…Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 7. August 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. (Berufungswerberin) hat am 24…
…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…
…Sind die Voraussetzungen für eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften nach den Bestimmungen des § 41 EStG 1988 gegeben, so sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellten Höhe anzusetzen. Es besteht keine Bindung an eine - unrichtige - Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber…
…eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers vor, ändert aber nichts daran, dass im Wege der Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellten Höhe anzusetzen sind. Es besteht hierbei keine Bindung an eine - unrichtige - Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch…
…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…
…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…
…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…
…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…
…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…
…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…
…nicht durchgeführter Lohnsteuerabzug ist zu korrigieren. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen wurde (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Rz 4 zu § 83 und die dort zitierte Judikatur des VwGH). Für die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn…
…könne. Da das Finanzamt von den Meldungen des IAF abhängig sei, sei es nicht erlaubt in die übermittelten Daten einzugreifen. Der Unabhängige Finanzsenat ist jedoch der Ansicht, dass für die Veranlagungsbehörde keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber besteht…
…Die Korrektur des unrichtigen Lohnsteuerabzugs konnte im Zeitpunkt der Vornahme der Arbeitnehmerveranlagung nicht erfolgen, da die damals herrschende Rechtsauffassung zu § 3 Abs. 1 Z 10 EStG und damit das Einkommensteuergesetz eine Befreiung bei Personalgestellung nicht zuließ. Erst nach oben genanntem Erkenntnis des VwGH vom Oktober…
…Die Korrektur des unrichtigen Lohnsteuerabzugs konnte im Zeitpunkt der Vornahme der Arbeitnehmerveranlagung nicht erfolgen, da die damals herrschende Rechtsauffassung zu § 3 Abs. 1 Z 10 EStG und damit das Einkommensteuergesetz eine Befreiung bei Personalgestellung nicht zuließ. Erst nach oben genanntem Erkenntnis des VwGH vom Oktober…
…cit. dienen der Offenlegung insbesondere die Abgabenerklärungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen und für die Festsetzung der Abgaben bilden. Die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wird somit durch Unterlassung der Bekanntgabe maßgeblicher Umstände wie durch unrichtige oder unvollständige Bekanntgabe verletzt. Gemäß …
…319; Zorn, SWK 1997, S 562). Nimmt der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug gemäß einer sich als unrichtig erweisenden Lohnsteuerauskunft vor, was (nicht zuletzt im Hinblick auf § 43 Abs. 2 FLAG) durchaus mit der von der Bf vorgenommenen Selbstberechnung verglichen werden kann, dann ist in der Regel…
…319; Zorn, SWK 1997, S 562). Nimmt der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug gemäß einer sich als unrichtig erweisenden Lohnsteuerauskunft vor, was (nicht zuletzt im Hinblick auf § 43 Abs. 2 FLAG) durchaus mit der von der Bf vorgenommenen Selbstberechnung verglichen werden kann, dann ist in der Regel…
…bzw. Vornahme einer Verzinsung von 1% über dem Basiszinssatz bzw. über dem Euribor. Überdies hätte auch die Möglichkeit einer Teilabfindung bestanden, bei der nur für den ausbezahlten Teil die Lohnsteuer einzubehalten gewesen wäre. Bei Nichtzutreffen dieser Feststellungen wäre zu unterstellen, dass die Dienstgeberin des Bw…
…unrichtige Rechtsansicht zum Ausdruck bringt oder der mit dem übrigen Akteninhalt derart in Widerspruch steht, dass er offensichtlich gegen die Denkgesetze und gegen das menschliche Erfahrungsgut spricht. Enthalten jedoch die jeweiligen Abgabenerklärungen und die Beilagen dazu, wie im gegenständlichen Berufungsfall, weder entsprechende Anträge hinsichtlich des…
…Arbeitgeber, bereits anlässlich des Lohnsteuerabzuges die entsprechenden Abzugsposten zu berücksichtigen. Der Freibetragsbescheid ersetzt insoweit die Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Dienstnehmers, für die ansonsten ein Veranlagungsverfahren erforderlich wäre. Entsprechen die im Freibetragsbescheid berücksichtigten Beträge nicht den tatsächlichen Verhältnissen und wurde Lohnsteuer deswegen unrichtig berechnet, dann…