…B. bei Abwicklung der Geschäfte für die Bw. nicht genauer kontrolliert zu haben. An der Zurechnung der von H. B. namens der Bw. bewirkten Umsätze vermag dieses Versäumnis jedenfalls nichts zu ändern. Die Bw. muss sich daher auch jene Leistungen zurechnen lassen, die H. B…
…sondern es gehe vielmehr um die Frage der Zurechnung von Leistungen oder Umsätzen, die nach den zugrunde liegenden rechtlichen Beziehungen und nach dem Außenverhältnis zu klären seien. Eine GG könne in ihrer Funktion als Veranstalterin einer TW-Verkaufsparty auch zur Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinn werden…
…sondern es gehe vielmehr um die Frage der Zurechnung von Leistungen oder Umsätzen, die nach den zugrunde liegenden rechtlichen Beziehungen und nach dem Außenverhältnis zu klären seien. Eine GG könne in ihrer Funktion als Veranstalterin einer TW-Verkaufsparty auch zur Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinn werden…
…der Beurteilung von umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen sind - wie bereits vorstehend ausgeführt - nicht die formalen Kriterien (die Bestätigungen der GG, Rechnung, Honorarnote, Lieferschein erhalten zu haben) ausschlaggebend, sondern es kommt auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt an. Dass die Bw. die im Rahmen von Verkaufspartys angebotenen Leistungen nicht…
…sondern es gehe vielmehr um die Frage der Zurechnung von Leistungen oder Umsätzen, die nach den zugrunde liegenden rechtlichen Beziehungen und nach dem Außenverhältnis zu klären seien. Eine GG könne in ihrer Funktion als Veranstalterin einer TW-Verkaufsparty auch zur Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinn werden…
…nur bejaht werden, wenn der Unternehmer selbst außerhalb der Leistungsbeziehung steht. Die Frage, ob ein durchlaufender Posten vorliegt, hängt daher eng mit der Zurechnung von Leistungen zusammen. Für den, der nicht selbst leistet, sondern nur Leistungen vermittelt, ist das Leistungsentgelt nur durchlaufender Posten. Die Frage…
…Jedenfalls aber seien Leistungen, die ein Unternehmer durch Arbeitnehmer, Organe oder offene Stellvertreter vornehmen bzw. entgegennehmen lasse, dem Unternehmer zuzurechnen (Hinweis Doralt/Ruppe I, 380). Sollte Herr Robert L kein Dienstnehmer der B-GmbH sein, erfolge eine zivilrechtliche und damit auch umsatzsteuerrechtliche Zurechnung des Handelns…
…ein Geschäftsführerbezug von je S 350.000,00 (50 % Anteil) zuzüglich S 70.000,00 (20 % USt) in Rechnung gestellt. Die Geschäftsführertätigkeit eines Gesellschafters einer Personengesellschaft ist stets eine nichtunternehmerische Tätigkeit. Der Gesellschafter wird als Geschäftsführer in Ausübung einer gesellschaftsrechtlichen Funktion tätig, die keinen Leistungsaustausch…
…ein Geschäftsführerbezug von je S 350.000,00 (50 % Anteil) zuzüglich S 70.000,00 (20 % USt) in Rechnung gestellt. Die Geschäftsführertätigkeit eines Gesellschafters einer Personengesellschaft ist stets eine nichtunternehmerische Tätigkeit. Der Gesellschafter wird als Geschäftsführer in Ausübung einer gesellschaftsrechtlichen Funktion tätig, die keinen Leistungsaustausch…
…Ausführungen war somit nach dem außer Streit stehenden Sachverhalt das Vorliegen einer Mehrheit von Leistungsempfängern nicht anzunehmen, zumal nach den zu beurteilenden Vertragsunterlagen die vertraglich festgelegte Leistung nicht von beiden Parteien ausbedungen worden ist und bei Einschaltung Dritter in eine Lieferung der umsatzsteuerrechtliche Grundsatz gilt…
