…Sie stünden in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit. Die Kosten für das Multimediastudium in Rechtswissenschaft stellten Umschulungskosten dar, weil sie derart umfassend seien, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichten, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt sei und auf eine…
…AbgÄG 2004, BGBl. I 2004/180, zählen dazu auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Diese Gesetzesbestimmung ist gemäß §…
…erlernen. In der Berufungsvorentscheidung datiert vom 31. Oktober 2006 wurde das Begehren der Berufungswerberin abgewiesen und dies wie folgt begründet: "Umschulungskosten sind dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sei einen Einstieg in eine andere berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht…
…als Werbungskosten beantragt worden. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die vom Bw. im Kalenderjahr 2005 getätigten Ausgaben für die Kurskosten Ausbildung zum Masseur Aufwendungen für eine umfassende Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 darstellen und als Werbungskosten berücksichtigt werden…
…Anbetracht der sowohl in § 4 Abs 4 Z 7 als auch in § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 (in der geltenden Fassung) verwendeten Formulierung "umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen" stellt sich die Frage, ob darunter auch die Ausbildung…
…2 EStG 1988, die auf 10 Jahre abzusetzen sind. Um die dementsprechenden rechtlichen Erwägungen anstellen zu können, sind nicht nur ergänzende Ermittlungen notwendig, sondern sind für die sachverhaltsmäßigen Grundlagen umfassende Ermittlungen durchzuführen. § 289 Abs. 1 BAO lautet: "Ist die Berufung weder zurückzuweisen (§ 273) noch als…
…2 EStG 1988, die auf 10 Jahre abzusetzen sind. Um die dementsprechenden rechtlichen Erwägungen anstellen zu können, sind nicht nur ergänzende Ermittlungen notwendig, sondern sind für die sachverhaltsmäßigen Grundlagen umfassende Ermittlungen durchzuführen. § 289 Abs. 1 BAO lautet: "Ist die Berufung weder zurückzuweisen (§ 273) noch als…
…den Vertragsparteien vereinbarte Kaufpreis beträgt 165.000,00 S. Im Vertrag wurde festgehalten, dass sich die Käufer verpflichten der Sanierung des Objektes durch die G wie in deren Konzept der umfassenden Sanierung, welches beiden Vertragsteilen bekannt ist, zuzustimmen und die darin angeführten Verpflichtungen zu übernehmen…
…BGBl. I Nr. 180/2004) sind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Gemäß § 20 Abs…
…wurde ausgeführt, mit dem Pauschbetrag seien sämtliche Aufwendungen abgegolten. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht erhobenen Berufung vom 12. November 2005 wurde vorgebracht, bei den von der Pauschalierungsverordnung umfassten Aufwendungen würden es sich um Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Differenzwerbungskosten für seine Vertretertätigkeit im Außendienst handeln. Die von…
…sei, der die Nachsicht einer fälligen Abgabe erwirken will, deren Tatbestandsvoraussetzungen umfassend darzustellen (VwGH 2003/13/0156). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind für die Beurteilung eines Nachsichtsansuchens die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Nachsichtsansuchen maßgebend (VwGH 2000/14/0112). Es…
…um die es sich hier handle, seien ab der Veranlagung 2003 abzugsfähig, wenn sie dem Gesamtbild nach derart umfassend seien, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichten und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielten. Beweggrund sei das Interesse an einer…
…16 Abs.1 Z 10" EStG 1988 Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen abzugsfähig sein sollen. Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen seien - ergänzend zur bisherigen Regelung - abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist…
…Bw. die Anmelde- und Schulungsbestätigung der Tochter an der Akademie der Musik- und Medienbranche, einen Zeitplan hinsichtlich des besuchten Kurses "Projektmanagerin" sowie ein vier Seiten umfassendes Skriptum und sechs Seiten handschriftliche Aufzeichnungen bei. In der am 20. September 2012 abgehaltenen Berufungsverhandlung wiederholte die Bw. ihr…
…die Bw. ersucht, darzulegen, welche Tätigkeit sie im Streitjahr ausgeübt habe. Für den Fall, dass es sich bei den Aufwendungen für die NLP-Seminare um (einen Teil der) Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen handle, wurde die Bw. ersucht, bekannt zu geben, welchen Beruf bzw. welche Tätigkeit…
…mehr in der Lage sein werde, ihren derzeitigen Beruf (Kindergartenleiterin) bis zur Pensionierung auszuüben. Weiters sei sie aufgrund ihrer Schreidung gezwungen, sich eine neue Existenz aufzubauen. Es liege daher eine umfassende Umschulungsmaßnahme vor. Am 25.1.2008 überbrachte die Bw. ärztliche Befunde, aus denen hervorgeht…
…Gemäß § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 sind Betriebsausgaben auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Eine gleichlautende…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 7. März 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27. Dezember 2005, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Prüfungszeitraum vom…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG, der "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ... und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines andern Berufes abzielen..." als Werbungskosten definiere, soferne sie der "Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen" dienen würden. Diese Voraussetzungen seien in seinem…
…in keinem Zusammenhang. Wie aus den Belegen entnommen werden könnte, handle es sich um eine Ausbildung zum Kunsttherapeuten. Hierbei handle es sich um eine mehrjährige, umfassende Ausbildung in einem anerkannten Institut, die auf eine Ausübung eines anderen Berufes, als den zur Zeit ausgeübten, abziele. 3)…