… 214 Abs. 7 BAO, Rückzahlung gemäß § 241 Abs. 1 BAO oder Rückgängigmachung einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung (siehe Rz 1375 bis Rz 1386) wiederaufleben, ist § 227 BAO ohne die in dessen Abs. 4 genannten Ausnahmen anzuwenden. Beispielsweise wäre somit in diesen…
…216 BAO behandle die K l ärung umstrittener Gebarungsakte schlechthin. Es werde die Anfechtung von Buchungsvorgängen eröffnet, beispielsweise d i e Rechtmäßigkeit über eine Umbuchung bzw. die Verrechnung von Zahl u nge n . Die Bestimmung biete die Möglichkeit, unrichtige Gebarungs- und Buchungsvorgänge richtigzuste ll en …
…Verbuchung nicht vorliegt. Das Finanzamt hat zutreffend dargestellt, dass die Prüfung eines unrichtigen Buchungsbeleges nicht Gegenstand eines Abrechnungsverfahrens sein kann. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (siehe VwGH 20.7.1999, 99/13/0071…
…deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zu umgehen. Da im gegenständlichen Fall kein Anhaltspunkt für eine unrichtige Gebarung und zudem kein Antrag auf Durchführung eines Abrechnungsbescheidverfahrens gestellt wurde, war von der Erlassung eines Abrechnungsbescheides abzusehen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe von 20% auf…
…dass die bezeichneten Buchungen auf bestehenden Abgabenfestsetzungen beruhen. Die Beschwerdeführerin macht insoweit nicht geltend, dass hinsichtlich der beschwerdegegenständlichen Buchungen eine unrichtige kassenmäßige Gebarung vorliegen würde. Ebenso wenig wird im Antrag ein seitens der belangten Behörde zu Unrecht nicht berücksichtigtes Erlöschen der betreffenden Lastschriften durch Zahlung…
…Unrichtige Verbuchung der Gebarung Rz 2001: Eine unrichtige Verbuchung der Gebarung liegt zB vor, wenn die Buchung nicht belegkonform erfolgte oder Abgaben auf Grund des § 238 BAO bereits abzuschreiben gewesen wären. Weitere Beispiele einer unrichtigen Verbuchung der Gebarung: Rückwirkende Einbringung einer Einzelfirma in eine GesmbH…
…an die Klienten zuständig war, ein Versehen ("Black out") unterlaufen und aus den im Antrag vom 31.1.2023 und in der Beschwerde vom 16.3.2023 angeführten Gründen eine unrichtige Zahlungsfrist eingetragen und dem Beschwerdeführer bekannt gegeben worden sei. Die erforderlichen Sorgfaltsmaßnahmen sowie die…
…Betrag von EUR 10,00 Euro als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt. Der unter Angabe einer unrichtigen Identifikationsnummer eingezahlte Betrag von EUR 36,00 (Organstrafbetrag) wurde auf die verhängte Geldstrafe angerechnet, sodass EUR 47,00 zu zahlen waren. In der Begründung gab die…
…die die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Außerdem trifft den Haftenden (…
…gesamt € 624.360,30 in Anspruch genommen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde, beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und erstattete eine Beschwerdeergänzung. Die Höhe der Haftungsbeträge sei unrichtig. Zumindest 50 % von den strittigen Steuern seien ungerechtfertigte Schätzungen. Es liege keine Uneinbringlichkeit vor…
…der Erklärung verpflichtet gewesen war. Gehört zum Tatbestand eines Finanzvergehens allerdings ein Erfolg, so ist (auch) nach dieser Rechtsmeinung in Bezug auf die Verjährungsberechnung nicht auf die erwirkte unrichtige Arbeitnehmerveranlagung, sondern auf die Unterlassung der Einreichung einer Einkommensteuererklärung zum gesetzlich vorgesehenen Termin und die Unkenntnis…
…der Erklärung verpflichtet gewesen war. Gehört zum Tatbestand eines Finanzvergehens allerdings ein Erfolg, so ist (auch) nach dieser Rechtsmeinung in Bezug auf die Verjährungsberechnung nicht auf die erwirkte unrichtige Arbeitnehmerveranlagung, sondern auf die Unterlassung der Einreichung einer Einkommensteuererklärung zum gesetzlich vorgesehenen Termin und die Unkenntnis…
… 239 Abs. 2 BAO setzt nicht voraus, dass die Verbuchung der Gebarung der vom Abgabepflichtigen zu entrichtenden festgesetzten Abgabenschuldigkeiten auf dem selben Konto erfolgt, auf dem das zur Rückzahlung beantragte Guthaben besteht (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Rz 1934: Mangelnde Rechtskraft des die…
…Stattgabe der eingebrachten Berufung gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG unter Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz aufzuheben, wobei als Berufungsgründe die Verletzung von Verfahrensvorschriften und unrichtige Sachverhaltsfeststellungen geltend gemacht werden. Zur Verletzung von Verfahrensvorschriften wird ausgeführt, dass am 20. Oktober 2005 der Beschuldigte an seiner…
…widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergibt sich die schuldhafte Verletzung der…
…der unrichtigen Verrechnungsweisung bzw. im Fall der irrtümlich unterlassenen Verrechnungsweisung ab dem Zeitpunkt der maßgeblichen Entrichtung. Rz 734: Da, von Nebengebühren im Zusammenhang mit einem Vollstreckungsverfahren abgesehen, alle Rechtsfolgen der unrichtigen bzw. unterlassenen Verrechnungsweisung zu beseitigen sind, ist eine Berichtigung der Verbuchung der Gebarung und…
…wurde über die Primärschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet. Das abgabenbehördliche Prüfungsverfahren ergab, dass unrichtige bzw. keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht wurden und die im Einleitungsbescheid dargestellten Abgabenverkürzungen eingetreten sind. Vorweg wird zum Beschwerdevorbringen betreffend den Zeitraum November 2005 bis Februar 2006 festgestellt, dass dieses Vorbringen am zur Last…
…sind. Die Uneinbringlichkeit der rückständigen Abgabenschuldigkeiten stehe aufgrund der Konkursaufhebung gemäß § 139 KO fest. Mit Eingabe vom 6. Juli 2005 erhob der Bw. Berufung und wendet die unrichtige Sachverhaltsdarstellung, Verletzung von Verfahrensvorschriften und unrichtige rechtliche Beurteilung ein. Der Bw. habe keine Möglichkeit gehabt, darzulegen, weshalb…
…wurden die Ursachen für die Insolvenz im Jahr 2002 dargestellt, welche vom Finanzamt durch unrichtige Abgabenfestsetzungen und ungerechtfertige Einbringungsmaßnahmen (ausdrücklich wurde auf eine Fahrnispfändung mit anschließender Anberaumung einer Versteigerung vom 9.11.2001 verwiesen) mitverursacht worden sei. Da der 40 %ige Ausgleich nicht erfüllt werden…
…Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit…