…Selbst wenn das Gehalt des Bw. als Geschäftsführer der AVGmbH ab 1995 vom Standpunkt eines Fremdvergleiches unangemessen niedrig gewesen sein sollte, wäre die Vereinbarung dieses Gehaltes abgabenrechtlich wirksam (KStRL § 8 TZ 679, EstR 2605). Das Finanzamt hatte somit nicht das Recht, die Geschäftsführerbezüge 1995-1998…
…22). Eine - nach Ansicht des Bw. im gegenständlichen Fall vorliegende - sogenannte Nutzungseinlage ist die Zurverfügungstellung von Nutzungen (zB. an Geldmitteln oder Gegenständen) oder die Erbringung von Dienstleistungen (zB. der Geschäftsführertätigkeit) ohne oder bloß gegen ein unangemessen niedriges Entgelt seitens des Anteilsinhabers gegenüber der Körperschaft, an…
…jedoch die anderen Gesellschafter nur über die Anteilsabtretung, nicht jedoch Nichtbezahlung des Gehaltes informiert worden. Mag. H. war handelsrechtlicher und gewerberechtlicher Geschäftsführer, somit beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH. Später hat der Bw. sämtliche Anteile übernommen, wobei ein Gutachten durch die Kanzlei des steuerlichen Vertreters erstellt…
…den Parteien offenbar fest, dass die Ehegattin hiefür auch regelmäßige Zahlungen ("Gehalt") erhalten hat, dieses jedoch - entsprechend der Diktion der EStR 2000 (vgl deren Rz 1230) - "unangemessen niedrig" war. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats ist nämlich der diesbezügliche Hinweis des Bw. in der Rechtsmittelschrift auf…
…wenn tatsächlich von einem unangemessen niedrigen Mietzins ausgegangen werden kann (Ansatz fremdüblicher Betriebseinnahmen (Mieterträge)). Dass die Bw - wie das Finanzamt in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung meint - den Feststellungen der Betriebsprüfung zur Ermittlung der fremdüblichen Miete bzw. jenen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung im Vorlageantrag an…
…Zugehörigkeit zum (notwendigen) Betriebsvermögen der Gesellschaft begründen kann. Steht dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co KG aus seinem Dienstvertrag kein Anspruch auf Wohnversorgung zu oder erweist sich die entsprechende Bestimmung im Dienstvertrag aufgrund der Umstände des Einzelfalls als unangemessen und damit als nach den Kriterien…
…den Gesellschafter angeschafft worden. Der Ankauf weiterer Objekte sei in der Zukunft möglich. Name_Geschäftsführer habe keinen Einfluss auf die Planung gehabt, da beim Ankauf der Wohnung der Rohbau, Zwischenwände und Rohinstallationen bereits fertig gestellt gewesen wären (sohin auch keine auf die Wohnzwecke des Gesellschafters…
…einen Sachverhalt zu entscheiden gehabt, der zahlreiche Parallelen mit dem berufungsgegenständlichen aufweise: Es sei um ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 140 m² gegangen, das durch die berufungswerbende GmbH errichtet worden sei und in weiterer Folge an die Tochter des Gesellschafter-Geschäftsführers vermietet worden sei…
…die CMG verkauft. Am selben Tag habe auch der Gesellschafter-Geschäftsführer der Bw das Titelrecht um € 85.000,- an die CMG veräußert. Die Betriebsprüfung habe auf Grund des Naheverhältnisses Gesellschafter-Geschäftsführer und Bw diese Geschäftsfälle hinsichtlich einer fremdüblichen Gestaltung zu prüfen gehabt. Da keine…
…GmbH den wirtschaftlichen Nutzen über das gesamte Objekt inne gehabt habe. Bw.: "Dies sind nur einige Punkte, die der Gesellschafter-Geschäftsführer während des Betriebsprüfungsverfahrens vorbrachte, die aber seitens der Abgabenbehörde nicht weiter verfolgt wurden bzw. auch nicht schriftlich festgehalten wurden. Seitens des Abgabepflichtigen wird festgehalten…