…der Berufung mehrfach ausgeführt worden ist, hat die Unternehmereigenschaft der GG auch keinerlei Relevanz für die Frage der Zurechnung von Umsätzen. Beispiel: Ein Rechtsanwalt (=Unternehmer iSd UStG) nimmt bei einem Einkauf für seinen Nachbarn Waren aus dem Supermarkt mit. Der Supermarkt tätigt seinen Umsatz wohl…
…Unter § 11 (1) würden die zwingenden wirtschaftlichen Gründe auch als Voraussetzung für das Aussetzung oder Einschränken von Leistungen angeführt. Nach Ansicht der BP handle es sich auf Grund des Fehlens der Existenzgefährdung in den Widerrufsklauseln um keine unwiderrufliche Pensionszusage, womit eine steuerliche Anerkennung nicht zulässig…
…ein Geschäftsführerbezug von je S 350.000,00 (50 % Anteil) zuzüglich S 70.000,00 (20 % USt) in Rechnung gestellt. Die Geschäftsführertätigkeit eines Gesellschafters einer Personengesellschaft ist stets eine nichtunternehmerische Tätigkeit. Der Gesellschafter wird als Geschäftsführer in Ausübung einer gesellschaftsrechtlichen Funktion tätig, die keinen Leistungsaustausch…
…Dies bedeute umsatzsteuerrechtlich nicht, dass Leistungen des Grundstücksveräußerers und Leistungen Dritter (Initiator, obangeführte Firmen) zu einem einheitlichen Grundstückserwerb zusammengefasst werden könnten. Nur die Grundstückslieferung sei gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit (dazu UStR 2000 in Rz 801…
…Dies bedeute umsatzsteuerrechtlich nicht, dass Leistungen des Grundstücksveräußerers und Leistungen Dritter (Initiator, obangeführte Firmen) zu einem einheitlichen Grundstückserwerb zusammengefasst werden könnten. Nur die Grundstückslieferung sei gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit (dazu UStR 2000 in Rz 801…
…Auftretens erzielt worden seien und nicht nur aus Vorleistungen stammende Kosten intern geteilt worden, widrigenfalls eine umsatzsteuerrechtliche Zurechnung an diese in Ermangelung der Unternehmereigenschaft nicht in Betracht käme. Der Abzug von Vorsteuern hänge im übrigen von der Nachreichung von an die PWW Ges.n.b…
…Die Zurechnung von WG und die Zurechnung von Einkünften müssen sich nicht decken. Ist ein z.B. zwischen Ehegatten vereinbartes Gesellschaftsverhältnis nicht als Mitunternehmerschaft zu werten, können dennoch steuerlich anzuerkennende Rechtsbeziehungen bestehen (vgl. EStR Rz 5804). Maßgebend ist die tatsächliche Erbringung einer entsprechenden wirtschaftlichen Leistung…
…und nicht die Beraterin) "Herr der Leistungsbeziehung". Ein Vergleich der beiden Vertriebsstrukturen ist daher nicht zulässig, weil diesen unterschiedliche Sachverhalte, nach außen dokumentiert durch entsprechende zivilrechtliche Vereinbarungen, zugrunde liegen. Vom Finanzamt wurde eine Zurechnung der Lieferungen im Ausmaß von 100 % des Endverkaufspreises an die Bw…
…Bestellformular, das einen Sonderrabatt von 22,5 % ausweist, mit dem die GG, wie kleingedruckt angeführt, auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung die angeführten Produkte bei der Bezirkshandlung zur weiteren Veräußerung einkauft und sich verpflichtet, der Beraterin für deren Leistungen ein Honorar zu bezahlen, soll…
…Rechtssubjekte vorliegen würden. Eine umsatzsteuerrechtliche Leistungsvereinigung könne bei einer Ein-Mann-GmbH & Co KG nicht vorliegen, weil nur "der Gesellschafter" Leistungen erbringe und keine sonstigen Leistungen von anderen Gesellschaftern vorlägen. Bei dieser Konstellation gehe eine Unterscheidung zwischen Leistungsaustausch und Leistungsvereinigung am wirtschaftlichen Gehalt dieser Rechtsform…