Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, östAnschrift1, vom 27. Juli 2007 und vom 25. Jänner 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch Dr. Walter Dax, vom 25. Juni 2007 und vom 10. Jänner 2012 betreffend Kraftfahrzeugsteuer 2002…
…ist, dass der Bw umsatzsteuerlich nach dem bekannten Sachverhalt tatsächlich erst mit dem Verkauf am 20. April 2006 die Verfügungsmacht im Sinn eines "Verfügenkönnens wie ein Eigentümer" verschafft wurde und daher zu Recht als Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbes der Tag der fakturierten Lieferung angenommen wurde…
In der Entscheidung des VwGH vom 24.11.2011, 2009/16/0212 führte dieser aus, dass der Behörde nicht entgegengetreten werden kann, wenn sie einem Fahrtenbuch die Beweiskraft abspricht, wenn diesem keinerlei Fahrten zum Hauptwohnsitz bzw. behaupteten Standort des Fahrzeuges aufweist, dieses somit lückenhaft ist…
…die nicht in einer Lieferung bestehen. Sie können auch durch Dulden oder Unterlassen erbracht werden. Dem Bw wurde weder tatsächlich die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht über den Schotter verschafft noch wurde ihm tatsächlich eine sonstige Leistung erbracht. Er konnte weder wie ein Eigentümer über den gekauften Schotter…
…Handels KEG zu erwerben oder nur die unsanierte Wohnung von dieser und die Ein-, Um- bzw Ausbauten von der jeweiligen ARGE würden vollinhaltlich der dargestellten Situation im Hinblick auf die gegebene umsatzsteuerliche Verfügungsmacht entsprechen. ARGE und Handels KEG hätten in jedem einzelnen Fall entscheiden können…
…Menge und Qualität bzw. Größe zum Verkauf angeboten werden. Der Berufungswerber besitze daher über die Fische die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht, um einzelne Fische einem Anderen (Abnehmer) zu verschaffen. Es würden nun "Angel-Erlaubniskarten" um 10,00 € brutto an interessierte Angler verkauft. Diese berechtigten den namentlich…
…Verfügungsmacht nicht beeinträchtigt. Auch dass Vertriebswege vorgezeichnet sind, ist nichts ungewöhnliches, denkt man z.B. an Monopolwaren: Die Austria Tabak durfte nur an Trafiken liefern, niemand hätte aber ihre Verfügungsmacht über die Zigaretten bezweifelt. Gleiches galt (gilt) für andere Monopolwaren. Die Finanzverwaltung verwechselt umsatzsteuerliche Verfügungsmacht…
…Handels KEG zu erwerben oder nur die unsanierte Wohnung von dieser und die Ein-, Um- bzw Ausbauten von der jeweiligen ARGE würden vollinhaltlich der dargestellten Situation im Hinblick auf die gegebene umsatzsteuerliche Verfügungsmacht entsprechen. ARGE und Handels KEG hätten in jedem einzelnen Fall entscheiden können…
…Willen des Kunden) die für die Abzugsberechtigung maßgebliche Verfügungsmacht angeeignet habe. Die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht könne nämlich nicht nur auf Grund eines übereinstimmenden Willensentschlusses verschafft bzw. erlangt werden (EuGH vom 8.2.1990, C-320/88, SAFE BV). Die Verschaffung der Verfügungsmacht setze auch nicht voraus…
…Diskrepanzen zur Zivilrechtslage kommen kann. Die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht während der Errichtung ist vom (zivilrechtlichen) Eigentumserwerb durch den Grundeigentümer zu trennen. Ob und wann es im Anschluss daran zu einer (weiteren) Lieferung durch den Auftraggeber des Bauwerkes an den Grundeigentümer kommt, ist nach Vereinbarung und Gestaltung…
…Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Lieferanten") bewirkt das, dass das zivilrechtliche Eigentum beim Lieferanten verbleibt, während die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht auf den Käufer übergeht. Damit wird eine Lieferung iSd § 3 UStG 1994 ausgeführt. Macht der (Vorbehalts)Verkäufer den Eigentumsvorbehalt geltend…
…mit Datum 2008 ausgestellt worden. Weiters müsste Herr CG als Leistungsempfänger der Bauleistung festgestellt werden, wie dem Betriebsprüfungsbericht der AG entnommen werden könne. Die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht sei an CG übergegangen und die AG sei nur zum Schein dazwischengeschaltet worden. Der Bw. habe auch Rechnungen vorgelegt…
…2008 ausgestellt worden. Weiters müsste Herr AM als Leistungsempfänger der Bauleistung festgestellt werden, wie dem Betriebsprüfungsbericht der A-AG entnommen werden könne. Die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht sei an AM übergegangen und die A-AG sei nur zum Schein dazwischengeschaltet worden. Der Bw. habe auch Rechnungen vorgelegt…
…mit Datum 2008 ausgestellt worden. Weiters müsste Herr BN als Leistungsempfänger der Bauleistung festgestellt werden, wie dem Betriebsprüfungsbericht der ImmobilienAG entnommen werden könne. Die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht sei an BN übergegangen und die ImmobilienAG sei nur zum Schein dazwischengeschaltet worden. Der Bw. habe auch Rechnungen vorgelegt…
…dass der Auftrag zum Umbau und der Umbau selbst bereits zu einem Zeitpunkt erfolgen müssen, in dem sich das Fahrzeug noch in der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht des Erzeugers oder des Generalimporteurs befindet. Wurde das Fahrzeug vom Generalimporteur bereits an den Händler oder an den Letztabnehmer weitergeliefert…
…somit zu einem Zeitpunkt, zu dem die Firma R. (bereits) die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht innehatte. Somit befand sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Umbaus nicht mehr in der umsatzsteuerrechtlichen Verfügungsmacht des Erzeugers bzw. des Generalimporteurs. Damit ist aber die Frage, ob der hier zu beurteilende Volvo…
…iVm der Verordnung BGBl. Nr. 279/1994, da die vorgeschriebene EUSt Gegenstände (= LKW) betrifft, die für ihr Unternehmen eingeführt worden sind und über welche die Bw. die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht im Zeitpunkt der Einfuhr hatte. Gemäß § 3 der Verordnung BGBl. Nr. 279/1994 ist jedoch…
…die Ein-, Um- bzw Ausbauten von der jeweiligen ARGE würden vollinhaltlich der dargestellten Situation im Hinblick auf die gegebene umsatzsteuerliche Verfügungsmacht entsprechen ..." Der Berufungssenat teilt diese Rechtsmeinung nicht (s unten rechtliche Beurteilung). Da die Bauleistungen (Werklieferungen) an die Eigentümer KEGs erbracht wurden, ist für den…
…Handels KEG zu erwerben oder nur die unsanierte Wohnung von dieser und die Ein-, Um- bzw Ausbauten von der jeweiligen ARGE würden vollinhaltlich der dargestellten Situation im Hinblick auf die gegebene umsatzsteuerliche Verfügungsmacht entsprechen. ARGE und Handels KEG hätten in jedem einzelnen Fall entscheiden können…
…die Ein-, Um- bzw Ausbauten von der jeweiligen ARGE würden vollinhaltlich der dargestellten Situation im Hinblick auf die gegebene umsatzsteuerliche Verfügungsmacht entsprechen ..." Der Berufungssenat teilt diese Rechtsmeinung nicht (s unten rechtliche Beurteilung). Da die Bauleistungen (Werklieferungen) an die Eigentümer KEGs erbracht wurden, ist für den…