…eindeutig nachweisen können, dass sie an der Säumigkeit in keinerlei Weise ein Verschulden treffe, sondern die Gründe für die verspätete Zahlung ausschließlich im Bereich der überweisenden Bank zu suchen gewesen seien. Wäre die Säumigkeit für die Lohnabgaben 9/2010 nicht eingetreten, so wäre die Zahlung…
…des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. ... Abs. 10: Säumniszuschläge, die den Betrag von 50 Euro…
…die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich. Lediglich im Rahmen des § 217 Abs. 7 BAO ist zu prüfen, ob einem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Der…
…sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar. Ob den Abgabepflichtigen an der Säumnis ein Verschulden treffe, sei für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, seien - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Ob die Verpflichtung zur Entrichtung des…
…Durchführung der Zahlung wäre prompt nach der Feststellung, dass die Zahlung nicht erfolgt wäre, erfolgt, weshalb sie kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe, zumal sie die Abgaben immer pünktlich begleiche. Mit Bescheid vom 11. März 2011 wies das Finanzamt den Antrag nach § 217 Abs…
…nicht gestellt, sodass auch entgegen der Ansicht des Bw. ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren nicht durchzuführen war. Eine amtswegige Prüfung, ob einem Abgabepflichtigen an der Säumnis ein Verschulden anzulasten ist, ist in den Verfahrensbestimmungen nicht vorgesehen. Unverhältnismäßigkeit der Höhe von 2 % (zu I. b. 6. und II…
…Säumniszuschlag stelle sohin eine objektive Säumnisfolge dar. Ob dem Abgabepflichtigen an der Säumnis ein Verschulden treffe, wäre für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, wären ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag stelle auch keine Schadenersatzregelung…
…grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. ...... Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein Druckmittel zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; 24.2.2004, 98/14/0146). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich…
…die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag erfüllt keine Zinsenfunktion (ist daher nicht nach dem Ausmaß der Überschreitung der Fälligkeitsfristen gestuft), sondern soll (nicht zuletzt durch die bei einem kurzfristigen Zahlungsverzug zu Tage tretende Schärfe) Unpünktlichkeiten, Säumigkeiten und Verstößen jeder Art gegen die gesetzliche…
…sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar. Ob dem Abgabepflichtigen an der Verspätung ein Verschulden treffe, sei für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag stelle auch keine Schadenersatzregelung…
…sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar. Ob dem Abgabepflichtigen an der Säumnis ein Verschulden trifft, wäre für die Verwirkung eines Säumniszuschlages bedeutungslos. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, wären ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag stelle auch keine Schadenersatzregelung…
…kommt es bei der Inanspruchnahme der Rechtswohltat der ausnahmsweisen Säumnis nicht auf fehlendes Verschulden an, sondern darauf, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Unstrittig ist, dass eine Säumigkeit von mehr als fünf Tagen vorliegt und innerhalb der letzten sechs Monate vor Säumnis nicht alle Abgabenschuldigkeiten…
…Säumnisfolge. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Insbesondere setzt die Verwirkung eines Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus. Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Der Säumniszuschlag setzt eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus…
…objektive Säumnisfolge dar. Ob den Abgabepflichtigen an der Säumnis ein Verschulden treffe, wäre für die Verwirkung des Säumniszuschlages im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO bedeutungslos. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, wären - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag stelle…
…1988, 87/15/0138; Stoll, BAO-Kommentar, 2319). Ob die Partei an der Säumnis ein Verschulden trifft, ist für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos (VwGH vom 22.3.1995, 94/13/0264, 0265 mit Hinweis auf Erk vom 19.10.1992, 91/15/0017). Die…
…1988, 87/15/0138; Stoll, BAO-Kommentar, 2319). Ob die Partei an der Säumnis ein Verschulden trifft, ist für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos (VwGH vom 22.3.1995, 94/13/0264, 0265 mit Hinweis auf Erk vom 19.10.1992, 91/15/0017). Die…
…herbeizuführen und ins "ruhige Wasser" zu gelangen. F gab weiter an, dass der Beschuldigte am belangten Verband nicht beteiligt sei. Auf Befragen, welche Vorkehrungen der belangte Verband nunmehr getroffen habe, um Säumigkeiten wie die zum Vorwurf gemachten nicht spätestens bis zum fünften Tag nach Fälligkeit…
…Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich sind (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Daran ändert auch die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO, wonach Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen sind, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, nichts…
…geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich sind. Ein Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO wurde nicht gestellt. Daher war nicht zu prüfen, ob dem Finanzamt eine Verzögerung an der Veranlagung des Jahres 2007 vorzuwerfen ist und ob und in welcher Weise der Säumniszuschlag durch den Bw. zu…
…grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094; 27.3.1996, 93/15/0233). Insbesondere setzt die Verwirkung eines Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). In gegenständlichem Sachverhalt ist jedoch auch von einem Verschulden der Bw. an…