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UFSW FSRV/0090-W/08Objektive und subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten - umfangreiche Ergänzungen des Sachverhaltes notwendig - Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…insoweit Folge gegeben, als das erstinstanzliche Erkenntnis gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wird. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 18. April 20008, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs…

UFSW FSRV/0056-W/04Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen der Erforderlichkeit umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2004

…10 wird Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung erforderlicher umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 25. Februar 2004, SpS, wurde das Finanzstrafverfahren gegen D. (Beschuldigter)…

UFSL FSRV/0113-L/10Grunderwerbsteuerhinterziehung durch Angabe eines geringeren Kaufpreises im Kaufvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)07.12.2012

…des § 156 zu einer Entscheidung in der Sache selbst verpflichtete Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Unbestrittenermaßen steht im Anlassfall fest, dass ua…

UFSS FSRV/0003-S/06Beschwerde gegen Einleitungsbescheid wegen Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.04.2006

…zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Die Einleitung…

UFSL FSRV/0019-L/07Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Versäumung der Frist für einen Einspruch gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.11.2007

…aber auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist dann im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden (Abs.4…

UFSW FSRV/0067-W/10Höhe der Abgabenverkürzungen und subjektive Tatseite strittig. Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die zugrunde liegenden Abgabenbescheide unerledigt. Umfangreiche Sachverhaltsergänzungen erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2010

…Der Berufung wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung der erforderlichen umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 23. Oktober 2009, SpS, wurde K.G…

UFSW FSRV/0061-W/05Privataufwendungen unter Betriebsausgaben, Einleitungsbescheid, subjektive Tatseite, Ermittlungsumfang, umfangreiche Ergänzung des Vorerhebungsverfahrens,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)15.12.2005

…Instanz kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Der Bf…

UFSW FSRV/0176-W/03Prüfungsfeststellungen, Umsatzzuschätzung, Sicherheitszuschlag, umfangreiche weitere Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.01.2005

…auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist zu dem Schluss gekommen, dass die Aussage der Betriebsprüferin sowie die Gegendarstellung des Bf…

UFSW FSRV/0082-W/07Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

…zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Unstrittig war…

UFSW FSRV/0052-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

…zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Einzige Tatbestandsvoraussetzung…

UFSW FSRV/0102-W/04Aufhebung und Zurückverweisung der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Bei…

UFSL FSRV/0059-L/07Beschwerde gegen eine Verfahrenseinleitung wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung, da angeblich keine Abgabepflicht; Aufhebung des Einleitungsbescheides nach § 161 Abs.4 FinStrG, weil die zur Überprüfung des erhobenen Tatverdachtes erforderlichen Erhebungen den verfahrensökonomischen Rahmen (eines Verfahrens in zweiter Instanz) sprengen würden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.11.2008

…4 FinStrG, wonach die Finanzstrafbehörde zweiter Rechtsstufe in den Fällen, in denen umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens erforderlich erscheinen, die Sache unter Aufhebung des Erstbescheides an die Erstinstanz zurückverweisen kann. Obwohl sich die zuletzt angeführte Bestimmung vom Wortlaut bzw. der Systematik des FinStrG her in erster…

UFSK FSRV/0003-K/09In einem wegen des Verdachtes der Hinterziehung der Umsatzsteuer durch einen Fahrzeughändler wegen unversteuert gebliebener Rückgabe zweier LKW an seinen Lieferanten anhängigem Berufungsverfahren, zusätzlich aufgetauchter Verdacht eines Vorsteuerbetruges bzw. der Erschwindelung einer Investitionszuwachsprämie beim Erwerb dieser Fahrzeuge (weil gar keine realen Geschäfte stattgefunden hätten und nur Lugurkunden zum Abgabenbetrug angefertigt worden wären); Aufhebung des Spruchsenatserkenntnisses und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz zur verfahrensökonomisch gemeinsamen Klärung der Verdachtspunkte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.01.2010

…die Aufhebung eines erstinstanzlichen Geschäftes unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Eine solche Ergänzung besteht auch darin, dass sie in verfahrensökonomischer Weise eine Doppelführung von Finanzstrafverfahren zu zusammengehörigen Fakten zum Nachteil des…

UFSS FSRV/0019-S/05Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Schmuckhändler; nichtbeachtete Gerichtszuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 1/2

…FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung eines angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält (bzw. - dem gleichzuhalten - eine gerichtliche Zuständigkeit zur Führung der Erhebungen als gegeben erachtet). Beide Umstände…

UFSI FSRV/0046-I/10Einleitung eines Finanzstrafverfahrens; Malversationen im Zuge einer Zwangsverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.04.2013

…zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Aufgrund der…

UFSF FSRV/0013-F/12Verbandsverantwortlichkeit bei Nichtstellung eines T1 durch einen Mitarbeiter; Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde 1. Instanz zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)22.02.2013

…die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

UFSL FSRV/0040-L/11Aufhebung des Erkenntnisses eines Spruchsenates, welcher von einem bereits in Ruhestand befindlichen Richter geleitet worden war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.11.2012

…abzuweisen. Nach Abs. 4 dieser Bestimmung kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Nach § 58 Abs. 2 FinStrG obliegt unter den…

UFSS FSRV/0003-S/10Baumeister, Scheinrechnung für Förderungsbetrug legend; Zusatzgeldstrafe für Hinterziehung der Einkommensteuer aus dem dafür erhaltenen und unversteuert gebliebenen Honorar; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012Teil 1/2

… 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung angefochtener Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Solches war aber im gegenständlichen Fall nicht erforderlich; vielmehr war an Hand des…

UFSS FSRV/0046-S/10Schuldspruch eines bestimmter Finanzvergehen Beschuldigten nur bei sicherem Nachweis auch der subjektiven Tatseite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2012

…kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung angefochtener Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz wäre im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsverfahren niedergelegte Rechtsansicht gebunden. Laut…

UFSF FSRV/0012-F/11Bescheidmäßige Verwarnung eines Verbandes; Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.01.2012

…die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…