…zu welchen u.a. die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören, zuzuordnen waren. Ertragsteuerlich bedeutsam sind Vermietungsergebnisse nur, wenn aus einer Vermietungstätigkeit die Erzielung eines positiven Gesamtergebnisses innerhalb eines absehbaren Zeitraumes geplant bzw. zu erwarten ist. Nur in diesem Fall liegt eine Einkunftsquelle im ertragsteuerlichen…
vergleichbaren Sachverhaltskonstellation bestätigt hat, dass fehlende Vermietungsbemühungen während einer Sanierungsphase nicht gegen eine ernsthafte Absicht zur Vermietung nach Beendigung der Sanierung sprechen. Insgesamt wird nach Ansicht des UFS für das Jahr 2000 durch die Verfahrensunterlagen das Fehlen einer eindeutigen Absicht des Bw., zumindest Teile seiner…
…Ermittlung nach § 28) in einer "integrierten" Prognoserechnung zu einer einzigen Einkunftsart (Vermietung und Verpachtung) zu verbinden. Auf diese Weise kann die Annahme von Liebhaberei hinsichtlich der Vermietungstätigkeit nicht widerlegt werden. Denn das steuerpflichtige Einkommen ist gemäß § 2 Abs 2 EStG ausgehend vom Gesamtbetrag der (in…
…28) in einer - hier gar nicht vorgelegten! - "integrierten" Prognoserechnung zu einer einzigen Einkunftsart (gemeint: Vermietung und Verpachtung) zu verbinden, um so die Annahme von Liebhaberei hinsichtlich der Vermietungstätigkeit als widerlegt darzustellen. Denn das steuerpflichtige Einkommen ist gemäß § 2 Abs 2 EStG ausgehend vom Gesamtbetrag der…
…Bw. führte dazu aus: "Unser Mandant hat die Vermietungstätigkeit nie aufgegeben und daher auch keine Mitteilung bzw. eine Anzeige über die endgültige Einstellung der Vermietung abgegeben. Die Annahme der Beendigung seitens der Behörden erfolgt somit uE ohne schlüssige Erläuterungen. Er hat die Vermietungstätigkeit lediglich unterbrochen…
…Überschuss" resultieren werde: "Aktivklagen vor HG Wien: "Wiederaufnahmsklage" zu 23Cgxxx/00: HG Wien 23Ncxxx/04 HG Wien 23Ncxxx/05 Passivklagen vor LG ZRS wegen derselben Baufinanzierung: LG ZRS Wien 9Cgxx/00 (seit Jahresmitte 2000 unterbrochen) LG ZRS Wien 25Cgxx/02 Verfahren vor der Staatsanwaltschaft Wr…
…Missbrauchsbestimmungen der Bundesabgabenordnung einzuordnen sein) oder eine unternehmerische Tätigkeit nur unterbrochen werde mit der Absicht, diese nach einer absehbaren Zeitspanne wieder aufzunehmen. Ein solcher Fall liege gegenständlich nicht vor, da sie die 1997 unternommene Vermietungstätigkeit im selben Jahr wieder aufgegeben und überhaupt nicht die Absicht…
…substanziellen Wohnnutzflächenerweiterungen des viergeschossigen Mietwohngebäudes" und den daraus folgend begehrten Vorsteuerabzug unter anderem Folgendes zu lesen: "(...), weil (dieses Vorhaben) wegen ... grober Unwägbarkeiten so lange befristet unterbrochen werden muss, bis die erforderliche Rechtssicherheit vorliegt. (Diese) liegt erst nach Abschluss der wegen derselben Sache laufenden Gerichtsverfahren vor…
…als Unwägbarkeit anzusehen sei, vermag der Unabhängige Finanzsenat in dieser Allgemeinheit nicht zuzustimmen. Es ist zwar richtig, dass bei einer auf zunächst unbestimmte Zeit geplanten Vermietungstätigkeit, einer vor Erreichung eines Gesamteinnahmenüberschusses aus konkreten Unwägbarkeiten vorgenommenen Einstellung der Vermietung, der Annahme der Ertragsfähigkeit dieser Vermietung nicht…
