…verleast wurde. Das Finanzamt wies den Erstattungsantrag ab mit der Begründung, dass es sich bei diesem Leasinggeschäft um die Vermietung eines mit einem Grundstück (Gebäude) fest verbundenen, unbeweglichen Wirtschaftsgutes handle. Die Bw. erbringe demnach eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück im Sinne des…
…kann, ist es grundsätzlich als Teil des Gebäudes und als unbeweglich anzusehen; damit teilt es steuerrechtlich das Schicksal der Gesamtanlage. Ist eine Anlage auf Grund ihrer Bauart (wegen ihrer bloß geringen, jederzeit leicht aufhebbaren Verbindung mit dem Gebäude) nach der Verkehrsauffassung als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen…
…Die Betriebsprüfung argumentiere, dass diese Arbeiten und Investitionen nicht zum Wellnessbetrieb gehören würden, sondern als unbewegliches Wirtschaftsgut mit dem Gebäude verbunden seien. Da aber alle Teilbereiche unbeweglich seien, würden sämtliche Investitionen und Arbeiten demnach zum Gebäude gehören. Daraus erkläre sich aber auch der Widerspruch der…
…den Ausfluss eines ("anderen") Wirtschaftsgutes (Hinweis E 21.1.1986, 84/14/0129, VwSlg 6069 F/1986). (VwGH Erkenntnis vom 12.11.1996, 94/13/0179) Zum früheren Investitionsprämiengesetz führt der VwGH aus, dass eine Druckrohrleitung für ein E-Werk ein einheitliches unbewegliches Wirtschaftsgut darstellt…
…vgl. VwGH 16.9.1987, 87/13/0058), Stahlfertighalle (VwGH 2.2.1971, 888/71), Glashaus (VwGH 5.10.1962, 589/62), Kiosk (VwGH 27.5.1964, 185/64), Eigentumswohnungen. Beispiele für andere unbewegliche Wirtschaftsgüter: Maschinenumhüllungen, Einfriedungen, Rampen, Schwimmbecken, Brennöfen, Transformatorenhäuser, Pumpenhäuser, Zellhallen, Traglufthallen, aus…
…die Errichtung von Gebäuden nicht für die Begünstigung der IZP heranziehen habe wollen. Die vom BMF nachfolgend erlassenen Richtlinien würden den Begriff "Gebäude" weitestgehend in den Hintergrund stellen und auf unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abzielen. Diese irrige Auslegung des Wortes "Gebäude" laut Richtlinien sei aber…
…bisher bestehenden, sondern als Errichtung einer neuen Aufzugsanlage unter Verwendung von Teilen der alten zu verstehen. [...] Der Verwaltungsgerichtshof konnte mithin in dem angefochtenen Bescheid, der die Aufzugsanlage als unbewegliches Wirtschaftsgut ansah, eine Rechtswidrigkeit nicht erblicken. [...]". Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich dieser Rechtsansicht vollinhaltlich an. Dass…
…Gebäuden eine Investitionsprämie nicht zustehe. WK habe für sich nun die falsche Verknüpfung angestellt und sei davon ausgegangen, dass bei einer Beschneiungsanlage ein unbewegliches Wirtschaftsgut vorliege. Dieser Gedankengang sei von ihm auch auf den mit der Berufung vorgelegten Unterlagen entsprechend dokumentiert worden (ESt-Akt, Bl…
…woanders einzubauen, als diesen Kachelofen zu versetzen. Nach Ansicht der BP handle es sich daher um ein unbewegliches Wirtschaftsgut und die Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie sei nicht zulässig. 2) Abluftanlage: Wie aus der Fotodokumentation ersichtlich sei, befinde sich das Herzstück der Anlage am Dachboden, wobei diverse…
…entsprechend der Erstveranlagung sofort als Aufwand zu berücksichtigen. Das Ortsnetz von Versorgungsunternehmen sei als wirtschaftliche Einheit zu betrachten, wobei es sich um ein einheitliches, unbewegliches Wirtschaftsgut handle. Im Prüfungszeitraum seien im Ortsnetz der Gemeinde Freileitungen durch Kabelleitungen ausgetauscht bzw. ältere Kabelleitungen durch neuere ersetzt worden…
