…inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Fehle die Begründung zur Tatbestandsverwirklichung allerdings komplett, so stelle der Sicherstellungsauftrag im Sinne der wiedergegebenen Entscheidungen keinen tauglichen Exekutionstitel dar. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Oktober 2006 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass die Pfändung einer…
… 303 Abs. 1 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (in der Folge auch bloß: Bw.) außergewöhnliche Belastungen aus dem Titel der eigenen Behinderung geltend, nicht aber die Berücksichtigung des Pauschalbetrages für die…
…folgenden Wortlaut: "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass es ich bei dem Originalmanuskript mit dem Titel 'Das Umweltmarketing unter besonderer Berücksichtigung der Corporate Identity' um meine Abschlussarbeit - Diplomarbeit - im Studiengang Wirtschafts- und Gesellschaftskommunikation handelt und am 29.12.1995 Herrn Prof. T und Herrn Prof…
…Die im Betrieb beschäftigten Bauarbeiter wurden mit firmeneigenen Bussen zu den jeweiligen Baustellen befördert. Dem IK wurden zudem unter dem Titel von beruflichen Fahrten mit dem Privat PKW steuerfrei Kilometergelder ausbezahlt. IK hat keine Abrechnungen zu diesen Fahrten erstellt. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung über die…
…nicht enthält und in Bescheidform gar nicht enthalten kann) reicht nicht aus. Der Berufungswerber stellt daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid infolge Tatsachenwidrigkeit und Rechtswidrigkeit sowie mangels tauglicher Bescheidvoraussetzungen aufzuheben." Am 25. Oktober 2011 erließ die Abgabenbehörde erster Instanz gegenüber dem berufungswerbenden Masseverwalter einen Mängelbehebungsauftrag…
…Grunde liegt, der den Dienstreisebegriff regelt. Daher erhalte ich "bei ganztägiger Abwesenheit mit täglicher Heimkehr" 18,00 CHF als Reisespesenvergütung. Diese erhaltenen Reisespesen sind unter Beachtung des Freizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der EU als unter eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z…
…S.1593, sowie Summersberger in "Grundzüge des Zollrechts", S.159:"... Das Kapitel 5 des Titels VII des Zollkodex ist der Erstattung und dem Erlass der Abgaben gewidmet, wobei ein Anwendungsfall Ausfluss der "Billigkeit" ist. Es eröffnet dem Beteiligten die Möglichkeit, gegen zu hohe Abgabenforderungen rechtlich…
…So sei eine Grundvoraussetzung für die Vollstreckung eines ausländischen Exekutionstitels, nämlich dass er im Erststaat vollstreckbar sei, nicht erfüllt. Es läge kein Rückstandsausweis (als tauglicher Exekutionstitel) vor, sondern lediglich eine "Rückstandsanzeige" eines deutschen Zollamtes, und außerdem beträfe diese zum Großteil keine direkten Steuern, sondern Säumniszuschläge…
…neu hervorgekommene Tatsache im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Wenn selbst der bescheiderlassenden Behörde die Tatsache nicht bekannt gewesen war, dass der Grundlagenbescheid nicht über Bescheidcharakter verfügte, so könne diese Tatsache im Verhältnis zum…
…hervorgekommene Tatsache im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Wenn selbst der den Bescheid erlassenden Behörde die Tatsache nicht bekannt gewesen sei, dass der Grundlagenbescheid nicht über Bescheidcharakter verfügt habe, so könne diese Tatsache im…
…mit der rechtskräftigen Aufhebung der ursprünglichen Wiederaufnahmebescheide seitens des Finanzamtes den angesprochenen Feststellungen der Betriebsprüferin laut Betriebsprüfungsbericht vom 11. September 2007 nicht die Qualität tauglicher Wiederaufnahmegründen beigemessen worden war, es somit seine ursprünglich im Spruch manifestierte Willensäußerung bezüglich Wiederaufnahme revidiert hatte und damit die "Sache"…
…PC: € 214,52 und Handykosten: € 850,00) und für 2004 Aufwendungen in Höhe von € 8.831,73 (KZ 721, Fahrtkosten: € 7.631,73 und KZ 724, Handykosten: € 1.200,00) unter dem Titel Werbungskosten geltend. Aktenkundig ist, dass der Bw…
…neu hervorgekommene Tatsache im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Wenn selbst der bescheiderlassenden Behörde die Tatsache nicht bekannt gewesen sei, dass der Grundlagenbescheid nicht über Bescheidcharakter verfügte, so könne diese Tatsache im Verhältnis zum…
…Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Die Unkenntnis der bescheiderlassenden Behörde betreffend den fehlenden Bescheidcharakter könne diesen Umstand im Verhältnis zum Rechtsunterworfenen nur zu einer "neu hervorgekommenen" Tatsache machen, wobei die Bw. an der Nichtgeltendmachung…
…Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Die Unkenntnis der bescheiderlassenden Behörde betreffend den fehlenden Bescheidcharakter könne diesen Umstand im Verhältnis zum Rechtsunterworfenen nur zu einer "neu hervorgekommenen" Tatsache machen, wobei den Bw. an der Nichtgeltendmachung…
…erstmals davon Kenntnis erlangt, dass entgegen seiner Annahme über seine Berufung vom 6. Oktober 2006 (gemeint wohl 1. Februar 2004) bereits endgültig entschieden worden wäre und die Berufungsvorentscheidung einen rechtskräftigen Titel darstelle. Wäre ihm ordnungsgemäß Rechtsmittelbelehrung erteilt worden, hätte der Bw. selbstverständlich rechtzeitig gegen diese…
…Planungskosten für eine Bebauung usw. hat die GmbH getragen. -Nutzungsvereinbarungen zwischen GmbH und grundbücherlichen Eigentümern liegen weder mündlich noch schriftlich vor. -Der Einbringungsvertrag stellt einen tauglichen Titel für die Eigentumsübertragung dar. -Die faktische Inbesitznahme ist durch das Verhalten der GmbH bzw. deren Organe jedenfalls erfolgt…
…der Z 1 (z. B. Stockwerkslage) gesetzlich nicht umschrieben sind. Für die die Vergleichselemente der Ziffer 1 ist die mietrechtliche Normwohnung daher kein tauglicher Bezugspunkt; vielmehr wird ein Vergleich der einzelnen Mietgegenstände des Hauses untereinander nach wohnungseigentumsrechtlichen Vorbild anzustellen sein (vgl. Rainer, Handbuch des Miet-…
…Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 22.12.1999): -) Verwaltungshonorar Aufgrund von Eingangsrechnungen der Fa. H.GmbH wurden die folgenden Beträge als Betriebsausgaben unter dem Titel "Verwaltungshonorar" bzw. als Vorsteuer zum Abzug gebracht: | | 1996 | 1997 | 1998 | Betriebsausgaben | 240.000,00…
…14 des BP-Berichtes): -) Verwaltungshonorar Aufgrund von Eingangsrechnungen der Fa. H.GmbH wurden die folgenden Beträge als Betriebsausgaben unter dem Titel "Verwaltungshonorar" bzw. als Vorsteuer zum Abzug gebracht: | | 1996 | 1997 | 1998 | Betriebsausgaben | 240.000,00 S | 240.000…