…Ausführungen nicht als Vorsteuern berücksichtigt: [Grafik] Tz. 2 Vermietungsumsätze - Rechnungsausstellung Aus der Vermietungstätigkeit wurden 2003-2007 folgende Umsätze erzielt (Mietzahlungen von der Mieterin N T) | | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | Mieteinn. 10% = Umsatz | 3.963,93 …
…dass mit einer weiteren Arbeiterbeherbergung nicht mehr zu rechnen war, überlegten die Ehegatten, die Vermietungstätigkeit einzustellen. Statt dessen sollte in den Räumlichkeiten A - die über eine entsprechende Ausbildung verfügte - betagte Menschen pflegen, wobei auch hier die Anregung von der Gemeinde kam. Im Jahr 2003 wurden…
…Der Gesamtverlust aus der gegenständlichen Vermietungstätigkeit erreichte insgesamt eine Höhe von (ATS°-2.787.202),in den streitgegenständlichen Jahren 1992 bis 1998 ATS - 1.881.838,-. Zur rechtlichen Beurteilung dieser Frage sind nach den zuvor erfolgten Ausführungen für das Streitjahr 1989 die LiebhabereiVO I und…
…werden. Der Bw. beauftragte im Jahr 1991 die Fa. RL mit den Bauarbeiten, die im Oktober begonnen wurden. Im Dezember 1991 wurden die Bauarbeiten wegen des Winters unterbrochen, d.h. die Arbeiten wurden eingestellt. Dabei kam es zur Rechnungslegung am Jahresende seitens der Fa. RL,…
…§ 16 Abs. 1, Tz 10 und die dort angeführte Rechtsprechung). Zu den Werbungskosten zählen alle Aufwendungen, die durch die Vermietungstätigkeit veranlasst sind. In umsatzsteuerlicher Hinsicht ist gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist…
…aus der Vermietung von zwei im Jahr 1992 erworbenen Objekten, in denen für das Land Steiermark vornehmlich aus dem südosteuropäischen Raum stammende Flüchtlinge beherbergt wurden. Das Ergebnis aus dieser Vermietungstätigkeit ermittelte er durch Einnahmen-/Ausgabenrechnung gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) unter Anwendung der…
…der Jahre ab 1990 gelangte es, nachdem zunächst vorläufige, die Ergebnisse aus der Vermietungstätigkeit berücksichtigende Bescheide ergangen sind, im Zuge des Veranlagungsverfahrens 2003 aufgrund des bis dahin insgesamt erzielten Überschusses der Werbungskosten über die Einnahmen (272.617 S) zur Auffassung, dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhabereibetätigung…
…des Mietvertrages und Rückstellung des Mietobjektes ihre Tätigkeit, sie wurde im März 2000 aufgelöst. Für die Jahre 1998 und 1999 führte das Finanzamt zunächst erklärungsgemäße Veranlagungen durch, mit denen die aus der Vermietungstätigkeit erzielten Einkünfte gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit -92.178 S…
…433,- | -5.500,- Für die Jahre 2000 bis 2003 ergingen zunächst jeweils vorläufige Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide, in denen die hier zur Beurteilung stehende Vermietungstätigkeit bzw. die daraus erzielten Umsätze und Erträge dem Grunde nach steuerlich berücksichtigt wurden. Im November/Dezember des Jahres 2004 fand…
…den "Nicht-Aktivbezügen" keine nennenswerten Werbungskosten (außer Gewerkschaftsbeiträge) entstehen könnten, die zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienten. Bei der Vermietungstätigkeit seien die Kosten der Hausverwaltung abgesetzt worden, welche die Verwaltung nahezu ausschließlich durchführe, sodass nur geringe in diesem Zusammenhang anfallende Kosten in Frage kämen…
…Das im Jahr 19.4.1990 entgeltlich erworbene Objekt in 1030 Wien, A-Gasse 4/11 wurde 1994 bis 2004 vermietet, danach wurde bis 2007 die Vermietung unterbrochen und2007 wieder aufgenommen. Da die Zeitspanne der Unterbrechung kürzer als zehn Jahre betrug, sind die Buchwerte fortzuführen…