…sei "die Mithilfe bei der Sanierung und Erhaltung der S-Kapelle-M in enger Zusammenarbeit mit dem Bw." Weiters werde in den Statuten angeführt, dass für den Fall, dass sich der Bw. zurückziehen sollte, keine Verpflichtung zur Weitersanierung erwüchse. Der unternehmerische Bereich eines Vereins umfasse…
…Belangen der Mitglieder konkret nützen. Da die Leistung des Vereines im Bereitstellen von Hilfestellung im Notfall bei Haushaltspannen bestand, lag - unabhängig davon, in welchem Umfang das einzelne Mitglied von diesem Angebot Gebrauch macht - eine durch die Mitgliedsbeiträge abgegoltene Leistung des auch insoweit unternehmerisch tätigen Bw…
…beantragt, da die gesamte Halle der unternehmerischen Sphäre zugeordnet werden müsse. Das Ergebnis des VwGH-Erkenntnisses vom 10.12.2001, 2001/10/0186 - dass sich bei einer Turnhalle die Nutzung ermitteln lasse - werde nicht bestritten. Es sei aber die gesamte Halle dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen…
…dass bei einzelnen Jahresabschlüssen von Zufallsgewinnen auszugehen sei. Die oben angeführten, bereits während der BP vorgebrachten Argumente seien von der BP in keiner Weise gewürdigt worden und es sei darauf nicht eingegangen worden. Die Tätigkeit des Vereines sei pauschal zur Gänze dem betrieblichen (unternehmerischen) Bereich…
…zu entrichten verpflichtet sind. Hingegen ist der Verein insoweit unternehmerisch tätig, als er unechte Mitgliedsbeiträge erhält. Diesen Beiträgen steht eine konkrete Gegenleistung des Vereines an den Beitragszahler gegenüber. Steuerfreiheit ist der erwähnten Judikatur zufolge demnach nur bei Erfüllung einer Gemeinschaftsaufgabe gegeben, die allen Mitgliedern zugute…
…zu entrichten verpflichtet sind. Hingegen ist der Verein insoweit unternehmerisch tätig, als er unechte Mitgliedsbeiträge erhält. Diesen Beiträgen steht eine konkrete Gegenleistung des Vereines an den Beitragszahler gegenüber. Steuerfreiheit ist der erwähnten Judikatur zufolge demnach nur bei Erfüllung einer Gemeinschaftsaufgabe gegeben, die allen Mitgliedern zugute…
…zu entrichten verpflichtet sind. Hingegen ist der Verein insoweit unternehmerisch tätig, als er unechte Mitgliedsbeiträge erhält. Diesen Beiträgen steht eine konkrete Gegenleistung des Vereines an den Beitragszahler gegenüber. Steuerfreiheit ist der erwähnten Judikatur zufolge demnach nur bei Erfüllung einer Gemeinschaftsaufgabe gegeben, die allen Mitgliedern zugute…
…aus Gründen der Lückenfüllung der Bereich der Lebensneigung generell dem gemeinnützigen Vereinszweck zu unterstellen sei, nicht geteilt werden, weil bei die in § 1 Abs. 2 LVO genannten Voraussetzungen auf wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften idR nicht zutreffen, sodass idR von einer unternehmerischen Tätigkeit auszugehen ist …
…auseinander wo wir sagen, die Bundesligavereine sind dem unternehmerischen Bereich zuzurechnen, weil bei einem BgA nicht die guten von den schlechten Geschäften einfach getrennt werden können und wir der Meinung sind, dass der gesamte Trainingsbereich der Vereine dem BgA zuzurechnen ist. Das zeigen die Kalkulation…
…nicht dem öffentlich-rechtlichen Bereich sondern dem privatrechtlichen und damit dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen ist. Entsprechend der Zuordnung zum unternehmerischen Bereich hat der Bw auch die Einnahmen aus dem A Fest (insb. Erlöse aus dem Eintrittskartenverkauf) - mit Ausnahme der hier strittigen Kostenbeiträge der Vereine - der…
