…tragen. Über die Berufung hat der Senat erwogen: Im zweitinstanzlichen Verfahren geht es vorrangig um die Beurteilung der Fragen, ob und inwieweit sich der Genuss eines geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen nach § 3 Z 21 EStG 1988…
…wohl aber eine unentgeltliche oder verbilligte Beförderung des Arbeitnehmers im Sinne des § 3 Z 21 EStG 1988 vorliege. Da nun der Bw. im Rahmen der Gehaltsverrechnung die monatlichen Fahrtkosten nicht in voller Höhe des geltenden Tarifes abgezogen würden, liege eine verbilligte Beförderung des Arbeitnehmers (=…
…Da die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung mit einem Werkverkehr vergleichbar sei, stehe das Pendlerpauschale nicht zu. Im Vorlageantrag vom 2. Mai 2008 beantragte der Berufungsführer im Wesentlichen die Berücksichtigung der 900,00 € pauschaler Werbungskosten bei den Funktionsgebühren, sowie des Pauschales für die Beförderung durch…
…b). Gestatten Beförderungsunternehmen die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer oder deren Angehörigen, so ist der geldwerte Vorteil nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG steuerfrei (keine Einschränkung auf die Strecke Wohnung–Arbeitsstätte, Begünstigung steht auch für Angehörige zu). Eine Beförderung "zwischen Wohnung und…
…nicht entgegen. Benützt daher ein Dienstnehmer für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre, steht…
…hier konkret: ein Busfahrer der X-GmbH) für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre…
…ein Dienstnehmer (hier konkret: ein ÖBB-Bediensteter) für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre…
…Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Die durch Beförderungsunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und deren Angehörigen stellt einen steuerfreien Sachbezug dar. Unter Beförderungsunternehmen sind solche zu verstehen, die der gewerblichen Personenbeförderung dienen [zB ÖBB-Personenverkehr AG, ÖBB-Postbus GmbH, Straßenbahn-, Autobus- oder…
…eine Beförderung eines ÖBB-Bediensteten im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 zu beurteilen hatte, angeschlossen. Eine Aufteilung der gesamten Fahrtstrecke in eine Teilstrecke für die der Arbeitnehmer die Fahrtkosten zu tragen hat und eine Teilstrecke für die er unentgeltlich oder verbilligt…
…gratis" zu benutzen, primär der Deckung des privaten Bedarfs der genannten Mitarbeiter diene. So anerkenne die Verwaltungspraxis ein überwiegendes betriebliches Interesse, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine unentgeltliche Beförderung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort ermögliche. Eine Eigenverbrauchsbesteuerung sei in solchen Fällen nicht notwendig. Im Falle der…
…der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zu beinhalten. HINWEIS: Die Steuerbefreiung ist auch dann gegeben, wenn der Vorteil weder allen noch Gruppen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern gewährt wird. Bezugsumwandlung Wird die Beförderung anstelle des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns oder der Lohnerhöhungen, auf die jeweils ein arbeitsrechtlicher Anspruch besteht…
…Fortbildung im Betrieb, Zurverfügungstellung von Einrichtungen an die Gesamtheit oder für Gruppen von Arbeitnehmern), so ist darin kein umsatzsteuerbarer Tatbestand zu erblicken. 1.1.2.2.1.3. Beförderungsleistungen Rz 69: Unentgeltliche Beförderungen der Arbeitnehmer zwischen Arbeitsstätte und Wohnort stellen keinen Eigenverbrauch dar, wenn es…
…Begründung wird in der Berufung vorgebracht: "Aus dem Sachverhalt ergibt sich, dass die Beförderungsleistungen der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter gegen Entgelt erfolgen (verbilligte Karten). Entgeltlich erbrachte Leistungen fallen unter den Haupttatbestand, unentgeltliche Leistungen stellen Eigenverbrauch dar. § 4 UStG 1994 regelt die Bemessungsgrundlage für den…
…gratis" zu benutzen, primär der Deckung des privaten Bedarfs der genannten Mitarbeiter diene. So anerkenne die Verwaltungspraxis ein überwiegendes betriebliches Interesse, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine unentgeltliche Beförderung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort ermögliche. Eine Eigenverbrauchsbesteuerung sei in solchen Fällen nicht notwendig. Im Falle der…
…vom Werkstättenpersonal bereits bei deren Fahrten zur oder von der Arbeitsstätte erkannt werden. Eine Behebung auftretender technischer Mängel wird fast ausschließlich in den Werkstätten der Bf. mit entsprechenden Werkzeugen erfolgen können. Soweit im vorliegenden Fall die Gratis-Beförderungsleistungen der in Rede stehenden Mitarbeiter der Bf…
…entrichten". Unentgeltlich zu befördern sei jedoch "der Führhund eines blinden Passagieres und […] kleine Hunde, die vom Fahrgast getragen oder auf dem Schoß gehalten werden." Die Bf. sei demnach verpflichtet, für die Mitnahme bestimmter Hunde einen ermäßigten Fahrpreis zu verlangen. Nach den Beförderungsbedingungen der Bf…
…ob die Befreiung des geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen durch Beförderungsunternehmen eine sachliche Ausnahme von der Einkommensteuerpflicht ist, würde jedenfalls eine Ausdehnung dieser Befreiung auf Beförderungsleistungen auch durch andere Beförderungsunternehmen zu einer (allenfalls weiteren) unsachlichen Ungleichbehandlung…
…Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern lässt. Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Die Bedeutung der…
…können, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden. - Bis zu einem Wert von 2 Euro pro Arbeitstag zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen. 18. Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt. 19…
…anderem auch in der Abgabe verbilligter oder kostenloser Mahlzeiten. Aus den in diesen Erkenntnissen dargelegten Gründen ist die Abgabe kostenloser Mahlzeiten im Geltungsbereich des UStG 1972 als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln. Das Begehren des Bw. auf Entsteuerung seiner im PZR unentgeltlich gewährten Personalverpflegung von der USt…