…lit. b FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung wird zur objektiven Tatseite eingewendet, dass es sich bei den drei Rechnungen der Geschäftspartnerin Fa.K. vom 10…
…1 lit. b FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Unstrittig steht zur objektiven Tatseite fest, dass seitens der Fa. G-GmbH durch deren steuerliche Vertretung am 9. Februar 2005 eine elektronische…
…Verpflichtungen zur Abgabe von einer dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift geltend gemacht und somit eine Verkürzung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer für 10/2005 in Höhe von € 24.651,58 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. …
…b FinStrG, begangen dadurch, dass er vorsätzlich durch Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum Juni 2001 Vorsteuern in der Höhe von 214.557,00 S zu Unrecht geltend gemacht und dadurch eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift erwirkt habe, schuldig erkannt und unter Anwendung des § 21 FinStrG…
…Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat ergab irgendwelche Anhaltspunkte dahingehend, dass insoweit von den Beschuldigten schuldhaft, durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung, eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift erwirkt worden wäre. Aus der Aktenlage ist vielmehr ersichtlich, dass die Finanzstrafbehörde erster Instanz insoweit, offensichtlich irrtümlich, von einer bescheidmäßigen Festesetzung der…
…am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (lit.a). Ebenso macht sich einer derartigen Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich durch die Abgabe einer unrichtigen Voranmeldung iSd § 21 UStG 1994 eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift geltend macht. Weiteren behördlichen Erhebungsberichten, so des Lohnsteuerprüfers vom 27. November 2002, ABNr…
…richtigen) Umsatzsteuervoranmeldungen und Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. hinsichtlich der Geltendmachung ungerechtfertigter Abgabengutschriften. Diese Tatbestandsvoraussetzungen sind im gegenständlichen Fall nicht erfüllt. Die verfahrensgegenständliche vom Steuerberater verfasste Umsatzsteuervoranmeldung Mai 2001 langte am 12. Juli 2001 bei der Abgabenbehörde erster Instanz ein und weist eine…
…4 FinStrG werden fahrlässige Abgabenverkürzungen mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen beträgt daher bis zu € 15.017,90. Eine Schadensgutmachung hinsichtlich der verkürzten Umsatzsteuern liegt nicht vor (siehe das Abgabenkonto…
…670,00 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet und weiters infolge Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften für Jänner bis Dezember 2000 in Höhe von € 5.500,16 und für April 2001 in Höhe von € 2.509,90 geltend gemacht; b) als…
…für den Bezugszeitraum 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2005 erstellten Lohnzettel übermittelt. Die mit diesem Lohnzettel erfolgte Berechnung der Einkommensteuer hat eine Abgabengutschrift iHv EUR 445,01 ergeben (vgl. Einkommensteuerbescheid/Arbeitnehmerveranlagung 2005 vom 6. April 2006). Nach Erlassung des v.a. Einkommensteuerbescheides hat die…
…durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wird die Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt. Gemäß § 98 Abs…
…versteuerndes Einkommen 2000: 4.165.647,00 S Einkommensteuer: 1.377.143,90 S Anrechenbare Lohnsteuer: - 83.754,00 S Festgesetzte Einkommensteuer: 1.293.390,00 S = 93.994,32 € Bisher festgesetzte Einkommensteuer: - 143.611,04 € Abgabengutschrift: 49.616,72 €  …
…172.864,90 S, festgesetzte Einkommensteuer: 818,00 S = 59,45 €, bisher festgesetzte Einkommensteuer: -113,08 €. Abgabengutschrift: 53,63 € Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…Der Bw begehrt die Aufklärung darüber, warum er bei einer Abgabengutschrift von € 663,00 im aufgehobenen Bescheid vom 23.02.2011 aufgrund des neuen Sachbescheides die Nachforderung € 680,00 beträgt, also um € 16,57 höher ist als die ursprüngliche Gutschrift. Über die…
… 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2003, mit welchem der Gesamtbetrag der Vorsteuern in Höhe von 63.931,56 € festgestellt und eine Abgabengutschrift in gleicher Höhe festgesetzt wurde. Im ebenfalls gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 23…
…vorliegen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…hält. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…für möglich, sondern für gewiss hält. Abs. 5 Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die…
…strafbar. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…hält. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…