…Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als…
…Abs. 1 BAO die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben könne, wenn der Spruch des Bescheids sich als nicht richtig erweise. Mit Bescheid - ebenfalls vom 19. Oktober 2005 - wurde über den Antrag vom 10. Oktober…
…unrichtig berücksichtigt worden sind, so ist der Bescheid inhaltlich rechtswidrig. Weiters sei auf die Änderung des § 299 Abs. 1 BAO aufgrund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124 verwiesen, durch welches die Wortfolge "wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben" durch die Wortfolge "aufheben, wenn der Spruch…
…dargestellt, sondern nur mit dem Hinweis "nicht automatisiert ermittelt" abgeändert wurde. Da die Berufungsfrist abgelaufen sei, beantrage die Bw. nun wegen der mangelhaften Bescheidbegründung auch Unrichtigkeiten im Spruchteil des Bescheides (unrichtige Wirksamkeit und nicht gegebene rechtliche Fehlbeurteilung bei Bescheiderstellung) gem. § 93 Abs. 3 Iit. a…
…ausgesetzt werden. Es ergehen vorweg folgende Erstanträge: 1. Aufhebung sämtlicher streitverfangener angefochtener Bescheide gemäß § 299 BAO wegen unrichtiger Spruchinhalte, Rechtswidrigkeit und Unzuständigkeit sowie amtswegig unterlassener Abtretung an die zuständige Finanzbehörde in Wien aufgrund der zur Kenntnis gebrachten Sachverhalte und ordnungsgemäß erfolgten Meldungen gemäß § 73 und …
…hervorgehe. Darüber hinaus sei auch zu beachten, dass in der angeführten Spruchsenatsverhandlung der Vorsitzende den Verteidiger bei der Begründung eines Beweisantrages (Aufnahme des Geschäftsverteilungsplanes 2005, zum Beweis dafür, dass der Senat unrichtig zusammengesetzt sei) unterbrochen und gemeint habe, dies könne alles dann in einer allfälligen…
…unter Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz aufzuheben, wobei als Berufungsgründe die Verletzung von Verfahrensvorschriften und unrichtige Sachverhaltsfeststellungen geltend gemacht werden. Zur Verletzung von Verfahrensvorschriften wird ausgeführt, dass am 20. Oktober 2005 der Beschuldigte an seiner Wohnanschrift zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 16…
…bekannt gewesen sei. Das Finanzamt sehe es somit als erwiesen an, dass der Bw. durch die Einreichung inhaltlich unrichtiger Steuererklärungen die spruchgemäß angelasteten Verkürzungen bewirkt bzw. zu bewirken versucht und dies auch zumindest billigend in Kauf genommen habe. Das Verhalten des Bw. erfülle die durch …
…keinem der im Spruch ersichtlichen Zeitpunkte auch nur je die Möglichkeit in Betracht gezogen hätte, dass die geschuldeten Umsatzsteuervoranmeldungen nicht rechtzeitig erstattet würden und er mit den laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen in Verzug geraten sein könnte, sei das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wegen unrichtiger Beurteilung der subjektiven…
…37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 3. Juni 2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Mai 2008, Zl…
…Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 19. Juli 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. Oktober 2006, Zl. 100000…
…gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 28. Dezember 2001 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1. Bezirk Wien als Organ des Finanzamtes Baden vom 17. August 2001, SpS, nach der am 15. Februar…
…FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten, eingelangt beim Finanzamt Salzburg-Stadt am 22. September 2010, gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 20. Mai 2010, StrNr. 093-2007/00204-001 nach der…
…den türkischen Ursprung daher ein unrichtiger Präferenznachweis herbeigeführt war. Im Erkenntnis wurde das angelastete Vergehen verbal ausreichend konkret umschrieben, für die Verknüpfung mit dem Gesetzestext und die exakte Subsumierung bei den drei in § 48a Abs.1 FinStrG alternativ aufgezählten Tatbeständen war die im Spruchpunkt I…
…L. lautenden Rechnung an die Hausverwaltung der Hausbesitzergemeinschaft ein Fehler unterlaufen ist, der bei sorgfältiger Prüfung der Rechnung aufgefallen wäre. Damit wurde auffallend sorglos die Geltendmachung des der L.M. nicht zustehenden Vorsteuerabzuges bewirkt. Die Berufung war somit spruchgemäß abzuweisen. Wien, am 3. November 2009
…und dem Telefongespräch mit der Steuerberatungskanzlei davon aus, dass mit der Übermittlung der auf B. lautenden Rechnung an die Hausverwaltung der Hausbesitzergemeinschaft ein Fehler unterlaufen ist, der bei sorgfältiger Prüfung der Rechnung aufgefallen wäre. Die Berufung war somit spruchgemäß abzuweisen. Wien, am 3. November 2009
…zurückzustellen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Für das fortzusetzende Verfahren wäre noch anzumerken, dass Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bewirkt werden können bzw. die Einreichung unrichtiger Voranmeldung lediglich bei der Geltendmachung…
…Oktober 2008 erhobene Berufung ist einzig wegen der nach Meinung des Bw. unrichtigen Position: "Bisher vorgeschriebene Umsatzsteuer -902,00 €" eingebracht worden und folglich nicht geeignet, eine Änderung des Spruches des Umsatzsteuerbescheides herbeizuführen. Eine (etwaige) Richtigstellung von Fehlbuchungen bleibt ohne jeden Einfluss auf die Bescheidpositionen…
…33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 8. Februar 2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 14. Dezember 2007, SpS, nach der am 14. Oktober…
…Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft ) zu nennen, an die er ergeht. Im Firmenbuch eingetragene Gesellschaften sind mit ihrer Firma zu bezeichnen (VwGH 23.4.1998, 96…