…Ein Umsatz sei bei einem Verein folglich dann steuerpflichtig, wenn er im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, einer Land und Forstwirtschaft, eines Gewerbebetriebes oder einer Vermögensverwaltung ausgeführt werde. Im vorliegenden Fall sei davon auszugehen, dass es sich um eine Tätigkeit im unternehmerischen Bereich des Vereines handle…
…So können etwa bei Körperschaften, wie zB. Vereinen, denen abgabenrechtliche Begünstigungen iSd. §§ 35 ff BAO zukommen, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe iSd. § 31 BAO gemäß § 45 Abs. 2 BAO ("unentbehrliche Hilfsbetriebe"), obwohl sie im Vereinszweck unmittelbar Deckung finden und ohne Gewinnabsicht betrieben werden, dem unternehmerischen Bereich zugeordnet werden…
…es war bekannt, dass es sich um zwei gemeinnützige Vereine handle, die eine Hausgemeinschaft bilden, "da sie gemeinsam Eigentum erwerben", die von dieser Hausgemeinschaft selber für ihren vereinseigenen nicht unternehmerischen Bereich Räume (für die Hausgemeinschaft umsatzsteuerpflichtig) anmieten, restliche Flächen an Dritte "fremdvermieten" und die Hausgemeinschaft…
…entsprechend nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Zur behaupteten Verantwortlichkeit des Finanzreferenten JP wies das Finanzamt darauf hin, dass bei Vereinen jene Personen Vertreter im Sinn des § 9 BAO wären, die nach den Statuten zur Vertretung nach außen berufen wären (VwGH 10.9.1998, 96/15…
…Annahme eines Betriebes gewerblicher Art erforderliche 2.900 Euro - Grenze pro Jahr übersteigen (wobei bei der Ermittlung der 2.900 Euro - Grenze die als nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse geltenden Zahlungen aus der Aufenthaltsabgabe an die Tourismusverbände bzw. Fremdenverkehrsvereine außer Ansatz bleiben). Zum unternehmerischen Bereich zählen bzw…
…Geschäftsleitung sowie durch die Erbringung von Dienstleistungen für die Untergesellschaft ein unmittelbarer Zusammenhang der erbrachten Leistungen mit dem Halten und Verwalten der Beteiligungen. Dadurch wäre zur Gänze ein unternehmerischer Bereich begründet. Die Unternehmereigenschaft sei somit im Hinblick auf die eindeutige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gegeben…
…Geschäftsleitung sowie durch die Erbringung von Dienstleistungen für die Untergesellschaft ein unmittelbarer Zusammenhang der erbrachten Leistungen mit dem Halten und Verwalten der Beteiligungen. Dadurch wäre zur Gänze ein unternehmerischer Bereich begründet. Die Unternehmereigenschaft sei somit im Hinblick auf die eindeutige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gegeben…
…steht ein Vorsteuerabzug für diesen Bereich von vorneherein nicht zu. Die die unternehmerische und nichtunternehmerische Sphäre betreffenden Vorsteuern seien angemessen aufzuteilen. Darunter fielen insbesondere die Vorsteuern aus Gemeinkosten, Wanderwege mit kostenpflichtigen Führungen. Darüber hinaus seien Vorsteuern betreffend die Verpflegung bei Vereinssitzungen sowie Spesen und Nächtigungsgebühren…
…Einkunftsquelleneigenschaft zu verneinen, hat eine Ermittlung (positiver oder negativer) Einkünfte zu unterbleiben. Die Liebhabereibeurteilung hat unter Beachtung der Prinzipien und Grundsätze des Einkommensteuerrechtes zu erfolgen. Das Prinzip der synthetischen Einkommensteuer und damit das Leistungsfähigkeitsprinzip sowie der Grundsatz der Gesamtbetrachtung wirtschaftlich verbundener Sachverhalte fordern bei der…
…1998) bzw. S 594.773,26 (1999) beantragt. Begründend wurde ausgeführt, dass aus der tatsächlichen Abwicklung der Bauvorhaben von Beginn an die Absicht der unternehmerischen Nutzung erkennbar gewesen sei. Zwischenzeitlich seien auch die entsprechenden Mietverträge mit den Vereinen bzw. Dorferneuerungsvereinen abgeschlossen worden, sodass die fehlenden…