…Die Abgabenverbindlichkeiten stellten "die einzige Bilanzposition" der Gesellschaft dar. Würden die bei der GmbH uneinbringlichen Abgabenschulden abgeschrieben, könnte die GmbH im Firmenbuch gelöscht werden. Durch die auf den Veranlagungsakt der GmbH gestützten Feststellungen betreffend die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft in den Jahren bis 2001 wird…
…des § 80 Abs. 1 BAO zählt und daher für die uneinbringlichen Selbstbemessungsabgaben der GmbH herangezogen werden kann. Weiters ergibt sich aus dem Akteninhalt, dass die Primärschuldnerin ihre Abgabenschuldigkeiten weder zum Zeitpunkt deren Fälligkeiten entrichtet hat und diese bis heute nicht entrichtet wurden. Die Bw. war…
…auch nicht um die betriebswirtschaftlichen und abgabenrechtlichen Belange des Betriebes gekümmert zu haben. Damit hat sie eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten begangen und haftet daher dem Grunde nach zu Recht für die uneinbringlich gewordenen Abgabenschuldigkeiten. Nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft die Haftung nach …
…Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist (vgl. VwGH 25.6.1990…
…zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Gesellschaft in nachstehender Höhe heran: | Zeitraum | Abgabenart | Betrag in Euro | 1999 - 2000 | Umsatzsteuer | 3.310,47 | 2000 | Verspätungszuschlag | 375,36 | 2000 - 2001 | Körperschaftsteuer | 874,98 | 2000…
…vertretenen - Gesellschaft mehrere Geschäftsführer mit bestimmten abgesteckten Bereichen tätig gewesen sind. Wird im Zuge einer Geschäftsverteilung ein bestimmter Geschäftsführer mit den steuerlichen Angelegenheiten betraut, haftet ein weiterer Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden nur dann, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit von dessen Geschäftsführung zu zweifeln…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdedeführer (im Folgenden: Bf.) wurde mit Bescheid vom 26.03.2018 als Geschäftsführer der Firma P GmbH zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden in Höhe von Euro 15.861,22 herangezogen. Der Haftungsbescheid wurde dem…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 17. April 2012 den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma L.Ä GmbH in Höhe von € 35.629,10 zur Haftung als Geschäftsführer gemäß § 9 BAO heran…
…2012, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO für uneinbringliche Abgabenschulden zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Haftungssumme auf € 61.651,86 verringert. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) mit Bescheid vom 20. Jänner 2011 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der O.I GmbH in Höhe von € 14.394,10 heran. Die Abgaben wurden dem Grunde…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin wurde mit Haftungsbescheid vom 18. November 2011 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma P. GmbH in Höhe von € 8.149,03 herangezogen. Nach dem im Akt befindlichen Rückschein (Formular 4/1 zu …
…VwGH 8.4.1991, 90/15/0015), wenn der Bw. als Geschäftsführer für bei der Primärschuldnerin uneinbringliche Abgabenschulden zur Haftung herangezogen wird. Schwierige wirtschaftliche Verhältnisse, wirtschaftliche Notlagen (VwGH 6.2.1990, 89/14/0285), die die Existenz des Abgabepflichtigen zu gefährden drohen, können Unbilligkeiten der…
…Preis zu erheben und diese auch gerichtlich durchzusetzen. Einen Fragenvorhalt vom 13.12.2002, mit dem die Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme des Bw. für uneinbringliche Abgabenschulden der von ihm vertretenen GmbH festgestellt werden sollte, hat der Haftungspflichtige nicht beantwortet. Rechtliche Interessen, die der Haftungsinanspruchnahme gemäß …
…Vereinigtes Königreich, im Grunde des § 9 BAO für aushaftende uneinbringliche Abgabenschulden der Abgabepflichtigen xxxLtd., zur Haftung heran. Die im Wege der Beitreibungsrichtlinie befasste zuständige Behörde in Bulgarien setzte die österreichischen Zollbehörden davon in Kenntnis, dass die Zustellung dieses Bescheides samt Übersetzung entsprechend den bulgarischen Rechtsbestimmungen…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 14. März 2012 den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma H. Ges.m.b.H. in Liquidation in Höhe von insgesamt € 71.286…
…weiteren Geschäftsführern Ing. JL. und R.Ö zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der GmbH heran. Der Beschwerdeführer vertrat vom 05.07.2007 bis 19.03.2009 die GmbH als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Ab 05.07.2007 fungierte M.K.Ö als Prokurist. Der Prokurist vertrat…
…Feber 1992 als handelsrechtlicher Geschäftsführer gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der C GmbH herangezogen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Juli 1992 wurde der dagegen erhobenen Berufung teilweise stattgegeben und der Haftungsbetrag in Höhe von ATS 548.789.00 (€ 39.882…
…vom 12. Oktober 2007 diesen Antrag ab und begründete die Abweisung damit, dass das Guthaben zur teilweisen Abdeckung einer Haftungsschuld (Haftung als Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden einer GmbH) auf ein anderes Abgabenkonto übertragen worden ist. Mit Schriftsatz vom 5. November 2007 erhob der Bw. Berufung…
…Bescheid vom 16.9.2019, welcher ihm erst am 17.10.2019 habe zugestellt werden können, für uneinbringliche Abgabenschulden der Primärschuldnerin in Höhe von 18.178,43 € in Anspruch genommen worden. Nach Zitierung der gesetzlichen Bestimmung des § 9 Abs. 1 BAO führte das Finanzamt…
…kann dieser Umstand die Bw. aus nachstehenden Gründen nicht von der Haftung befreien: Wird im Zuge einer Geschäftsverteilung ein bestimmter Geschäftsführer mit den steuerlichen Angelegenheiten betraut, haftet ein weiterer Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden nur dann, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit von dessen Geschäftsführung…