…Umsätze und der solcherart noch bestehenden Abgabenbefreiung gar keine Verpflichtung zur Einreichung von Voranmeldungen und Entrichtung von Zahllasten bestanden hat - in Unkenntnis des Vorliegens des (noch oder gerade noch bestehenden) Befreiungstatbestandes in stumpfer Ablehnung jeglicher ihr auferlegten abgabenrechtlichen Pflichten das Unterbleiben einer Ermittlung der Bemessungsgrundlagen…
…sowie der zeitnahen Abrechnung, somit eines auffälligen Zusammenhangs zwischen den auf den Namen des Bw erfolgten Einkäufen und den Bareinkäufen, ist eine bloß zufällige Aneinanderreihung von Einkäufen des Bw und dritter Personen auszuschließen. Da immer wieder die gleichen, einen Bezug zur Pizzeria der Bw aufweisenden…
…falsch - entweder (2) zum Schluss kommt, dass ein Säumniszuschlag größer als EUR 50,00 festzusetzen gewesen wäre oder (3) dass die verspätete Voranmeldung nicht aufgrund des § 217 Abs. 5 BAO oder der allgemeinen Voraussetzungen hinsichtlich des Verschuldens entschuldbar wäre, kein Verspätungszuschlag festzusetzen gewesen wäre. 10…
…oder wenn die Voranmeldung sich als unvollständig oder nicht richtig erweist. Und noch kein den Voranmeldungszeitraum beinhaltender Veranlagungsbescheid erlassen wurde. Keine dieser Voraussetzungen liegt nach dem Ergebnis des gegenständlichen Verfahrens vor, weswegen eine Bescheiderlassung nach § 21 Abs.3 UStG zu unterbleiben hatte. Der Berufung war…
…die Person, gegen die sie gerichtet war, davon keine Kenntnis erlangt hat. Den Ausführungen in der Beschwerde ist insoweit zuzustimmen, als aus der bloßen Nichtabgabe von Voranmeldungen oder dem Unterbleiben von Umsatzsteuervorauszahlungen noch nicht auf die Verwirklichung des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2…
…Jahr 2002 sowie hinsichtlich der Einkommensteuervorauszahlungen 01-03/2004, 04-06/2004, 07-09/2004, 10-12/2004, 01-03/2005 und 04-06/2005 fristgerecht Buchungsmitteilungen übermittelt. Eine Mahnung hinsichtlich dieser Abgabenansprüche konnte daher gemäß § 227 Abs 4 lit a BAO unterbleiben. Bei den…
…von Voranmeldungen für den Fall, dass die errechnete Zahllast spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde oder sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergeben hatte. Für Voranmeldungszeiträume, welche nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hatten, kam dazu als weiteres - im gegenständlichen Fall nicht vorliegendes - Erfordernis, dass der…
…das Übermaßverbot verstoße: B werde hinsichtlich der vollen Verkürzungsbeträge bestraft, obwohl die Abgabenbehörde rechtzeitig entrichtete Vorauszahlungsbeträge auf Verlangen des Masseverwalters zurückzahlen hätte müssen, solcherart die Strafsanktion gleichsam lediglich eine Art Verspätungszuschlag für die in Vergessenheit geratene Verpflichtung zur Einreichung von Voranmeldungen darstelle. Die Amtsbeauftragte wiederum…
…Juli 1997 beim Finanzamt Salzburg-Land eine Voranmeldung eingereicht, in welcher ein Guthaben von S 167.620,-- ausgewiesen war (Veranlagungsakt, Teilakt "Allgemeiner Schriftverkehr). Die am 15. Juli 1997 fällige Umsatzsteuervorauszahlung der F GmbH für Juni 1997 in Höhe von S 420.402,-- war am 11…
…S fest. Erst am 23. April 1998 reichte B eine Voranmeldung nach, aus welcher sich eine Zahllast von 2.947,-- S ergibt. Im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten geht der Berufungssenat von diesem Betrag als strafrelevant aus; insoweit hat B eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
…eine diesbezügliche Voranmeldung beim Finanzamt einzureichen gewesen. Beides ist nicht geschehen (Buchungsabfrage). Die Lohnsteuer für die DB GmbH betreffend Jänner 2005 in Höhe von € 2.347,26 wäre von D bis zum 15. Februar 2005 abzuführen gewesen, was nicht geschehen ist. Der geschuldete Abgabenbetrag…
…Voranmeldungszeiträume Mai, Juni, Juli 2011). Nicht offengelegt wird damit aber, dass etwa auch die zeitgerechte Entrichtung der darin ausgewiesenen Zahllast unterbleiben war. Es kommt durchaus häufig vor, dass Vorauszahlungen an Umsatzsteuer schon vor dem Zeitpunkt der Übersendung der Voranmeldung, auch zeitgerecht, entrichtet worden sind. Dass…
…Unterbleiben einer Umsatzsteuervorauszahlung allein könne auf die Verwirklichung eines Finanzvergehens nicht geschlossen werden; zum Zeitpunkt der Einreichung der Voranmeldungen habe daher noch keine Tatentdeckung bestanden. Auch hätte die Entrichtung der strafrelevanten geschuldeten Umsatzbeträge rechtzeitig stattgefunden. § 210 Abs.4 Bundesabgabenordnung (BAO) bestimme nämlich, dass bei der…
…Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Gemäß § 21 Abs. 2 UStG 1994 war im strafrelevanten Zeitraum bei Unternehmern, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr den Betrag von € 22.000,00 nicht überschritten hatte, das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Für die Voranmeldungszeiträume bis Ende des Jahres 2002 galt…
…einer Voranmeldung für Dezember 2006, datiert vom 15. Februar 2007, ist jedoch eine Zahllast von € 16.375,03 ausgewiesen (Arbeitsbogen, 20. Blatt von rückwärts). Eine gleichartige Umsatzsteuervoranmeldung mit einer (tatsächlich nicht gemeldeten) Zahllast von € 16.375,03 war einem Betriebsprüfer bei der Umsatzsteuersonderprüfung…
…eingereichte Voranmeldung für Juni 2009 wurde am 28.8.2009 am Abgabenkonto verbucht. Zu diesem Zeitpunkt bestand auf diesem jedoch nur ein Guthaben von 350,52 €, da die zu Gutschriften führenden Festsetzungsbescheide erst am 21.9.2009 ergingen. Das Finanzamt setzte daher von der…
…Juli 1993) weder Voranmeldungen ein, noch entrichtete er die diesbezüglichen Vorauszahlungen. Die Sichtung vorgelegter Belege ergab anlässlich der Umsatzsteuerprüfung im August 1993 für diese Monate eine Zahllast von ATS 94.690,-- (laut nicht strafbefreiender Selbstanzeige ergäbe sich für die Monate Jänner bis April 1993 eine…
…Voranmeldung - gebucht am 16. Juli 2003 - erfolgt. Nicht richtig sei daher, dass die UVA 4/2003 dem Finanzamt am 16. Juni 2003 übermittelt worden sei; zumindest sei diese nicht eingelangt. Nach § 21 Abs. 1 UStG wirke eine Gutschrift auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung…
…die Voranmeldungen April, Mai und Juni 2003 nicht gebucht, obwohl die Bw. darauf einen Rechtsanspruch habe. Über die Berufung wurde erwogen: § 217 Abs. 1 BAO: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d) nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe der…
… 21 Abs. 1 leg. cit. hat der Unternehmer in der Voranmeldung die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in…