…Stützen ohne größeren Aufwand und ohne Substanzverletzung sowie ohne erhebliche Kosten erscheint daher nicht ohne weiteres möglich. Die Doppelbodenplatten können nur gemeinsam mit den Metallstützen verlegt werden und sind daher hinsichtlich ihrer Qualifikation als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut nur einheitlich zu beurteilen. Es mag zutreffen…
…auch zu beachten sei, dass unselbständige Bestandteile zum Gebäude zählten. Sei ein Wirtschaftsgut mit einem Gebäude derart verbunden, dass es nicht ohne Verletzung seiner Substanz an einen anderen Ort versetzt werden könne, sei es als Teil des Gebäudes und als unbeweglich anzusehen. Es teile steuerrechtlich…
…kann, es grundsätzlich als Teil des Gebäudes und als unbeweglich anzusehen ist und damit steuerrechtlich das Schicksal der Gesamtanlage teilt. Ist eine Anlage auf Grund ihrer Bauart (wegen ihrer bloß geringen, jederzeit leicht aufhebbaren Verbindung mit dem Gebäude) nach der Verkehrsauffassung als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen…
…aus: "... zu unserem Bedauern ist [ein Mitarbeiter] des steuerlichen Vertreters dem Irrtum unterlegen, eine Beschneiungsanlage [sei] kein prämienbegünstigtes Wirtschaftsgut, weil es sich hierbei um ein unbewegliches Wirtschaftsgut handelt. Aufgrund dieses Irrtums wurde auch kein Formular E 108e gemeinsam mit unseren Steuererklärungen eingebracht. Anlässlich der Veranstaltung…
…erweiterten Teil nun komplett offen sei. Das Turmsalettl sei als Gebäude zu werten. Die Entscheidung, ob ein Wirtschaftsgut als beweglich oder unbeweglich anzusehen sei, werde nicht nach bewertungsrechtlichen oder zivilrechtlichen Grundsätzen getroffen, sondern in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung, welche sich in der für das…
…Der VwGH geht bezüglich der Leitung von einem einheitlichen (unbeweglichen) Wirtschaftsgut aus. Dieses entsteht durch die Verlegung in der Erde (s. dazu ÖStZB 1985, 362: Eine ... Druckrohrleitung ... entsteht als einheitliches Wirtschaftsgut ihrem Wesen nach durch die Verbindung der Rohre untereinander und durch die feste Verbindung…
…kann, ist es grundsätzlich als Teil des Gebäudes und als unbeweglich anzusehen; damit teilt es steuerrechtlich das Schicksal der Gesamtanlage. Ist eine Anlage auf Grund ihrer Bauart (wegen ihrer bloß geringen, jederzeit leicht aufhebbaren Verbindung mit dem Gebäude) nach der Verkehrsauffassung als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen…
…neue Ordination ist als abnutzbares unbewegliches Wirtschaftsgut des betrieblichen Anlagevermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Baulichkeit gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 zu aktivieren und nach den Vorschriften der §§ 7 und 8 auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben. Das Wirtschaftsgut dient zur Gänze der…
…Stelle auch der Parkplatz kein Gebäude dar, so handle es sich hierbei doch um eine Baulichkeit oder um eine bauliche Vorrichtung, jedenfalls aber um ein selbständig bewertbares unbewegliches Wirtschaftsgut, das mit dem Grund und Boden ebenso fest verbunden sei, wie dies für ein Gebäude zutreffe…
…0071). In der am 23. April 1992 geschlossenen Vereinbarung sei das wirtschaftliche Eigentum am Dachboden erworben worden, somit ein unbewegliches Wirtschaftsgut, welches in der Folge als Teil eines bestehenden Gebäudes veräußert worden sei. Hinsichtlich der Berechnung des Spekulationsgewinnes habe der Bw. Recht und seien die…