…§ 12 Rz 30ff). Betreffend die Erkennbarkeit einer Firma führt der Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich aus, dass zwar die im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften mit ihrer Firma zu bezeichnen sind, eine unrichtige Bezeichnung allerdings dann unbeachtlich ist, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen…
…Eine unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen (vgl. VwGH-Beschluß vom 24. 11. 2004, 2004/13/0138, mwN). Im Firmenbuch sind für den…
…Eine unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen (vgl. VwGH-Beschluß vom 24. 11. 2004, 2004/13/0138, mwN). Im Firmenbuch sind für den…
…Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers, hält der VwGH das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten für zulässig und geboten. Unter diesen Umständen hält der VwGH etwa die unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft für unschädlich (z.B. VwGH 30.April 2003…
…Die unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft ist aber dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen (VwGH 24.11.2004, 2004/13/0138; 20.1.2005, 2002/14/0091). Aus der im vorliegenden Fall erfolgten Bezeichnung ergibt…
…Verliert eine Erledigung ihre Rechtswirkungen wegen unrichtiger Bezeichnung des Bescheidadressaten, ist die gegen diese Erledigung gerichtete Berufung als nicht zulässig zurückzuweisen (§ 273 Abs. 1 BAO). Nach ständige Rechtsprechung sind die im Handelsregister bzw. Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften mit ihrer Firma zu bezeichnen. Wird die im Handelsregister…
…Namens aber einer unrichtigen Adresse ist demnach für den Vorsteuerabzug ebenso unzureichend wie umgekehrt (vgl. zuletzt etwa VwGH 21.11.2007, 2004/13/0133). Im Firmenbuch eingetragene Gesellschaften sind rechtswirksam mit dem (vollen) Wortlaut ihrer Firma zu bezeichnen. Allein ein in der Firma eines solchen…
…Eine Person dieses Namens und Alters ist steuerlich nicht erfasst und ist in den Streitjahren weder Gesellschafter noch Geschäftsführer einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft gewesen:Auf die Firmenbuchrecherche, deren Ergebnis gewesen ist, dass ein 1928 geborener Herr K. Prokurist und Gesellschafter einer 1994 gelöschten Gesellschaft…
…wonach die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsanschrift einer GmbH trotz Eintragungspflichten bzw. der Publizität des § 15 HGB keine taugliche Abgabestelle für die Zustellung eines Konkurseröffnungsantrages ist, wenn der Empfänger dort nie irgendeine Tätigkeit ausgeübt hat). Der gemäß § 4 GmbHG im Gesellschaftsvertrag einer GmbH zwingend zu nennende…
…0000 keine Geschäftstätigkeit entfaltete und dort nicht ihren Firmensitz hatte. Nach der Judikatur des VwGH kann eine Anschrift unter dem Gesichtspunkt des § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 auch unrichtig sein, wenn sie mit der im Firmenbuch eingetragenen übereinstimmt. (S VwGH 24.2.2010…
…den vorgelegten Rechnungen eine unrichtige Firmenbuchnummer (123456x) angeführt ist. Die richtige Firmenbuchnummer lautet 123458x. 2. Fa. T**** Industriemontagen GmbH | Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch | 20.06.2006 | Adresse Firmensitz: 1050 Wien, A-Gasse 18/7 A | ab Gründung | Gesellschafter: Marek…
…VwGH 4.3.2009, 2004/15/0174). Es genügt nicht, die Richtigkeit einer Adressenangabe anhand eines Firmenbuchauszuges oder mittels Bestätigung der steuerlichen Erfassung des leistenden Unternehmens zu überprüfen. Eine im Firmenbuch eingetragene Anschrift einer Gesellschaft muss keineswegs zwingend die im § 11 Abs. 1 Z 1…
…dass auf den vorgelegten Rechnungen eine unrichtige Firmenbuchnummer (12345x) angeführt ist. Die richtige Firmenbuchnummer lautet 12543x. Weiters entspricht die auf den Rechnungen angeführte Kunden- UIDNr. nicht der der Abgabepflichtigen. 9. Fa. J**** Industriemontagen GmbH | Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch | 20.06.2006 |…
…März 2004 genannten Stephan O. sei auf die im Firmenbuch eingetragenen Daten betreffend der A-OEG verwiesen, die Istvan O (= Stephan O) als einen zur Vertretung der A-OEG n i c h t befugten Gesellschafter der Personengesellschaft ausweisen. Insofern war vom Verhalten der…
…Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens gemäß § 39 FBG die Auflösung der 2. Geschäftsherrin im Firmenbuch eingetragen; ihre Firma wurde auf "2.Geschäftsherrin in Liqu." geändert. B) Zum Steuerakt (Papierakt) betreffend 2.Geschäftsherrin & atypisch Stille des Finanzamtes, abgekürzt: F-Akt2 (+Ausdrucke aus elektronischem Steuerakt im…
…Adresse W.,T-Straße, auf. An dieser Adresse, die auch im Firmenbuch als Geschäftsanschrift eingetragen ist, entfaltete die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit. Das im Eigentum der ÖBB stehende Firmengelände in W.,T-Straße, wurde von der Fa. A-GmbH mit Untermietvertrag angemietet. Der Mietvertrag wurde Ende…
…2002, 2001/17/0212). Im Firmenbuch eingetragene Gesellschaften sind mit ihrer Firma zu bezeichnen (VwGH 23. April 1998, 96/15/0199). Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20. Jänner 1992…
…von Gesellschaften bewiesen wurde und keine anderen als die im Firmenbuch eingetragenen Adressen dem Leistungsempfänger bekannt gewesen sind, ist eine Anschrift iSd § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 unrichtig, wenn dort keine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde, auch wenn sie mit der im Firmenbuch eingetragenen übereinstimmt…
…der Amtshandlung nicht der handelsrechtliche Geschäftsführer war, so ist dem zu entgegnen, dass für die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit einer Person nicht deren Stellung als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer maßgeblich ist, sondern vielmehr das schuldhafte Verhalten derjenigen Person zuzurechnen ist, welche tatsächlich ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten gesetzt…
…Es bedarf dabei nicht eines rechtsgeschäftlichen oder organmäßigen Vollmachtsverhältnisses. Als "faktischen Geschäftsführer" trifft den Abgabepflichtigen aber die finanzstrafrechtliche Verantwortung für die Führung der Lohnkonten (VwGH 12.3.1991, 90/14/0137), auch wenn er im Firmenbuch nicht formell als Geschäftsführer eingetragen ist. Soweit der Bf…