…ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Unter Tz 1 des Prüfungsberichtes vom 13.12.2007 wird festgehalten, dass es im Jahr 2006 ungeklärte Vermögenszuwächse gegeben hat. Dies betrifft eine Bareinlage vom 4.8.2006 in der Höhe von € 15.000,00, vom 20.9.2006…
…Feststellungen zur Führung der Bücher, abweichende Rohaufschläge lt. Punkt 1 der Anlage 2 ungeklärter Vermögenszuwachs laut Punkt 3 der Anlage 2. Tz 19: Zwischen den einzelnen Unternehmen der Gruppe Unt. bestehen enge Beziehungen und Verflechtungen in Form von Beteiligungen und Darlehensgewährungen, insbesondere von Liechtenstein nach…
…Ausland(Kotschnigg, ÖStZ 1992,84; VwGH 30.5.1995, 91/13/0248,0250)". Die Schätzungsbefugnis ergibt sich nach Ansicht der Referentin aus den Feststellungen der Betriebsprüfung (Rohaufschlagsschwankungen, ungeklärter Vermögenszuwachs), aber auch aus dem Umstand, dass der vertretungsbefugte H. in seinen Schreiben selbst ausführt, die bisher…
…die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - der Zuwachs "mehr als bewiesen", so dass der Argumentation der Betriebsprüfung hinsichtlich eines "ungeklärten" Vermögenszuwachses nicht gefolgt werden könne. Nach Einholung einer entsprechenden Stellungnahme des Betriebsprüfers zum Berufungsvorbringen (datiert mit 10. Jänner 2005) erließ das Finanzamt die abweisenden Berufungsvorentscheidungen betreffend Umsatz-…
…im Jahr 2001 durchgeführten, Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1998 und 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter Tz. 14 des BP-Berichts das Vorliegen ungeklärter Vermögenszuwächse fest. Dazu führt der Prüfer aus, auf Bankkonten, die auf mehreren im Zuge der Prüfung gesichteten…
…begründet, noch die Höhe der Zurechnung. Da ein ungeklärter Vermögenszuwachs nur eine Differenzgröße aus dem in Österreich erzielten Umsatz und dem darauf entfallenden Wareneinkauf darstellen könne, gehe die Behörde offenbar davon aus, dass er bis dahin unversteuert gebliebene Umsätze im Ausmaß eines Großteiles seiner versteuerten…
…den in den Erstbescheiden verarbeiteten Feststellungen zu Gunsten des Bw. nicht möglich! Im Gegenteil: Womöglich bringt die vollständige Vorlage aller Unterlagen noch weitere ungeklärte Vermögenszuwächse in den Jahren 2000 und 2001 zu Tage (eventuell Wertpapierkäufe, etc.)? Ein Beweisvereitler soll nämlich keinesfalls besser gestellt werden als…
…bzw. diese Geschäfte nicht aufzuklären vermag und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, das mit jeder Schätzung verbundene steuerliche Risiko tragen. Ein ungeklärter Vermögenszuwachs rechtfertigt dabei u.U. auch einen höheren Zuschlag zu den erklärten Einkünften (u.a. VwGH 9.8.1992…
…aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit den nach einer auf § 99 FinStrG gestützten abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1990 bis 2001 wurden den erklärten Einkünften ungeklärte Vermögenszuwächse in Höhe von insgesamt 20.139.009,00 S hinzugerechnet. Den dagegen erhobenen Berufungen hat das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidungen…
…Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung 1) Sachverhalt: Im Jahr 2009 führte die Großbetriebsprüfung beim Berufungswerber (Bw.) eine Außenprüfung über die Jahre 1999 - 2004 durch. Dabei wurden ua. ungeklärte Vermögenszuwächse sowie nicht erfasste Geldzuflüsse festgestellt, die das Finanzamt dazu veranlassten, im Schätzungsweg Einkünfte aus Gewerbebetrieb festzusetzen…
