…tragen. Über die Berufung hat der Senat erwogen: Im zweitinstanzlichen Verfahren geht es vorrangig um die Beurteilung der Fragen, ob und inwieweit sich der Genuss eines geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen nach § 3 Z 21 EStG 1988…
…wohl aber eine unentgeltliche oder verbilligte Beförderung des Arbeitnehmers im Sinne des § 3 Z 21 EStG 1988 vorliege. Da nun der Bw. im Rahmen der Gehaltsverrechnung die monatlichen Fahrtkosten nicht in voller Höhe des geltenden Tarifes abgezogen würden, liege eine verbilligte Beförderung des Arbeitnehmers (=…
…Da die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung mit einem Werkverkehr vergleichbar sei, stehe das Pendlerpauschale nicht zu. Im Vorlageantrag vom 2. Mai 2008 beantragte der Berufungsführer im Wesentlichen die Berücksichtigung der 900,00 € pauschaler Werbungskosten bei den Funktionsgebühren, sowie des Pauschales für die Beförderung durch…
…eine Beförderung eines ÖBB-Bediensteten im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 zu beurteilen hatte, angeschlossen. Eine Aufteilung der gesamten Fahrtstrecke in eine Teilstrecke für die der Arbeitnehmer die Fahrtkosten zu tragen hat und eine Teilstrecke für die er unentgeltlich oder verbilligt…
…Begründung wird in der Berufung vorgebracht: "Aus dem Sachverhalt ergibt sich, dass die Beförderungsleistungen der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter gegen Entgelt erfolgen (verbilligte Karten). Entgeltlich erbrachte Leistungen fallen unter den Haupttatbestand, unentgeltliche Leistungen stellen Eigenverbrauch dar. § 4 UStG 1994 regelt die Bemessungsgrundlage für den…
…Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern lässt. Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Die Bedeutung der…
…anderem auch in der Abgabe verbilligter oder kostenloser Mahlzeiten. Aus den in diesen Erkenntnissen dargelegten Gründen ist die Abgabe kostenloser Mahlzeiten im Geltungsbereich des UStG 1972 als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln. Das Begehren des Bw. auf Entsteuerung seiner im PZR unentgeltlich gewährten Personalverpflegung von der USt…
…Nr. 6493/F und 6495/F). Die von den Arbeitgebern dieser Beschwerdefälle erbrachten Leistungen bestanden unter anderem auch in der Abgabe verbilligter oder kostenloser Mahlzeiten und in Beförderungsdiensten. Aus den Gründen dieser - auf die Abgabe kostenloser Mahlzeiten im Geltungsbereich des UStG 1972 weiterhin anwendbaren - Erkenntnisse…
…Zigarren dann macht. Fotos von den Gewinnübergaben habe er für eigene Zwecke angefertigt. Die Teilnahmen an den Verlosungen erfolgten unentgeltlich. All diese Umstände machten deutlich, dass kein gewerblicher Verkauf von Zigarren oder Zigarillos stattfand und daher diese abgegebenen bzw. verlosten Tabakwaren unter Anwendung von § 29…
…oder ob sie davon weiß - eine stillschweigende Duldung würde dann wohl doch bestehen - es reicht schon aus, dass mit einer solchen auch aus den Aussagen des G hervorgehenden Werbungsintention die Zigarrenabgaben stattfinden. Geht man von einer solchen Werbungsabsicht aus, ist auch die Abgabenfreiheit der unentgeltlich…
…der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen steuerfrei. Es handelt sich dabei um einen branchenspezifischen Sachbezug. Die Bestimmung setzt ua. voraus, dass die eigenen Arbeitnehmer/Dienstnehmer oder deren Angehörigen befördert werden. Damit sind nur alle aktiven Dienstnehmer von Beförderungsunternehmen…
…Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern lässt. Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Die Bedeutung der…
…der aus der Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr resultierende Vorteil aus dem Dienstverhältnis gemäß § 26 Z 5 EStG nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört, andererseits der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen gemäß …
…Die Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr. Werkverkehr liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern lässt. Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung…
…Tz. 13: Umsätze Gem. § 3 Z. 14 UStG 1972 bzw. § 3a Abs.2 UStG 1994 unterliegen alle Sachzuwendungen oder sonstigen Leistungen, die der Unternehmer seinen Arbeitgebern "kostenlos" oder "verbilligt " gewährt, als tauschähnlicher Umsatz der Umsatzsteuer (z.B. freie Kost, freies Mittagessen, freies Quartier,...). Lediglich sog…
…6.467,09 | Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen | € | 652,67 Begründet wurden diese Nachforderungen damit, dass die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber im Allgemeinen ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtig sei. Der Dienstnehmer J.E…
…dass ein Steuerpflichtiger oder Angehörige seines Personals Dienstleistungen des Steuerpflichtigen, für die eine Privatperson Mehrwertsteuer hätte zahlen müssen, steuerfrei erhalten. Artikel 6 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie sei dahin auszulegen, dass die unentgeltliche oder verbilligte Essenslieferungen durch den Arbeitgeber grundsätzlich dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer…
…Sicherung und Erhaltung der Einnahmen geleistet oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen würden sowie nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 EStG 1988 fallen würden. Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Beteiligungen an Arbeitnehmer stelle einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und seien im Zeitpunkt der Übergabe…
…Vorteile des Arbeitnehmers (bis zu 1.460,00 € jährlich) aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen durch den Arbeitgeber - am Unternehmen des Arbeitgebers - an verbundenen Konzernunternehmen (iSd. § 15 AktG) - an Unternehmen, die gesellschaftsrechtlich mit dem Unternehmen des Arbeitgebers verbunden sind oder - an Unternehmen…
…werden können, da sie den Selbstbehalt in der Höhe von € 12.915,03 nicht überstiegen hätten. Des Weiteren stelle die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Beteiligungen (z.B. Aktien) an Arbeitnehmer im Unterschied zu kapitalertragsteuerpflichtigen Erträgen einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, sodass es…