…Kriterien des UStG 1994 gegeben sein muss. Die subjektive Überzeugung des Leistungsempfängers ist nicht maßgebend. Ein Schaden, der durch unrichtige Angaben des Leistenden verursacht wird, ist nicht durch Zulassung des Vorsteuerabzuges zu kompensieren, sondern zivilrechtlich durch Ersatzansprüche gegen den Leistenden. Die (schriftliche) Versicherung des Leistenden…
…an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Wird für eine im Ausland ausgeführte Leistung österreichische Umsatzsteuer verrechnet, liegt ein unrichtiger Steuerausweis im Sinne des § 11 Abs. 12 UStG 1994 vor. Diese nach …
…EL § 109a Anm. 48). Ein unrichtiger Steuerausweis i.S.d. § 11 Abs. 12 UStG 1994 liegt unter anderem vor, wenn nicht zum Steuerausweis berechtigte Unternehmer wie Kleinunternehmer eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausstellen (vgl. Bürgler in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig (Hrsg), UStG-ON 2.00…
…Rechnung nicht berichtigt wird. Der Unternehmer, der auf einer Rechnung einen höheren (als den zutreffenden) Steuerbetrag ausweist, schuldet den überhöhten Steuerbetrag kraft Rechnungslegung (unrichtiger Steuerausweis). Für die Berichtigung einer Rechnung im Falle des unrichtigen Steuerausweises ist § 16 Abs. 1 UStG sinngemäß anzuwenden. Der Rechnungsaussteller darf…
…bis zum Ablauf des 15. September 2005 zu entrichten, am 26. September 2005 eine unrichtige Voranmeldung eingereicht hat, in welcher zu Unrecht ein Guthaben von € 32.461,23 ausgewiesen war,] und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, weshalb über ihn gemäß…
…23 + 12/02 € 305,23) Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht bis zum 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. durch die Abgabe unrichtiger Voranmeldungen im Sinne des § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend gemacht und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG [Faktum Pkt…
…Abs.1 FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben wie beispielsweise Umsatzsteuervorauszahlungen nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (lit.a) bzw. durch die Abgabe unrichtiger Voranmeldungen im Sinne des § 21 UStG 1994 ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht…
…Abs.1 FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben wie beispielsweise Umsatzsteuervorauszahlungen nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (lit.a) bzw. durch die Abgabe unrichtiger Voranmeldungen im Sinne des § 21 UStG 1994 ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht…
…5, sondern ist als eigenständiger, neben diese Absätze tretender Steuerschuldentstehungstatbestand aufgrund unrichtiger Rechnungslegung anzusehen. Diese Bestimmung erfüllt einen mit § 11 Abs.12 und Abs.14 UStG vergleichbaren rechtspolitischen Zweck, der lediglich die Fälle mißbräuchlicher Rechnungslegung mit Steuerausweis treffen soll (z.B. VwGH 29.9.1993…
…Bw. sei bereits mit Bescheid vom 10. Oktober 1998 gem. § 33 Abs. 1 FinStrG wegen unrichtiger Preisangabe im Kaufvertrag und einer damit verbundenen Grunderwerbsteuerhinterziehung bestraft worden. Im Schriftsatz vom 18. April 2000 stellte die Bw. einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung gem. § 284 Abs…
…innerstaatlichen Rechts dar. Eine vollständige Versagung des Vorsteuerabzuges nur wegen eines derart geringfügigen Formalfehlers scheine unter der grundsätzlichen Zielsetzung der Neutralität der Mehrwertsteuer als unverhältnismäßig. Sie wirke umso unrichtiger, als der EuGH in seiner Judikatur den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer hervorgehoben habe. Die Bezugnahme…
…UStG³, § 12 Rz 39). Werde vor Ausführung des Umsatzes ein Entgelt entrichtet, dann sei die Vorsteuer bereits abziehbar, wenn eine formgerechte Rechnung (mit gesondertem Steuerausweis) vorliege. Es sei eine Rechnung, die den Anforderungen des § 11 (unter Verweis auf § 11 Rz 29) entspreche, und die Leistung…
…keine Importfehler gezeigt! Vielleicht mag auch diese Fehlermeldung mit den gegenständlichen Divergenzen zwischen vollständigen erfassten Buchungssätzen einerseits und unrichtigen Steuerausweis andererseits eine Mitursache sein. Hier liegt die Hauptverantwortung des Beschwerdeführers: Wie das unsortierte Buchungsjournal (übrigens ohne Summenbildung von Einnahmen und Ausgaben) belegt, wurden vom Beschwerdeführer…
…steuerlichen Vertreterin der Bw. verfasst. Die Feststellung des Finanzamtes, HB habe nicht an den Geschäftsführersitzungen teilgenommen, sei unrichtig, denn es könnten Dutzende Protokolle vorgelegt werden. Aus diesem Grund sei es richtig gewesen, dieses Entgelt für ihre Teilnahme an den Sitzungen zu zahlen, wobei an der…
…Rechnung nicht berichtigt wird. Der Unternehmer, der auf einer Rechnung einen höheren (als den zutreffenden) Steuerbetrag ausweist, schuldet den überhöhten Steuerbetrag kraft Rechnungslegung (unrichtigem Steuerausweis). Für die Berichtigung einer Rechnung im Falle des unrichtigen Steuerausweises ist § 16 Abs. 1 UStG sinngemäß anzuwenden. Der Rechnungsaussteller darf…
…Rechnung nicht berichtigt wird. Der Unternehmer, der auf einer Rechnung einen höheren (als den zutreffenden) Steuerbetrag ausweist, schuldet den überhöhten Steuerbetrag kraft Rechnungslegung (unrichtigem Steuerausweis). Für die Berichtigung einer Rechnung im Falle des unrichtigen Steuerausweises ist § 16 Abs. 1 UStG sinngemäß anzuwenden. Der Rechnungsaussteller darf…
…keine Importfehler gezeigt! Vielleicht mag auch diese Fehlermeldung mit den gegenständlichen Divergenzen zwischen vollständigen erfassten Buchungssätzen einerseits und unrichtigen Steuerausweis andererseits eine Mitursache sein. Hier liegt die Hauptverantwortung des Beschwerdeführers: Wie das unsortierte Buchungsjournal (übrigens ohne Summenbildung von Einnahmen und Ausgaben) belegt, wurden vom Beschwerdeführer…
…am 9. Dezember 2002 vorgelegten (von der Brauerei durchgeführten aber nicht datierten) Rechnungsberichtigungen (Vermerk: Umsatzsteuer wurde irrtümlich ausgewiesen) abgewendet werden. Grundsätzlich besteht eine Berichtigungsmöglichkeit bei unrichtigem Steuerausweis nur in jenem Veranlagungszeitraum, in dem die Berichtigung vorgenommen wurde. Die Prüferin führte übrigens in diesem Zusammenhang zutreffend…
…nach diesem Bundesgesetz für den Umsatz nicht schuldet. In § 11 Abs. 12 UStG 1994 ist überdies die Möglichkeit vorgesehen, dass eine Rechnung mit unrichtigem Steuerausweis nach § 16 Abs. 1 berichtigt werden kann, was zu einem Wegfall der durch die Rechnungserstellung ausgelösten Steuerschuld führt. Gemäß …
…Bundesgesetz für den Umsatz nicht schuldet. In § 11 Abs. 12 UStG 1994 ist überdies die Möglichkeit vorgesehen, dass eine Rechnung mit unrichtigem Steuerausweis nach § 16 Abs. 1 berichtigt werden kann, was zu einem Wegfall der durch die Rechnungserstellung ausgelösten Steuerschuld führt. Nach Abs. 7 des …