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UFSI RV/0781-I/06Vorliegen eines Pflichtveranlagungsgrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2007

…Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 7. August 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. (Berufungswerberin) hat am 24…

UFSL RV/1043-L/10Zuschätzung von Schwarzlohnzahlungen des Arbeitgebers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2013Teil 1/2

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

BFG RV/5101046/2010Schwarzlohnzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2014

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

BFG RV/5101045/2010Schwarzlohnzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2014

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

UFSS RV/0217-S/04Ist für Provisionen von dritter Seite durch den Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten oder sind die Bezüge im Wege der Veranlagung des Arbeitnehmers zu besteuern?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2006Teil 2/2

…Sind die Voraussetzungen für eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften nach den Bestimmungen des § 41 EStG 1988 gegeben, so sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellten Höhe anzusetzen. Es besteht keine Bindung an eine - unrichtige - Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber…

BFG RV/7100948/2013Zurückziehung eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung im Rechtsmittelverfahren nach einer amtswegigen Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2015

…genommen. Im Zuge einer Veranlagung kann aber ein etwaiger fehlerhafter Lohnsteuerabzug korrigiert werden (zur „Nachholwirkung der Veranlagung“ siehe Lenneis/JAKOM 2015, Einkommensteuer, § 83 Tz 1). Da nach einhelliger Rechtsauffassung bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber besteht…

BFG RV/7102861/2014Berichtigte Lohnzettel als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2014

…war. Zu den Einkommensteuerbescheiden 2010 und 2011: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzugs vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Bei einem zu Unrecht unterbliebenen Lohnsteuerabzug kommt es zu einer so genannten Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren…

BFG RV/5100090/2018Wiederaufnahme nach Schwarzgeldzahlungen des Dienstgebers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2022

…verjährt. ad Einkommensteuer 2000: Ein wie beim Beschwerdeführer vorliegender, fehlerhafter Lohnsteuerabzug kann im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden. Für die veranlagende Behörde besteht nämlich keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung…

BFG RV/5100506/20141.Bei gemeinsamer Anfechtung der Wiederaufnahme- und Sachbescheide ist zuerst über die Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden. 2. Keine Zuständigkeit des BFG mangels BVE und Vorlageantrag.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.07.2015

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

UFSS RV/0469-S/02Keine Anrechnung der vom Arbeitgeber im Wege der Haftung nachgeforderten Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers vor, ändert aber nichts daran, dass im Wege der Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellten Höhe anzusetzen sind. Es besteht hierbei keine Bindung an eine - unrichtige - Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch…

UFSL RV/0639-L/11Veranlagung von Schwarzlohnzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2012

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

UFSL RV/0638-L/11Veranlagung von Schwarzlohnzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2012

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

UFSL RV/0406-L/11Schwarzlöhne
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2013

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

UFSL RV/0403-L/11Schwarzlöhne eines Arbeitnehmers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2013

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

UFSL RV/0399-L/11Schwarzlohnzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2013

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

UFSL RV/0293-L/09Übermittlung von berichtigten Lohnzetteln nach Feststellung von Schwarzlohnzahlungen beim Dienstgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2011

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

BFG RV/5101262/2016Lohnzahlungen ohne Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.11.2016Teil 2/2

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

BFG RV/5101049/2012Wiederaufnahme entschiedene Rechtssache Schwarzgeldzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2016Teil 1/2

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

BFG RV/5100616/2017Schwarzgeldzahlungen an Arbeitnehmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.10.2021

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…

BFG RV/5100418/2011Schwarzlohnzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2016

…die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…