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UFSL RV/0160-L/04Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach geltend gemachtem Gewährleistungsanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2006

…unter anderem für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden können. Gemäß § 9 Abs. 3 leg cit sei die Bildung von Rückstellungen nur zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden könnten, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen sei…

UFSW RV/2014-W/02Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten dürfen nur dann gebildet werden, wenn der Eintritt der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag zumindest ernsthaft droht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2006

…kann den Grund oder die Höhe der künftigen Aufwendung betreffen. Eine Rückstellung ist somit Vorsorge für künftige sofort abzugsfähige Aufwendungen. Rückstellungen sind insbesondere zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Liegt ein entsprechender Rückstellungstitel vor, so ist eine Rückstellung zu bilden…

UFSL RV/0491-L/05Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei noch nicht abgewickeltem Hauptgeschäft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005Teil 1/2

…nach bereits feststehende, der Höhe nach noch geringfügig variable Provision für die von ihm noch vor dem Bilanzstichtag erbrachte Vermittlungsleistung zu bezahlen. Es liege somit zweifelsfrei eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit vor, die gemäß den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zu passivieren sei. Mangels einschränkender steuerlicher…

UFSL RV/0491-L/05Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei noch nicht abgewickeltem Hauptgeschäft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005Teil 2/2

…An der wirtschaftlichen Verursachung in der Vergangenheit fehlt es insbesondere, wenn eine ungewisse Verbindlichkeit eng mit den künftigen Gewinnchancen verbunden ist). (d) Daran würde auch eine Verpflichtung des Handelsvertreters zur Aktivierung der Provision nichts ändern, sofern diese nach der jetzigen Rechtslage überhaupt noch anzunehmen wäre…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…Bindungsdauer zusätzlich anfallen, wurden periodengerecht ebenfalls als Aufwand verbucht und ab der Bilanz für das Geschäftsjahr 2000 als "Verbindlichkeiten aus Zinsen für Tabellensparform" (zuvor "Rückstellung Vermögenssparkonten") ausgewiesen. Nach Ansicht der Bp liegt bezüglich des Aufwandes an "Mehrzinsen" eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…Gemäß § 198 Abs. 8 HGB gilt in der Handelsbilanz für Rückstellungen Folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 2…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 3/4

…legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre und Judikatur, wonach dann, wenn nur die Fälligkeit offen ist, stets eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Im übrigen habe nach Mayr das EStG einen eigenen Rückstellungsbegriff…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 4/4

…Art. 7 B-VG) ausgerichtete Interpretation, § 9 Abs. 5 entweder auf verzinsliche (ungewisse) Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. oder zunächst auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt und den aufgezinsten Betrag ("Teilwert ohne Vornahme von Abzinsungen") sodann nach § 9 Abs. 5 EStG pauschal mit 20 % abzuzinsen) erscheint aber zweifelhaft, ob…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Gemäß § 198 Abs. 8 HGB gilt in der Handelsbilanz für Rückstellungen Folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 2…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre und Judikatur, wonach dann, wenn nur die Fälligkeit offen ist, stets eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Im übrigen habe nach Mayr das EStG einen eigenen Rückstellungsbegriff…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Art. 7 B-VG) ausgerichtete Interpretation, § 9 Abs. 5 entweder auf verzinsliche (ungewisse) Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. oder zunächst auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt und den aufgezinsten Betrag ("Teilwert ohne Vornahme von Abzinsungen") sodann nach § 9 Abs. 5 EStG pauschal mit 20 % abzuzinsen) erscheint aber zweifelhaft, ob…

UFSI RV/0184-I/051) Passivierung von Zinsen aus Sparbriefen als Rückstellung oder als Verbindlichkeit 2) Besteuerung von Zinsen aus argentinischen Anleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…wie jene Zinsen, welche unter Annahme der Einhaltung der Bindungsdauer zusätzlich anfallen (Mehrzinsen), als Aufwand verbucht und in den Bilanzen als Zinsverbindlichkeiten ausgewiesen. Nach Ansicht der Bp liegt bezüglich des Aufwandes an "Mehrzinsen" eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z 3…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Gemäß § 198 Abs. 8 HGB gilt in der Handelsbilanz für Rückstellungen Folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 2…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre und Judikatur, wonach dann, wenn nur die Fälligkeit offen ist, stets eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Im übrigen habe nach Mayr das EStG einen eigenen Rückstellungsbegriff…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Art. 7 B-VG) ausgerichtete Interpretation, § 9 Abs. 5 entweder auf verzinsliche (ungewisse) Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. oder zunächst auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt und den aufgezinsten Betrag ("Teilwert ohne Vornahme von Abzinsungen") sodann nach § 9 Abs. 5 EStG pauschal mit 20 % abzuzinsen) erscheint aber zweifelhaft, ob…

UFSK RV/0418-K/02Zeitpunkt der Gewinnrealisation bei Verzicht des stillen Gesellschafters auf alle Ansprüche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2003

…worden sind, wurden diese Verbindlichkeiten zu Recht nicht in den Betriebsaufgabegewinn aufgenommen (im Ergebnis ähnlich Quantschnigg - Schuch - Einkommensteuerhandbuch, § 24, Tz 113 - zum Unterschied von der Darstellung bei Quantschnigg- Schuch handelt es sich allerdings bei diesen ungewissen Verbindlichkeiten so lange um betriebliche Verbindlichkeiten des Bw., bis…

UFSW RV/4231-W/09Sonstige Rückstellung für die Nachschussverpflichtung an die Pensionskasse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2013

…am Stammkapital von € 35.000 beteiligt. Der Gewinnermittlungszeitraum umfasst ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr. In Streit steht, ob eine von der Bw. gebildete Rückstellung für eine Nachschussverpflichtung als sonstige ungewisse Verbindlichkeiten im Sinn des § 9 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 oder als Pensionsrückstellung…