…Teil der Begründung ist. Abschließend wird nochmals auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 21. 1. 2004, 2003/16/0113) hingewiesen, wonach durch den Grundsatz von Treu und Glauben nicht allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit…
…Treu und Glauben nicht allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit geschützt. Die Behörde ist nämlich verpflichtet, von einer gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Legalitätsprinzip stärker als jeder andere Grundsatz…
…der Grundsatz von Treu und Glauben jedoch nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit (vgl zB VwGH 27.2.2014, 2011/15/0106; vgl zudem die bei Ritz, BAO6 § 114 Rz 9 angeführten Nachweise der…
…ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut hätten. Es sei unbestritten, dass das Prinzip von Treu und Glauben nicht so weit gehe, dass die Behörde an in der Vergangenheit abgegebene unrichtige abgabenrechtliche Beurteilungen gebunden wäre…
…Der aus § 114 BAO abgeleitete Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen, eine allenfalls auch unrichtige abgabenrechtliche Beurteilung für die Vergangenheit auch in der Gegenwart beizubehalten. Der Umstand, dass eine in der Vergangenheit erfolgte Überprüfung durch die Behörde eine bestimmte…
…der Grundsatz von Treu und Glauben jedoch nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit (vgl zB VwGH 27.2.2014, 2011/15/0106; vgl zudem die bei Ritz, BAO6 § 114 Rz 9 angeführten Nachweise der…
…und dann - nach Wiederaufnahme der Verfahren - eine völlig andere Rechtsmeinung vertreten werde, ist sie auf die folgende höchstgerichtliche Judikatur zu verweisen: Treu und Glauben bestehen nicht darin, ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit zu schützen…
…Treu und Glauben vor. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nämlich nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit. Vielmehr müssten besondere Umstände vorliegen, die ein Abgehen von der bisherigen Auffassung durch die Finanzverwaltung unbillig…
…Treu und Glauben vor. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nämlich nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit. Vielmehr müssten besondere Umstände vorliegen, die ein Abgehen von der bisherigen Auffassung durch die Finanzverwaltung unbillig…
…das Erkennen einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit (allein) kein sachverhaltsänderndes rückwirkendes Ereignis im konkreten Fall darstellt (vgl. VwGH 15.1.2008, 2006/15/0219). Ebenso kann allein eine Änderung der Rechtsprechung durch ein Höchstgericht (oder auch durch den Unabhängigen Finanzsenat) keine Vergangenheitswirkung hervorrufen…
…eine allenfalls auch unrichtige abgabenrechtliche Beurteilung für die Vergangenheit auch in der Gegenwart beizubehalten. Der Grundsatz von Treu und Glauben würde allenfalls nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Beschwerdeführer seitens der Abgabenbehörde ausdrücklich zu einer bestimmten Vorgehensweise aufgefordert worden wäre und sich nachträglich die…
…allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit zu schützen. Außerdem stellt das Bundesfinanzgericht fest, dass durch vorangegangene Prüfungen nicht derselbe Sachverhalt gleich beurteilt wurde und damit eben keine "bestätigte" Rechtsansicht vorliegt. In der Prüfung durch Prüferin ***Z4*…
…Entrichtung vorgeschrieben. 2) Zollrechtliche Grundlagen und abgabenrechtliche Beurteilung des Sachverhaltes: Gemäß Art. 91 Abs. 1 lit. a) Zollkodex können Nichtgemeinschaftswaren, ohne dass diese Waren Einfuhrabgaben, anderen Abgaben oder handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im externen Versandverfahren zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelegenen Orten befördert werden…
…der Abgabe weder sachlich noch persönlich unbillig war, nicht. Abgesehen davon schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit. Vielmehr müssten besondere Umstände vorliegen, die ein Abgehen von der…
…Im Sinne der für die abgabenrechtliche Beurteilung im anhängigen Verfahren maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise sind die dem Hinweis auf eine Übertragung der "Mehrwertsteuerschuld nach § 19" in den Rechnungen über die Rohbauerrichtung zugrundeliegenden Veranlassungen daher beiden Vertragsparteien zuzuordnen. Das Fehlen eines schriftlich dokumentierten Hinweises der MEG auf…
…0156). Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist daher der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll, wobei es sich dabei nicht zwangsläufig um jenen Zustand handeln muss, in dem sich das Grundstück im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befindet (VwGH 19.4.1995…
…erkannte Beurteilung auch künftig beibehalten wird. Laut VwGH (vgl. stellvertretend für viele Erkenntnisse: VwGH 27.2.2014, 2011/15/0106) schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit…
…werden, ob diese Sachverhalte tatsächlich in gleicher Weise vorliegen, andererseits kann daraus kein Recht abgeleitet werden, allenfalls unrichtige abgabenrechtliche Beurteilungen zu übernehmen. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsentwicklung und der Erweiterung des Verständnisses wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (lt. Berufung…
…ist, nicht entsprechend ausgeräumt werden konnten. In einem solchen Fall ist es tatsächlich zur Feststellung eines ungeklärten Vermögenszuwachses im abgabenrechtlichen Sinn gar nicht gekommen. Die Erstbehörde ist in der Beurteilung der Verfahrensergebnisse im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung zum Schluss gekommen, die Herkunft jener Mittel, die…
… 295a BAO in der für den gegenständlichen Veranlagungszeitraum geltenden Fassung sieht vor, dass ein Bescheid auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden kann, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches…