…unter anderem für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden können. Gemäß § 9 Abs. 3 leg cit sei die Bildung von Rückstellungen nur zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden könnten, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen sei…
…kann den Grund oder die Höhe der künftigen Aufwendung betreffen. Eine Rückstellung ist somit Vorsorge für künftige sofort abzugsfähige Aufwendungen. Rückstellungen sind insbesondere zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Liegt ein entsprechender Rückstellungstitel vor, so ist eine Rückstellung zu bilden…
…nach bereits feststehende, der Höhe nach noch geringfügig variable Provision für die von ihm noch vor dem Bilanzstichtag erbrachte Vermittlungsleistung zu bezahlen. Es liege somit zweifelsfrei eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit vor, die gemäß den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zu passivieren sei. Mangels einschränkender steuerlicher…
…An der wirtschaftlichen Verursachung in der Vergangenheit fehlt es insbesondere, wenn eine ungewisse Verbindlichkeit eng mit den künftigen Gewinnchancen verbunden ist). (d) Daran würde auch eine Verpflichtung des Handelsvertreters zur Aktivierung der Provision nichts ändern, sofern diese nach der jetzigen Rechtslage überhaupt noch anzunehmen wäre…
…worden sind, wurden diese Verbindlichkeiten zu Recht nicht in den Betriebsaufgabegewinn aufgenommen (im Ergebnis ähnlich Quantschnigg - Schuch - Einkommensteuerhandbuch, § 24, Tz 113 - zum Unterschied von der Darstellung bei Quantschnigg- Schuch handelt es sich allerdings bei diesen ungewissen Verbindlichkeiten so lange um betriebliche Verbindlichkeiten des Bw., bis…
…am Stammkapital von € 35.000 beteiligt. Der Gewinnermittlungszeitraum umfasst ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr. In Streit steht, ob eine von der Bw. gebildete Rückstellung für eine Nachschussverpflichtung als sonstige ungewisse Verbindlichkeiten im Sinn des § 9 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 oder als Pensionsrückstellung…
…Dezember 1998) unerledigt gewesen sei. Das BMwA habe bis Ende 1994 Amtshandlungen (Sachverständigengutachten usw.) durchgeführt, eine Entscheidung sei im Prüfungszeitraum jedoch nicht erfolgt. Bei der im Prüfungszeitraum bilanzierten Rückstellung handle es sich um eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z 3 EStG…
… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…
…wie jene Zinsen, welche unter Annahme der Einhaltung der Bindungsdauer zusätzlich anfallen (Mehrzinsen), als Aufwand verbucht und in den Bilanzen als Zinsverbindlichkeiten ausgewiesen. Nach Ansicht der Bp liegt bezüglich des Aufwandes an "Mehrzinsen" eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z 3…
…Gemäß § 198 Abs. 8 HGB gilt in der Handelsbilanz für Rückstellungen Folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 2…
… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…
…legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre und Judikatur, wonach dann, wenn nur die Fälligkeit offen ist, stets eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Im übrigen habe nach Mayr das EStG einen eigenen Rückstellungsbegriff…
…Art. 7 B-VG) ausgerichtete Interpretation, § 9 Abs. 5 entweder auf verzinsliche (ungewisse) Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. oder zunächst auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt und den aufgezinsten Betrag ("Teilwert ohne Vornahme von Abzinsungen") sodann nach § 9 Abs. 5 EStG pauschal mit 20 % abzuzinsen) erscheint aber zweifelhaft, ob…
…Gemäß § 198 Abs. 8 HGB gilt in der Handelsbilanz für Rückstellungen Folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 2…
… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…
…legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre und Judikatur, wonach dann, wenn nur die Fälligkeit offen ist, stets eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Im übrigen habe nach Mayr das EStG einen eigenen Rückstellungsbegriff…
…Art. 7 B-VG) ausgerichtete Interpretation, § 9 Abs. 5 entweder auf verzinsliche (ungewisse) Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. oder zunächst auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt und den aufgezinsten Betrag ("Teilwert ohne Vornahme von Abzinsungen") sodann nach § 9 Abs. 5 EStG pauschal mit 20 % abzuzinsen) erscheint aber zweifelhaft, ob…
…Gemäß § 198 Abs. 8 HGB gilt in der Handelsbilanz für Rückstellungen Folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 2…
…legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre und Judikatur, wonach dann, wenn nur die Fälligkeit offen ist, stets eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Im übrigen habe nach Mayr das EStG einen eigenen Rückstellungsbegriff…
…Art. 7 B-VG) ausgerichtete Interpretation, § 9 Abs. 5 entweder auf verzinsliche (ungewisse) Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. oder zunächst auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt und den aufgezinsten Betrag ("Teilwert ohne Vornahme von Abzinsungen") sodann nach § 9 Abs. 5 EStG pauschal mit 20 % abzuzinsen) erscheint aber zweifelhaft, ob…