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UFSF RV/0169-F/05Keine Rückzahlung eines verjährten Abgabenerhöhungsbetrages gemäß § 6 Abs 6 NoVAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2005

…deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zu umgehen. Da im gegenständlichen Fall kein Anhaltspunkt für eine unrichtige Gebarung und zudem kein Antrag auf Durchführung eines Abrechnungsbescheidverfahrens gestellt wurde, war von der Erlassung eines Abrechnungsbescheides abzusehen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe von 20% auf…

UFSW FSRV/0039-W/06Berufung des Amtsbeauftragten wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung des Beschuldigten zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat und unrichtiger Sachverhaltsfeststellung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.09.2006

…Stattgabe der eingebrachten Berufung gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG unter Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz aufzuheben, wobei als Berufungsgründe die Verletzung von Verfahrensvorschriften und unrichtige Sachverhaltsfeststellungen geltend gemacht werden. Zur Verletzung von Verfahrensvorschriften wird ausgeführt, dass am 20. Oktober 2005 der Beschuldigte an seiner…

UFSW RV/0698-W/06Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung durch unrechtmäßige Geltendmachung von Vorsteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergibt sich die schuldhafte Verletzung der…

UFSK FSRV/0011-K/08Einleitung des Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.02.2009

…wurde über die Primärschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet. Das abgabenbehördliche Prüfungsverfahren ergab, dass unrichtige bzw. keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht wurden und die im Einleitungsbescheid dargestellten Abgabenverkürzungen eingetreten sind. Vorweg wird zum Beschwerdevorbringen betreffend den Zeitraum November 2005 bis Februar 2006 festgestellt, dass dieses Vorbringen am zur Last…

UFSK RV/0034-K/06Geschäftsführer, Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2007

…sind. Die Uneinbringlichkeit der rückständigen Abgabenschuldigkeiten stehe aufgrund der Konkursaufhebung gemäß § 139 KO fest. Mit Eingabe vom 6. Juli 2005 erhob der Bw. Berufung und wendet die unrichtige Sachverhaltsdarstellung, Verletzung von Verfahrensvorschriften und unrichtige rechtliche Beurteilung ein. Der Bw. habe keine Möglichkeit gehabt, darzulegen, weshalb…

UFSL RV/0905-L/08Haftung für Abgaben nach nur teilweise erfülltem Ausgleich und Anschlusskonkurs.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…wurden die Ursachen für die Insolvenz im Jahr 2002 dargestellt, welche vom Finanzamt durch unrichtige Abgabenfestsetzungen und ungerechtfertige Einbringungsmaßnahmen (ausdrücklich wurde auf eine Fahrnispfändung mit anschließender Anberaumung einer Versteigerung vom 9.11.2001 verwiesen) mitverursacht worden sei. Da der 40 %ige Ausgleich nicht erfüllt werden…

UFSW RV/1006-W/04Säumniszuschlag, Entrichtung, Säumnis, Fehler der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2004

…Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit…

UFSW RV/2124-W/02Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

…Juni 1988 bis 26. Jänner 1990 handelsrechtlicher Geschäftsführer gewesen sei. Demzufolge sei auch das Datum 22. Mai 1990 in der Begründung des Haftungsbescheides unrichtig. Aus dem Finanzamtsakt zeige sich, dass ein Schreiben der A-GmbH vorliege, in dem dem Finanzamt mitgeteilt werde, dass der Bw…

UFSK RV/0027-K/06Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006

…Veranlagung ergebende Nachforderung iHv. € 14.068,48 wurde als Bemessungsgrundlage herangezogen. Der Berufungswerber (im Folgenden: Bw.) bekämpft den Bescheid dem gesamten Inhalt nach, macht Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtige rechtliche Beurteilung geltend. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 sei falsch. Sein Steuerberater habe einen…

UFSS RV/0361-S/12Berufung gegen einen Abrechnungsbescheid gem. § 216 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2013