…der Gesellschaft (Verkauf der Liegenschaften) mit der Begründung des Gesellschaftsverhältnisses (Übernahme sämtlicher Anteile mit selbem Datum) führe zu einer Änderung zugunsten fremdüblicher Konditionen. Es sei ein fehlender Ertrag der Körperschaft aus der Übertragung sämtlicher Liegenschaften an den Alleingesellschafter W SZ aufgrund eines unangemessen niedrigen Kaufpreises…
…die Bereitstellung einer Dienstnehmerwohnung an den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht vorsah, während kurze Zeit später (ohne Gehaltsänderung oder Änderung des Aufgabenbereichs des Geschäftsführers) von der Bw. zusätzlich zum Gehalt eine Dienstnehmerwohnung bereit gestellt wird. Die vorzit. VwGH-Rechtsprechung ist auf die Dienstnehmerwohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers anzuwenden…
…niedriges Entgelt grundsätzlich aber anzuerkennen, es sei denn, es ist so niedrig, dass es keinen Gegenleistungscharakter mehr hat (vgl. Doralt, EStG8, § 2 Tz 167/5 und 167/6). Feststellungen, dass die gegenständlichen Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers im Hinblick auf die erbrachte Leistung als gänzlich unangemessen…
…Druckmittel gehabt mit dem er von ihr einen wesentlich über dem Marktpreis liegenden Kaufpreis erzielen hätte können. Auch bestand keine Veranlassung für die von der Bw unterstellte Annahme, dass ein fremder Vermieter den Mietvertrag nach Ablauf der Grundmietzeit gekündigt hätte. Einen Eigenbedarf des Gesellschafter-Geschäftsführer…
…die Jahre 1993 bis 1999 Einkommensteuern in noch festzustellender Höhe und - weil die Zahlung eines Gehaltes in der verfahrengegenständlichen Höhe als unangemessen und damit insoweit als verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafterin HM bewertet wurde - hinsichtlich der M-GmbH Körperschaft- und Kapitalertragsteuern in noch festzustellender Höhe…
…Fall anwendbare Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates zur steuerneutralen Nutzungseinlage (UFS RV/0324-W/06, RV/0326-W/06 u. RV/0360-K/02) anführt, ist darauf zu verweisen, dass in den genannten Entscheidungen die Gesellschafter-Geschäftsführer ihre Arbeitskraft der Gesellschaft zu unangemessen niedriger Entlohnung zur…
…dass sie den Gesellschaftern zu einem unangemessen niedrigen Mietzins vermietet werden, nicht gegen deren Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen spricht, sondern führt im Wege einer laufenden verdeckten Ausschüttung zum Ansatz fremdüblicher Betriebseinnahmen (Mieterträge) der Kapitalgesellschaft. In Anlehnung an diese Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nennt Zorn (in: RdW 2007…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich des Vorliegens eines Unternehmerwagnisses im Zusammenhang mit der DB-Pflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern. Läßt sich eine Unterentlohnung auf eine eindeutige schuldrechtliche Vereinbarung zurückführen, darf nach Ruppe, Handbuch der Familienverträge, 2. Auflage, Seite 260, die Tatsache eines unangemessenen niedrigen Entgeltes…
…der Gesellschaft nur einen unangemessen niedrigen Aktivlohn bezogen habe und daher gemäß EStR Rz 3391 und 3393 als Vergleichsbasis einen fiktiven angemessener Arbeitslohn herangezogen worden sei. ist dies für die Berufungsbehörde nicht nachvollziehbar, als doch die Bw. wiederholt behauptet, dass die Reduzierung des Geschäftsführergehalts deshalb…
…dem Gesellschafter vermietet, aber zu einem unangemessen niedrigen Mietzins, spreche dies in rechtlicher Hinsicht nicht gegen die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, sondern führe - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung einer verdeckten Ausschüttung - zum Ansatz fremdüblicher Betriebseinnahmen (Mieterträge) der Kapitalgesellschaft. Im Ergebnis sei nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…