreibung der Zollschuld. Einerseits würde ihm durch die, in diesem Falle notwendige, Versteigerung seines Eigentums ein unverhältnismäßiger Vermögensnachteil entstehen…
…der dargestellten Vermögenssituation ein unverhältnismäßiger Zugriff auf die angeführten Vermögenswerte seitens der Abgabenbehörde nicht gegeben. Zudem sei durch gesetzliche Regelungen mit dem Existenzminimum die Grundversorgung gesichert. Auch die Art und Weise, wie der Rückstand zustande gekommen sei, habe Berücksichtigung zu finden. Dabei, würden nachteilige Folgen…
…Die Einhebung der vorgeschriebenen Stempelgebühr ist daher mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden, die in ihren Folgen schwerwiegend sind und mein Haushaltseinkommen und Vermögen in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigen und meine und die Lebensfähigkeiten meiner Kinder gefährden. " Mit angefochtenem Bescheid wurde der Antrag auf Bewilligung einer Nachsicht abgewiesen…