…dabei die tatsächliche Gestaltung der Dinge, auf die subjektive Ansicht und Einstellung der Bw. kommt es nicht an. Eine rechtliche Verfügungsmacht über die gegenständliche Wohnung durch die Bw besteht durch das -grundbücherlich-den Eltern der Bw. eingeräumte Wohnungsrecht nicht. Auch eine tatsächliche Verfügungsmacht über die…
…95/14/0014, und die dort angeführten Literaturhinweise). Die Bw. behauptet nicht, dass der Verfügungsmacht ihres Geschäftsführers über die gutgeschriebenen Bezüge ein rechtliches Hindernis entgegengestanden wäre. Dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft grundsätzlich auch die tatsächliche Verfügungsmacht über zu seinen Gunsten ausgestellte Gutschriften innehat, ist nicht…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Wie der Verwaltungsgerichtshof auch schon wiederholt ausgesprochen hat, ist für den Fall, dass der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener Kapitalgesellschaft ist…
…Anschaffung - dem Betriebszweck entsprechend - es angekommen sei. Es entscheide die betriebliche Nutzungsmöglichkeit, die tatsächliche und nicht bloß rechtliche Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Zur angeblichen Veränderung des Vertragserfüllungsrisikos sei auf Pkt 12.2. des Liefervertrages zu verweisen, wonach bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt die Vertragsparteien…
…Februar 2011 die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über die zweite irrtümliche Auszahlung der Bezüge für 09-12/2010 durch ihren Arbeitgeber erlangt. Die Bezüge sind der Bw. daher nach der Grundregel des § 19 Abs. 1 1.Satz EStG im Februar 2011 zugeflossen und wären damit…
…diente als Basis für die Berechnung der an die Erben bezahlten Abfindung in Höhe von € 260.000,00. Mit Vereinbarung vom 19. November 2010 wurde den verbleibenden Gesellschaftern die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über den bereits im Todeszeitpunkt vom Mag. S übergegangenen Mitunternehmeranteil übertragen…
…Konto "pro diverse" die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über diese Beträge der Bank nicht übertragen hat. Denn die im Folgejahr von ihm veranlasste Anweisung auf Rückbuchung der strittigen Beträge setzt doch voraus, dass er in diesem Jahr noch rechtlich und tatsächlich in der Lage war…
…6) Zinsenvorauszahlung 1999 und 2000 (Berufungsentscheidung Punkt 18, Seiten 53-55) Zufolge § 19 Abs. 2 EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Unter "leisten" ist nach Lehre und Rechtsprechung das Übertragen der tatsächlichen und rechtlichen Verfügungsmacht über Geld…
…die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Maßgebend sei die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung. Der Steuerpflichtige müsse die Wohnung unter objektiv erkennbaren Umständen innehaben, also für den Wohnbedarf tatsächlich nützen können (VwGH 19.9.1992, 90/13/0299 und EStR Rz…
…Daher habe der Bw. keine tatsächliche Verfügungsmacht über eine Wohnung. Für ein angemessenes Wohnen sei bekanntlich die tatsächliche und nicht irgendeine rechtliche Verfügungsmacht maßgeblich. Eine Verlegung des Wohnsitzes nach Baden sei erst im August "2002" erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt sei mit der Firma P ein…
…seines Auslandsaufenthaltes die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über seine Wohnung in Österreich bei. Aus dem vorliegenden Sachverhalt ist klar ersichtlich, dass der Auslandsaufenthalt des Bw. zeitlich begrenzt war, da er mit der Einräumung des lebenslänglichen Wohnungsrechtes an seiner österreichischen Wohnadresse sowohl die rechtliche als auch…
…nicht entscheidend, ob eine GG tatsächlich Unternehmerin iSd § 2 Abs. 1 UStG 1994 sei oder nicht, sondern es gehe vielmehr um die Frage der Zurechnung von Leistungen oder Umsätzen, die nach den zugrunde liegenden rechtlichen Beziehungen und nach dem Außenverhältnis zu klären seien. Eine GG…
…dass ein fremder Dritter (d.h. ein nicht an den Gesellschaften beteiligter Geschäftsführer) einer Regelung, die ihm die rechtliche und tatsächliche Verfügungsmacht über seine gesamte "Entschädigung" (Geschäftsführergehalt) des betreffenden Jahres erst mit Erstellung der jeweiligen Bilanzen verschafft hätte (vgl. Berufung, wonach die Entschädigung dem Bw …
…0032). Dies gilt vor allem deshalb, weil der in der Regel zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei nahen Angehörigen auszuschließen ist und durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten steuerliche Folgen entsprechend beeinflusst werden könnten (VwGH 31.3.2003, 98/14/0164).…
…Berufungsbehörde erster Instanz einen weiteren Vorhalt an den Bw.: Ein Betrag sei gemäß § 19 Abs.1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen könne. Eine Verfügungsmacht werde nur dann anzunehmen sein, wenn die GmbH zahlungsunfähig gewesen sei…
…nicht entscheidend, ob eine GG tatsächlich Unternehmerin iSd § 2 Abs. 1 UStG 1994 sei oder nicht, sondern es gehe vielmehr um die Frage der Zurechnung von Leistungen oder Umsätzen, die nach den zugrunde liegenden rechtlichen Beziehungen und nach dem Außenverhältnis zu klären seien. Eine GG…
…dass ein fremder Dritter (d.h. ein nicht an den Gesellschaften beteiligter Geschäftsführer) einer Regelung, die ihm die rechtliche und tatsächliche Verfügungsmacht über seine gesamte "Entschädigung" (Geschäftsführergehalt) des betreffenden Jahres erst mit Erstellung der jeweiligen Bilanzen verschafft hätte (vgl. Berufung, wonach die Entschädigung dem Bw …
…Für den Zufluss im Sinne des § 19 EStG ist nämlich nur bedeutsam, ob das ausgezahlte Geld zunächst in die tatsächliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht des Empfängers gelangt. Ohne Bedeutung ist es aber, ob ein endgültiger Vermögenszugang beim Steuerpflichtigen eine bleibende materielle Vermögensvermehrung nach sich zieht oder…
…Umstände im beiderseitigen Einvernehmen in den Jahren 1991 bis 1998 getrennt von seiner Familie gelebt habe und erst nach dem Zustandekommen einer Einigung wieder in das Haus eingezogen sei. Zur Ansicht, dass der Berufungswerber die rechtliche und tatsächliche Verfügungsmacht über im Inland gelegene Räumlichkeiten hatte…
…eine Einnahme dann, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann (vgl. Doralt, EStG10, § 19 Tz 8; VwGH 17.10.1984, 82/13/0266; VwGH 22.2.1993, 92/15/0048). Der VwGH setzt zwar grundsätzlich die rechtliche Verfügungsmacht voraus, doch begründen auch…