…dass durch die Berufungsentscheidung (richtig Berufungsvorentscheidung) vom 26. Juni 2012 bzw. deren Verbuchung die unrichtige Verbuchung nicht beseitigt werde. Es werde daher beantragt die rechtsgrundlose Verbuchung des Widerrufs der Nachsicht vom 14. Mai 2012 aufzuheben, sowie die Aussetzung der Einhebung aufgrund der Berufung vom 31…

UFSW RV/1672-W/12Keine Umbuchung auf verjährte Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2012

…2008/13/0035, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 215 Abs. 1 BAO ist ein sich aus der Gebarung gemäß § 213 unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu…

UFSG RV/0406-G/05Feststellung der Anhänger, für die keine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten ist. Hinterlegung der Kennzeichentafeln bei der Wirtschaftskammer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.04.2010

…umfassenden Betriebsprüfung des Jahres 2002 wurden unter anderem folgende Feststellungen getroffen: 1) Bei An- bzw. Abmeldungen seien unrichtige tageweise Berechnungen erfolgt. 2) Im Prüfungszeitraum seien Kennzeichentafeln sowohl bei der Zulassungsbehörde als auch bei der Wirtschaftskammer hinterlegt worden. Hinterlegungen bei der Wirtschaftskammer seien im Sinne des …

UFSW RV/2686-W/09Behauptung, einem Gebührenbescheid habe die Rechtsbelehrung gefehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2009

…Grund sei die Buchung zu annullieren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293a BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder ändern. Gemäß § 3 Abs…

UFSW RV/2147-W/09Verspätete Anträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2009

…geworden seien. Eine unrichtige Buchung könne nicht verjähren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293a BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder ändern. Gemäß §…

UFSL RV/0715-L/08Säumniszuschlag für verspätet entrichtete Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2009

…entsteht, zweitfolgenden Kalendermonates fällig. b) Die Gebarung der Einfuhrumsatzsteuer ist mit jener der Umsatzsteuer in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. c) Einfuhrumsatzsteuerschulden, die in einem Kalendermonat entstanden sind, gelten für die Einhebung und zwangsweise Einbringung als eine Abgabe. d) Wurde eine unrichtige Zollanmeldung eingereicht, so…

UFSL RV/1157-L/07Verwendung von Guthaben nicht rechtsfähiger Abgabepflichtiger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2009

…sei ausgeschieden. Der Bescheid habe die Steuernummer der ARGE angeführt, weiters sei klar erkennbar, wer Adressat des Bescheides sei. Es liege allenfalls eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten vor, an der Identität des Empfängers bestehe kein Zweifel. Die zitierte Berufungsentscheidung betreffe zwar einen ähnlichen Sachverhalt. Es…

UFSW RV/3117-W/07Rückzahlung bei behaupteter Einhebungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2007

…1997 bis zum Umbuchungsdatum 16. November 2006 sei für diesen Rückstand jedenfalls Verjährung eingetreten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 215 Abs. 1 BAO ist ein sich aus der Gebarung gemäß § 213 unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen zur…

UFSW RV/1560-W/07Abrechnungsbescheid. Bescheidqualität eines Festsetzungsbescheides wurde bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2007

…demnach seien die Voraussetzungen nach § 93 BAO nicht gegeben und die Buchung sei zu annullieren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines…

UFSS RV/0296-K/05Haftung eines Geschäftsführers für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten einer GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2007

…sondern Frau M.. Die Abgabenbehörde I. Instanz habe diesen Sachverhalt nicht berücksichtig und daher eine unrichtige rechtliche Beurteilung der Sachlage getroffen. Der Bw. führte hiezu schriftlich aus: "Der Bescheid leidet an einem sekundären Feststellungsmangel, da die Behörde erster Instanz rechtsunrichtig, lediglich von der Haftung des…

UFSW RV/0396-W/04Säumniszuschlag bei behaupteter Unrichtigkeit des Abgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2006

…5 leg.cit. soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet…