…Die Abgabenverbindlichkeiten stellten "die einzige Bilanzposition" der Gesellschaft dar. Würden die bei der GmbH uneinbringlichen Abgabenschulden abgeschrieben, könnte die GmbH im Firmenbuch gelöscht werden. Durch die auf den Veranlagungsakt der GmbH gestützten Feststellungen betreffend die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft in den Jahren bis 2001 wird…
…des § 80 Abs. 1 BAO zählt und daher für die uneinbringlichen Selbstbemessungsabgaben der GmbH herangezogen werden kann. Weiters ergibt sich aus dem Akteninhalt, dass die Primärschuldnerin ihre Abgabenschuldigkeiten weder zum Zeitpunkt deren Fälligkeiten entrichtet hat und diese bis heute nicht entrichtet wurden. Die Bw. war…
…auch nicht um die betriebswirtschaftlichen und abgabenrechtlichen Belange des Betriebes gekümmert zu haben. Damit hat sie eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten begangen und haftet daher dem Grunde nach zu Recht für die uneinbringlich gewordenen Abgabenschuldigkeiten. Nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft die Haftung nach …
…zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Gesellschaft in nachstehender Höhe heran: | Zeitraum | Abgabenart | Betrag in Euro | 1999 - 2000 | Umsatzsteuer | 3.310,47 | 2000 | Verspätungszuschlag | 375,36 | 2000 - 2001 | Körperschaftsteuer | 874,98 | 2000…
…vertretenen - Gesellschaft mehrere Geschäftsführer mit bestimmten abgesteckten Bereichen tätig gewesen sind. Wird im Zuge einer Geschäftsverteilung ein bestimmter Geschäftsführer mit den steuerlichen Angelegenheiten betraut, haftet ein weiterer Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden nur dann, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit von dessen Geschäftsführung zu zweifeln…
…VwGH 8.4.1991, 90/15/0015), wenn der Bw. als Geschäftsführer für bei der Primärschuldnerin uneinbringliche Abgabenschulden zur Haftung herangezogen wird. Schwierige wirtschaftliche Verhältnisse, wirtschaftliche Notlagen (VwGH 6.2.1990, 89/14/0285), die die Existenz des Abgabepflichtigen zu gefährden drohen, können Unbilligkeiten der…
…Preis zu erheben und diese auch gerichtlich durchzusetzen. Einen Fragenvorhalt vom 13.12.2002, mit dem die Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme des Bw. für uneinbringliche Abgabenschulden der von ihm vertretenen GmbH festgestellt werden sollte, hat der Haftungspflichtige nicht beantwortet. Rechtliche Interessen, die der Haftungsinanspruchnahme gemäß …
…Feber 1992 als handelsrechtlicher Geschäftsführer gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der C GmbH herangezogen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Juli 1992 wurde der dagegen erhobenen Berufung teilweise stattgegeben und der Haftungsbetrag in Höhe von ATS 548.789.00 (€ 39.882…
…vom 12. Oktober 2007 diesen Antrag ab und begründete die Abweisung damit, dass das Guthaben zur teilweisen Abdeckung einer Haftungsschuld (Haftung als Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden einer GmbH) auf ein anderes Abgabenkonto übertragen worden ist. Mit Schriftsatz vom 5. November 2007 erhob der Bw. Berufung…
…kann dieser Umstand die Bw. aus nachstehenden Gründen nicht von der Haftung befreien: Wird im Zuge einer Geschäftsverteilung ein bestimmter Geschäftsführer mit den steuerlichen Angelegenheiten betraut, haftet ein weiterer Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden nur dann, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit von dessen Geschäftsführung…
…wurde, dass A.R. die kaufmännische Geschäftsführung der Gemeinschuldnerin innegehabt hätte. Wird im Zuge einer Geschäftsverteilung ein bestimmter Geschäftsführer mit den steuerlichen Angelegenheiten betraut, haftet ein weiterer Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden nur dann, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit von dessen Geschäftsführung zu zweifeln…
…€ 11.488,19 eingeschränkt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw. wurde mit Haftungsbescheid vom 15. Juli 2005 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten iHv. € 22.906,08 der Firma K.K. GmbH & Co KG herangezogen. Begründend führte das Finanzamt…
…eine Differenzierung unter den Gläubigern vorgenommen wurde, welche dazu geführt hat, dass der Abgabengläubiger einen Abgabenausfall (Schaden) erlitten hat. Die haftungsgegenständlichen Abgabenschulden haften in nachstehend angeführter Höhe uneinbringlich aus: | Zeitraum; Fälligkeit | Abgabenart | Betrag in € | 12/2002; 17.2.2003 |…
…des § 80 Abs. 1 BAO zählt und daher für die uneinbringlichen Selbstbemessungsabgaben der GmbH herangezogen werden kann. Weiters ergibt sich aus dem Akteninhalt, dass die Primärschuldnerin ihre Abgabenschuldigkeiten weder zum Zeitpunkt deren Fälligkeiten entrichtet hat und diese bis heute nicht entrichtet wurden. Die Bw. war…
…Das Konkursverfahren bei der Primärschuldnerin sei am 17.4.2008 nach Verteilung aufgehoben worden. Die Abgabenschulden seien bei der Gesellschaft uneinbringlich. Der Berufungswerber sei von 26.5.2004 bis 14.2.2007 Geschäftsführer der Gesellschaft und daher für die Entrichtung der Abgaben aus deren Mitteln…
…kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (VwGH v.29.1.2004, 2000/15/0168). Der Bw hat es jedoch bis zum heutigen Tag trotz wiederholter schriftlicher Aufforderung unterlassen, die ihm zur Zahlung der Abgabenschulden zu den verschiedenen Fälligkeitstagen zur Verfügung gestandenen…
…dabei die Abgabenschulden im Verhältnis schlechter zu stellen. Der Bw. entsprach aber dieser Aufforderung nicht. Die von ihm sukzessive vorgebrachten Nachweise spiegeln lediglich seine prekäre finanzielle Lage wieder, eine anteilige Mittelverwendung, gerade in Bezug auf den Abgabengläubiger, enthalten sie nicht, sodass ihm die uneinbringliche Abgabe…
…Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt 76.341,39 € eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag in € | Kammerumlage | 10-12/00 | 15.02.2001 | 187,38 | Umsatzsteuer | 12/00 | 15…
… 9 und 80 BAO für folgende Abgabenschuldigkeiten der KG heran. | Abgabenart | Zeitraum | Euro | Umsatzsteuer | 6/2008 | 5.065,92 | Umsatzsteuer | 8/2008 | 10.187,35 | Lohnsteuer | 2006 | 7.338,48 | Lohnsteuer |…
…ein Zahlungsengpass entstanden sei. Die Forderung gegen diesen Kunden betrug schließlich € 82.135,00 und wurde uneinbringlich. Dies sei für die Geschäftsführerin nicht vorhersehbar gewesen, weil selbst die Bank eine positive Bonitätsprüfung dieses Kunden vorgenommen habe. Schließlich habe die Hausbank einer Zwischenfinanzierung und Ausweitung…