…Teil der Begründung ist. Abschließend wird nochmals auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 21. 1. 2004, 2003/16/0113) hingewiesen, wonach durch den Grundsatz von Treu und Glauben nicht allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit…
…ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut hätten. Es sei unbestritten, dass das Prinzip von Treu und Glauben nicht so weit gehe, dass die Behörde an in der Vergangenheit abgegebene unrichtige abgabenrechtliche Beurteilungen gebunden wäre…
…das Erkennen einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit (allein) kein sachverhaltsänderndes rückwirkendes Ereignis im konkreten Fall darstellt (vgl. VwGH 15.1.2008, 2006/15/0219). Ebenso kann allein eine Änderung der Rechtsprechung durch ein Höchstgericht (oder auch durch den Unabhängigen Finanzsenat) keine Vergangenheitswirkung hervorrufen…
…werden, ob diese Sachverhalte tatsächlich in gleicher Weise vorliegen, andererseits kann daraus kein Recht abgeleitet werden, allenfalls unrichtige abgabenrechtliche Beurteilungen zu übernehmen. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsentwicklung und der Erweiterung des Verständnisses wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (lt. Berufung…
…ist, nicht entsprechend ausgeräumt werden konnten. In einem solchen Fall ist es tatsächlich zur Feststellung eines ungeklärten Vermögenszuwachses im abgabenrechtlichen Sinn gar nicht gekommen. Die Erstbehörde ist in der Beurteilung der Verfahrensergebnisse im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung zum Schluss gekommen, die Herkunft jener Mittel, die…
…könnte der Unabhängige Finanzsenat zu dem Schluss gelangen, eine private Veranlassung des Renovierungsaufwands des Badezimmers sei wahrscheinlicher als eine berufliche Veranlassung. "Einwendungen gegen die Aufkündigung vom 28. August 2003" "...Das aufgekündigte Objekt wurde in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft für eigene Wohnzwecke der…
…Vorbereitungshandlung in Bezug auf die Abgabenhinterziehung zu sehen (OGH 22.11.1979, 12 Os 93/79). Die unrichtige Führung von Büchern und Aufzeichnungen ist bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben selbst bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen nicht als versuchte Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG zu beurteilen…
…als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in den jeweiligen Jahren des Zuflusses angesehen, der Besteuerung unterzogen und der erstinstanzlichen Bestrafung zugrunde gelegt wurden. Wie schon im Berufungsverfahren gegen die zugrunde liegenden Abgabenbescheide zu RV, wendet die Bw. auch im gegenständlichen Finanzstrafverfahren unrichtige rechtliche Beurteilung dahingehend ein…
…auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Aus dieser erhöhten Behauptungs- und Beweislast des Antragstellers folgt, dass es seine Sache ist, ein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis darzulegen. Nach den Angaben in der Berufung ist die mit dem Säumniszuschlag belastete Nachforderung an Umsatzsteuer…
…September 2004 und Oktober - Dezember 2004 in der Gesamthöhe von € 10.391,85 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe, sowie b) ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch verletzt habe…
…gibt es in meiner Kanzlei eine umfassende und umfangreiche Dokumentation, die ich jederzeit der Finanzverwaltung zur Verfügung stellen kann." Dies wird vom Bundesministerium wie folgt beantwortet: 1. Das Bundesministerium für Finanzen nimmt zu konkreten, wenngleich abstrahierten Abgabensachverhalten grundsätzlich nicht Stellung, da deren Beurteilung der dafür…
…dies auch der Beschwerdeführer gewusst hat, ergibt sich schon daraus, dass er ausdrücklich auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet hat und erklärte, er werde seine Umsätze nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 versteuern. Zudem hat er seinen diesbezüglichen Verpflichtungen in der Vergangenheit zumindest teilweise…
…vertrauen können, da bis dato die in der Vergangenheit von der Fa. L. an das gewöhnlicherweise mit der Zollabwicklung betrauten Unternehmen übermittelten Angaben stets korrekt gewesen seien. Darüber hinaus habe die Bw keinerlei Anhaltspunkte dafür gehabt, dass die gelieferten Zahlen unrichtig sein könnten. Die Bw…
…Der Zahlungsverzug sei auf einen Fehler im E-Banking System des Bw. zurückzuführen, weshalb die Überweisung nicht am 11. 2. 2005, sondern erst am 11. 3. 2005 erfolgt sei. Zu berücksichtigen sei auch, dass der Bw. seinen Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit stets pünktlich nachgekommen sei…
…zu beachten ist. Der Grundsatz von Treu und Glauben besteht nicht darin, ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit zu schützen. Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die ein Abgehen von der bisherigen Rechtsauffassung durch die Finanzverwaltung…
…Beurteilung führen könnte, habe man diesen Umstand an den Kunden weitervermitteln wollen. Als Beweis, dass diese telefonisch eingeholte Auskunft beim Finanzamt durchaus plausibel gewesen sei, sei die Auskunft von Dr. H. und die in Rede stehende Kontrollmitteilung aus dem Jahr 2001 ins Treffen geführt. Der…
…2002 bis 2004 insofern gemäß § 295a BAO abgeändert wurde, als die mit der Vermietungstätigkeit in B, H-Straße 24, verbundenen Einkünfte außer Ansatz blieben. Begründend führte es dazu aus, dass die Beurteilung der Vermietung in B, H-Straße 24, als Liebhaberei ein rückwirkendes Ereignis im…
…Ereignis mit abgabenrechtlicher Wirkung für die Vergangenheit dar, sodass die Anwendung von § 295a BAO in diesem Fall zu Recht erfolgte. Im Hinblick auf die zitierte neuere Rechtsprechung des VwGH sind die Überlegungen, was das Nichtvorliegen einer Behaltefrist betrifft, überholt. Treu und Glauben In der Berufung…
…als "unrichtig", sondern werde eine Änderung der Wirtschaftsführung unterstellt. Der zunächst nicht geplante Verkauf des bis dahin vermieteten Objektes stelle somit kein Ereignis dar, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit zu entfalten vermöge, womit sich die angefochtenen Bescheide als rechtwidrig erwiesen. In der am 5…
…hat. Dass der Tatvorsatz im Zeitpunkt der Übermittlung der unrichtigen Steuererklärungen für 2000 und 2001 gegeben war, also die Bw. gewusst und gewollt hatte, dass sie unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt, war auch bedingt durch das in der Selbstanzeige…