…Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt, auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid…
…Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 230 Abs. 6 BAO zwar bewirkt, dass Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen, jedoch stellt die Guthabensverwendung durch Umbuchung oder Überrechnung keine Einbringungsmaßnahme im Sinne des § 230 Abs. 6 BAO dar. Aus diesem Grund steht ein unerledigter Antrag…
…verfügen und muss folglich auch ein bis dahin noch unerledigter Antrag auf Aussetzung abgewiesen werden. Damit erfolgte die Abweisung des Antrages zu Recht. Informativ ist noch Folgendes festzustellen: Abs. 5 leg. cit. sieht allerdings auch die Zulässigkeit einer neuerlichen Antragstellung auf Aussetzung der Einhebung vor…
…verfügen und muss folglich auch ein bis dahin noch unerledigter Antrag auf Aussetzung abgewiesen werden. Damit erfolgte die Abweisung des Antrages zu Recht. Informativ ist noch Folgendes festzustellen: Abs. 5 leg. cit. sieht allerdings auch die Zulässigkeit einer neuerlichen Antragstellung auf Aussetzung der Einhebung vor…
…BGBl I 142/2000 novellierten Fassung maßgeblich (vgl. § 323 Abs. 8 erster Satz BAO). Der Standpunkt des Berufungswerbers, sein noch unerledigter Antrag vom 22. 8. 2003 auf Aussetzung der Einhebung der mit Bescheid vom 8. 8. 2003 vorläufig festgesetzten Einkommensteuer 2001 im Teilbetrag von 611…
…Spruchpunkt A) und B) sind die Bescheide vom 5.6.2003 bzw. 10.4.2007 aufgehoben. Es liegt wieder ein unerledigter Antrag (3 Anträge) nach Art. 239 ZK und ein zugehöriger unerledigter Antrag (3 Anträge) nach Art. 222 Abs.2 ZK vor. Wien, am 26…
…Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO nur dann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - ausgesetzt werden können, wenn ein (unerledigter) Antrag auf Erlass gemäß Art. 239 ZK vorgelegen wäre. Die Berufungsbehörde hat in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung - wie sich durch die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 13…
…im Sinne der vorstehend erwähnten Ziffer 2 nicht vorliegen. Damit ist das Schicksal der vorliegenden Beschwerde bereits entschieden. Denn liegt kein (unerledigter) Antrag auf Erlass gemäß Art. 239 ZK (mehr) vor und werden überdies die Erfolgsaussichten auf Gewährung eines derartigen Erlasses von der Behörde als…
…Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, die Berufung gegen den Bescheid vom 19. Jänner 2006 über die Abweisung eines Aussetzungsantrages, der Antrag auf Aussetzung der Einhebung einer Abgabe in Höhe von 88,20 €, sowie der Antrag auf Übertragung der Entscheidungspflicht betreffend noch unerledigter Anträge…
…Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ihr Antrag vom 27. Dezember 2009 sei lediglich betreffend Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen behandelt worden, jedoch nicht hinsichtlich der Abgabenschuld von derzeit € 33.663,22 (mit Vorbehalt wegen vier unerledigter Anträge). Der Antrag könne somit nicht als verspätet zurückgewiesen werden…
…gegen den Haftungsbescheid vom 9. Jänner 2013 als unbegründet abgewiesen wurde. Der nach Berufungserledigung noch unerledigte Aussetzungsantrag war daher als unbegründet abzuweisen, weil im Zeitpunkt der Entscheidung über den gegenständlichen Antrag eine Berufung, von deren Erledigung die Höhe einer Abgabe abhing, nicht (mehr) anhängig war…
…vom 4.9.2008 (bzw. 23.9.2008) sei ein solcher Berichtigungsantrag und entgegen der Ansicht des Zollamtes keine Berufung, sodass ein unerledigter Antrag nach § 293 BAO vorliege und diesem mangels Verschulden der Partei stattzugeben wäre. Es wäre aber unabhängig davon auch innerhalb eines Berufungsverfahrens…
…Ein Antrag auf Erlassung von endgültigen Bescheiden wäre diesfalls abzuweisen, da die Voraussetzungen für die Erlassung eines endgültigen Bescheides nicht vorliegen würden. Mangels Existenz eines diesbezüglichen Antrages könne auch kein Abweisungsbescheid seitens des Finanzamtes erlassen werden. Der Devolutionsantrag geht ins Leere, da kein unerledigter Antrag…
…Ein Antrag auf Erlassung von endgültigen Bescheiden wäre diesfalls abzuweisen, da die Voraussetzungen für die Erlassung eines endgültigen Bescheides nicht vorliegen würden. Mangels Existenz eines diesbezüglichen Antrages könne auch kein Abweisungsbescheid seitens des Finanzamtes erlassen werden. Der Devolutionsantrag geht ins Leere, da kein unerledigter Antrag…
…VwGH 10.4.2008, 2007/16/0007). Abschließend wurde in ihr darauf hingewiesen, dass vom 29.6.2007 noch ein unerledigter Antrag betreffend die Aussetzung der Einhebung vorliegt (vgl. Ende vorvoriger Absatz), dessen Bearbeitung aber in die Kompetenz der Abgabenbehörde I. Instanz fällt. Gemäß diesem…
…Abgabenarten mangels entsprechender Spruchgestaltung im Bescheid 100/70551/99-4 vom 29.3.2000 und daran anknüpfend in der Berufungsvorentscheidung 100/70551/6/99 vom 30.6.2005 durch das Zollamt gar nicht abgesprochen wurde und somit zu diesen beiden Abgabenarten ein unerledigter Antrag vorliege…
…dem Antrag auf Erlass gem. Art. 239 ZK insofern teilweise Folge gegeben, dass ein Abgabenbetrag in Höhe von € 6.552,60 erlassen wurde. Auf Grund der obigen Ausführungen wird festgestellt, dass zum Zeitpunkt der gegenständlichen Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung kein unerledigter Antrag…
…des § 217 Abs. 1 und 2 BAO aus, dass ein Säumniszuschlag dann nicht festzusetzen sei, wenn die Einhebung einer Abgabe aufgrund eines zeitgerecht eingebrachten Antrages auf Aussetzung der Einhebung gehemmt sei. Im Schenkungssteuerbescheid vom 6. 12. 2004 sei der Fälligkeitstermin für die Abgabenschuld mit 14…
…Verfahren der Einkommensteuer für das Jahr 1999 betrifft, so ist dazu zu sagen, dass dieses Verfahren wegen der noch unerledigten Berufung eben ein nicht durch einen Bescheid abgeschlossenes Verfahren ist, weshalb es insoweit an einer gesetzlichen Voraussetzung mangelt. Das Einkommensteuerverfahren 1999 ist wegen der fristgerecht…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des LP, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg bezüglich des Antrages vom 12. November 2007 auf endgültige Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr 2004 entschieden: Der Devolutionsantrag wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt…