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EStR 2000 Rz 3313–33298.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…und Jubiläumsgeldern ist eine steuerwirksame Rückstellungsbildung ausschließlich nach Maßgabe des § 14 EStG 1988 zulässig (siehe dazu Rz 3330 ff). Rz 3314: Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung kann nur Gegenstand einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten sein, wenn die Verpflichtung nach ihrem Inhalt und insbesondere ihrem Entstehungszeitpunkt hinreichend…

BFG RV/6100372/2019Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.10.2020

…2011). Am 21.08.2015 erhob die Bf unter anderem Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2011 vom 17.07.2015 und führte dazu begründend und auszugsweise aus. "…Die Rückstellung "Entsorgung Salzschlacke" stellt dem Grunde und der Höhe nach eine steuerliche Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem…

BFG RV/2100356/2007Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2015

…gebildet werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. .... (3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist…

UFSL RV/0160-L/04Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach geltend gemachtem Gewährleistungsanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2006

…unter anderem für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden können. Gemäß § 9 Abs. 3 leg cit sei die Bildung von Rückstellungen nur zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden könnten, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen sei…

UFSW RV/2014-W/02Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten dürfen nur dann gebildet werden, wenn der Eintritt der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag zumindest ernsthaft droht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2006

…kann den Grund oder die Höhe der künftigen Aufwendung betreffen. Eine Rückstellung ist somit Vorsorge für künftige sofort abzugsfähige Aufwendungen. Rückstellungen sind insbesondere zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Liegt ein entsprechender Rückstellungstitel vor, so ist eine Rückstellung zu bilden…

UFSL RV/0491-L/05Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei noch nicht abgewickeltem Hauptgeschäft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005Teil 1/2

…nach bereits feststehende, der Höhe nach noch geringfügig variable Provision für die von ihm noch vor dem Bilanzstichtag erbrachte Vermittlungsleistung zu bezahlen. Es liege somit zweifelsfrei eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit vor, die gemäß den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zu passivieren sei. Mangels einschränkender steuerlicher…

UFSL RV/0491-L/05Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei noch nicht abgewickeltem Hauptgeschäft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005Teil 2/2

…An der wirtschaftlichen Verursachung in der Vergangenheit fehlt es insbesondere, wenn eine ungewisse Verbindlichkeit eng mit den künftigen Gewinnchancen verbunden ist). (d) Daran würde auch eine Verpflichtung des Handelsvertreters zur Aktivierung der Provision nichts ändern, sofern diese nach der jetzigen Rechtslage überhaupt noch anzunehmen wäre…

BFG RV/2100205/2008Abfertigungsrückstellung oder Rückstellung für ungewisse Abfertigungsverbindlichkeit?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2017

…lautet auszugsweise: Abs. 1: Rückstellungen können nur gebildet werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Abs. 2: Rückstellungen im Sinne…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…Bindungsdauer zusätzlich anfallen, wurden periodengerecht ebenfalls als Aufwand verbucht und ab der Bilanz für das Geschäftsjahr 2000 als "Verbindlichkeiten aus Zinsen für Tabellensparform" (zuvor "Rückstellung Vermögenssparkonten") ausgewiesen. Nach Ansicht der Bp liegt bezüglich des Aufwandes an "Mehrzinsen" eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…Gemäß § 198 Abs. 8 HGB gilt in der Handelsbilanz für Rückstellungen Folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 2…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 3/4

…legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre und Judikatur, wonach dann, wenn nur die Fälligkeit offen ist, stets eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Im übrigen habe nach Mayr das EStG einen eigenen Rückstellungsbegriff…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 4/4

…Art. 7 B-VG) ausgerichtete Interpretation, § 9 Abs. 5 entweder auf verzinsliche (ungewisse) Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. oder zunächst auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt und den aufgezinsten Betrag ("Teilwert ohne Vornahme von Abzinsungen") sodann nach § 9 Abs. 5 EStG pauschal mit 20 % abzuzinsen) erscheint aber zweifelhaft, ob…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Gemäß § 198 Abs. 8 HGB gilt in der Handelsbilanz für Rückstellungen Folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 2…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre und Judikatur, wonach dann, wenn nur die Fälligkeit offen ist, stets eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. Im übrigen habe nach Mayr das EStG einen eigenen Rückstellungsbegriff…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Art. 7 B-VG) ausgerichtete Interpretation, § 9 Abs. 5 entweder auf verzinsliche (ungewisse) Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. oder zunächst auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt und den aufgezinsten Betrag ("Teilwert ohne Vornahme von Abzinsungen") sodann nach § 9 Abs. 5 EStG pauschal mit 20 % abzuzinsen) erscheint aber zweifelhaft, ob…

UFSI RV/0184-I/051) Passivierung von Zinsen aus Sparbriefen als Rückstellung oder als Verbindlichkeit 2) Besteuerung von Zinsen aus argentinischen Anleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…wie jene Zinsen, welche unter Annahme der Einhaltung der Bindungsdauer zusätzlich anfallen (Mehrzinsen), als Aufwand verbucht und in den Bilanzen als Zinsverbindlichkeiten ausgewiesen. Nach Ansicht der Bp liegt bezüglich des Aufwandes an "Mehrzinsen" eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z 3…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Gemäß § 198 Abs. 8 HGB gilt in der Handelsbilanz für Rückstellungen Folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 2…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…