…wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Diese Voraussetzungen seien dem Spruchsenat im gegenständlichen Fall gegeben erschienen, sodass spruchgemäß zu entscheiden gewesen sei. Zur bescheidmäßigen Erteilung einer Verwarnung habe der Spruchsenat keine Veranlassung…
…wenn die Tat keine oder unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Davon kann jedoch angesichts des Verkürzungsbetrages von S 73.500,00 keine Rede sein (VwGH 8.2.1990, 89/16/0044). Weitere Entscheidungen in diesem Zusammenhang ergingen zu einem strafbestimmenden Wertbetrag in der Höhe…
…unter Einbeziehung der genannten Milderungsgründe. Da im gegenständlichen Fall weder ein geringes Verschulden des Bw. vorliegt und auch die Folgen der Tat keinesfalls als unbedeutend im Sinne des § 25 FinStrG angesehen werden können, konnte mit einer (in der Berufung beantragen) Verwarnung nicht vorgegangen werden. Einer…
…1 FinStrG ist von der Einleitung oder weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Dem Täter ist jedoch eine Verwarnung zu erteilen…
…16/0199) von "unbedeutenden Folgen" im Sinne des § 25 Abs. 1 FinStrG nicht gesprochen werden. Demnach liegen auch im gegenständlichen Fall, in dem die Berufungswerberin eine Abgabenverkürzung von mehr als € 7.000,00 zu verantworten hat, keine unbedeutenden Folgen der Tat vor. Dazu kommt…
…qualifizieren als die erste Instanz (VwGH 23.2.1967, 269/66). Insoweit ist der Unabhängige Finanzsenat an die Feststellung der Finanzstrafbehörde, dass das Verschulden des Bf. geringfügig ist und die Tat keine oder lediglich unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat gebunden. Es bleibt lediglich festzustellen…
…um den Täter von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Nach Ansicht des Senates ist das Verschulden des Bw. auf Unbesonnenheit zurückzuführen und daher gerade noch als geringfügig anzusehen. Da der Verkürzungsbetrag € 46,77 beträgt, sind die Folgen der Tat nur unbedeutend, sodass von der Verhängung einer…
…unbedeutenden Folgen der Tat keine Rede sein. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.9.1990, 89/16/0046, in dem dieser einen Verkürzungsbetrag von 23.000,00 S (ca. 1.670,00 €) keinesfalls als unbedeutende Folgen der Tat…
…deren Verschulden nicht geringfügig sei und die Daten auch nicht keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hätten. Im Gegensatz zum Spruch des angefochtenen Erkenntnisses sei in der Begründung festgehalten worden, dass sowohl die Besch.1 als auch der Besch.2 den Tatbestand des …
…unbedeutenden Folgen im Sinne des § 25 FinStrG gesprochen werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu im Erkenntnis vom 26. November 1998, 98/16/0199, ausgesprochen, dass bei einem Verkürzungsbetrag von ca. S 23.000,00 keine Rede davon sein kann, dass die Tat keine oder nur unbedeutende…
…von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Geldbuße über einen belangten Verband abzusehen, wenn das "Verschulden des Täters" (in etwa: der soziale Störwert des deliktischen Handelns der Entscheidungsträger des belangten Verbandes) geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen…
…die Tat keine oder unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Davon kann jedoch angesichts des Verkürzungsbetrages von S 73.500,00 (€ 5.341,45) keine Rede sein (VwGH 8.2.1990, 89/16/0044). Weitere Entscheidungen ergingen zu einem strafbestimmenden Wertbetrag in der Höhe…
…und die Tat darüber hinaus keine Folgen nach sich gezogen hat. Damit hat die belangte Behörde auch gegen die analog im Finanzstrafverfahren anzuwendende Bestimmung des § 21 VStG verstoßen, wonach bei Vorliegen der im § 21 Abs 1 VStG genannten Kriterien (geringfügiges Verschulden, unbedeutende Folgen der Übertretung…
…den behaupteten unbedeutenden Folgen der Tat erwähnen, dass ein Verkürzungsbetrag von € 27.231,47 jedenfalls nicht unter "unbedeutende Folgen" subsumiert werden kann, wenn laut Verwaltungsgerichtshof schon bei einem Verkürzungsbetrag von umgerechnet € 1.670,00 keine Rede davon sein kann, dass die Tat keine…
…der Behörde veranlasster Rechtsirrtum zu erblicken sein, so würde doch zumindest die Schuld des Erstbeschuldigten als so gering erscheinen, dass die Anwendung des § 25 FinStrG zwingend geboten sei. Sämtliche Voraussetzungen des § 25 FinStrG, nämlich lediglich geringfügiges Verschulden des Täters und keine oder nur unbedeutende Folgen…
…die Folgen der Tat unbedeutend. Für die Zukunft sei festzuhalten, dass das Meldewesen nun der Kanzlei des steuerlichen Vertreters übertragen sei und pünktliche Meldungen aktuell erfolgen. Es werde daher beantragt, die Strafverfügung aufzuheben und lediglich eine Verwarnung auszusprechen. Für den Fall, dass eine Bestrafung der…
…bei den Käufern der Liegenschaft. Da er zudem zivilrechtlich vereinbart hat, dass die Grunderwerbsteuer durch die Käufer zu tragen ist und diesen somit seiner Ansicht nach auch die Verpflichtung zur Meldung und Entrichtung oblag, sind sowohl die Folgen der Tat als unbedeutend als auch das…
…Behörde hätte von der Verhängung einer Strafe absehen müssen. Entsprechend der Bestimmung des § 25 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde nur dann von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich…
…war. Dem in der Beschwerde gestellten Ersuchen um Verwarnung ist zu erwidern, dass eine Anwendung der entsprechenden Bestimmung des § 25 Abs. 1 FinStrG nur in Frage kommt, wenn die Schuld des Beschuldigten geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen…
…eine Abstandnahme von einer solchen ist dem Berufungssenat jedoch insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention - siehe oben - verwehrt. Die Voraussetzungen des § 25 FinStrG für ein Absehen von der Verhängung einer Strafe, ein geringfügiges Verschulden der Täter und keine bzw. nur unbedeutende Folgen der Straftaten…