…Bw.) war in den Jahren 1980 bis 1996 Gesellschafterin der J-GmbH und an deren Stammkapital zu 74,6 % beteiligt. Im Zuge einer vom (vormaligen) Finanzamt für Körperschaften bei der J-GmbH für die Jahre 1986 bis 1990 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurden ungeklärte Vermögenszuwächse festgestellt…
…Provisionen zusammenhängenden Spesen entsprechend und korrigierte die Umsatzsteuer ebenfalls entsprechend. Auf Grund der nachfolgend dargestellten Vermögensdeckungsrechnung ermittelte die BP in den Jahren 1991 und 1992 ungeklärte Vermögenszuwächse: Die diesbezüglichen Geldbewegungen stellten sich laut BP-Bericht wie folgt dar: 1) Geldzufluß: | | 1991 | 1992…
…Grundaufzeichnungen), ungeklärte Vermögenszuwächse, nicht erklärte Erlöse aus einem Animierlokal und einem Trödlerladen sowie Kalkulationsdifferenzen festgestellt. Aufgrund der Prüferfeststellungen wurden - zum Teil unter Wiederaufnahme der Verfahren - mit Bescheiden vom 8.9.1999 die Umsatzsteuer für die Jahre 1995 bis 1997 und die Körperschaftsteuer 1995 und 1996…
…dass es sich hierbei tatsächlich um die Umbuchung eines Darlehensbetrages handelte, weshalb von dieser Zurechnung Abstand genommen wurde. In Tz. 3 zu AB2 wurden für den Zeitraum 2000 ebenfalls ungeklärte Vermögenszuwächse festgestellt, und zwar in Höhe von insgesamt S 380.571,42 zzgl. 20% USt…
…2000-2002 gem. § 184 BAO geschätzt werden. Tz 15: Umsatzhinzuschätzung gem. § 184 BAO für die Jahre 2000-2002: Auf Grund nicht gedeckter Lebenshaltungskosten bzw. ungeklärter Vermögenszuwächse werden gem. § 184 BAO folgende Beträge den 10%igen Umsätzen hinzugeschätzt (alle Beträge in ATS, bzw. 2002 in €…
…wie es zu der Ansicht gelangt, in den Streitjahren würden ungeklärte Vermögenszuwächse in der hinzugeschätzten Höhe vorliegen. Der Prüfer stellte im Jahr 2001 - sohin außerhalb des hier strittigen Zeitraumes - einen Vermögenszugang im privaten Bereich des Bw. fest (Anschaffung einer Eigentumswohnung für den Sohn um den…
…abzugeben. Dadurch sei der Küchenumsatz unproportional zum Wareneinkauf gesunken. - Für den Bereich der privaten Lebensführung sei der private Geldbedarf und dessen Herkunft mit Urkunden nachgewiesen worden, so dass ungeklärte Vermögenszuwächse nicht vorgelegen seien. An Unterlagen seien die Kauf- und Verkaufsverträge der Wohnungen in der Einsiedlerg…
…gelagerten Beschwerdepunkt erwogen, dass die Annahme gerechtfertigt war, dass der ungeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt. Der dortige Beschwerdepunkt lautete folgendermaßen: Hinsichtlich der Einlagen, bezüglich derer sich der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin auf Darlehen seines Onkels über je S 400.000,-- berufen hatte, rügt die…
…der Beschuldigte eine am 1. Juli 2007 bewirkte Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von € 6.207,77 zu verantworten hat. Für 2007 stellten die Prüfer auf den Konten des Beschuldigten ungeklärte Vermögenszuwächse in Höhe von € 8.239,09 fest, woraus sich unter Hinzufügung…
…1 der Niederschrift zur Schlussbesprechung der Betriebsprüfung vom 30. Juli 2010 wurde wie folgt ausgeführt: Tz 1. Ungeklärter Vermögenszuwachs: In den Jahren 2006-2008 seien auf den Konten des Berufungswerbers Bareinzahlungen bzw. -einlagen vorgefunden worden. Vom Berufungswerber hätten keine Belege oder sonstigen Unterlagen vorgelegt werden…