…dabei die tatsächliche Gestaltung der Dinge, auf die subjektive Ansicht und Einstellung der Bw. kommt es nicht an. Eine rechtliche Verfügungsmacht über die gegenständliche Wohnung durch die Bw besteht durch das -grundbücherlich-den Eltern der Bw. eingeräumte Wohnungsrecht nicht. Auch eine tatsächliche Verfügungsmacht über die…
…95/14/0014, und die dort angeführten Literaturhinweise). Die Bw. behauptet nicht, dass der Verfügungsmacht ihres Geschäftsführers über die gutgeschriebenen Bezüge ein rechtliches Hindernis entgegengestanden wäre. Dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft grundsätzlich auch die tatsächliche Verfügungsmacht über zu seinen Gunsten ausgestellte Gutschriften innehat, ist nicht…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Wie der Verwaltungsgerichtshof auch schon wiederholt ausgesprochen hat, ist für den Fall, dass der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener Kapitalgesellschaft ist…
…des Beschwerdeführers hinsichtlich Trennung und Unterhalt ähneln - ebenso wie letztere - im Rahmen der freien Beweiswürdigung gem. § 167 Abs. 2 BAO, als Gefälligkeitsbestätigungen einzustufen. Von der "Innehabung" einer Wohnung in der Schweiz im Sinne des § 26 BAO, welche die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über eine Wohnung…
…Anschaffung - dem Betriebszweck entsprechend - es angekommen sei. Es entscheide die betriebliche Nutzungsmöglichkeit, die tatsächliche und nicht bloß rechtliche Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Zur angeblichen Veränderung des Vertragserfüllungsrisikos sei auf Pkt 12.2. des Liefervertrages zu verweisen, wonach bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt die Vertragsparteien…
…zu ändern vermögen, hätte doch eine solche Beurteilung nicht rückwirkend zur Folge, dass ***Bf1*** und ***Vater-Bf1*** keine tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über die entnommenen bzw. zur Zahlung von privaten Aufwendungen verwendeten Geldmittel im Zeitpunkt der Zuführung ebenjener an die Gesellschafter bzw. an deren Gläubigern…
…Februar 2011 die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über die zweite irrtümliche Auszahlung der Bezüge für 09-12/2010 durch ihren Arbeitgeber erlangt. Die Bezüge sind der Bw. daher nach der Grundregel des § 19 Abs. 1 1.Satz EStG im Februar 2011 zugeflossen und wären damit…
…diente als Basis für die Berechnung der an die Erben bezahlten Abfindung in Höhe von € 260.000,00. Mit Vereinbarung vom 19. November 2010 wurde den verbleibenden Gesellschaftern die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über den bereits im Todeszeitpunkt vom Mag. S übergegangenen Mitunternehmeranteil übertragen…
…Konto "pro diverse" die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über diese Beträge der Bank nicht übertragen hat. Denn die im Folgejahr von ihm veranlasste Anweisung auf Rückbuchung der strittigen Beträge setzt doch voraus, dass er in diesem Jahr noch rechtlich und tatsächlich in der Lage war…
… 29 BAO berechtigt, wonach für das Vorliegen einer Betriebsstätte ua die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über die entsprechende Einrichtung gegeben sein muss. Dass die Beschwerdeführerin jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt die Verfügungmacht über die Wohnung von Frau [H] gehabt habe, wird nicht nur im Vorlageantrag ausdrücklich…
…6) Zinsenvorauszahlung 1999 und 2000 (Berufungsentscheidung Punkt 18, Seiten 53-55) Zufolge § 19 Abs. 2 EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Unter "leisten" ist nach Lehre und Rechtsprechung das Übertragen der tatsächlichen und rechtlichen Verfügungsmacht über Geld…
…unrichtig, wenn in der Begründung davon ausgegangen werde, dass eine Kennzeichnung des abgestellten Fahrzeuges mit dem Ausweis in allen Fällen unzulässig gewesen sei. Eine tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht hätte die Bf. über das gegenständliche Fahrzeug nicht gehabt. Die Behauptung, es läge vorsätzliches Verhalten vor, sei…
…Angaben in der Sachverhaltsdarstellung des deutschen Finanzamtes - konnte der Bf. nach Ablauf von drei Monaten, also ab Jänner 2013 "rechtlich und tatsächlich" über sein Anlagekonto disponieren, also Verfügungen (in Form einer Wiederveranlagung) treffen. Dass ihm dies nicht bekannt gewesen sei oder dies in Widerspruch zu…
…Maßgebend ist die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung (VwGH 26.11.1991, 91/14/0041). Eine vorübergehende (notdürftige) Unterkunft stellt keine Wohnung dar. Der Steuerpflichtige muss die Wohnung unter objektiv erkennbaren Umständen innehaben, also für den eigenen Wohnbedarf tatsächlich nützen können…
…die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Maßgebend sei die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung. Der Steuerpflichtige müsse die Wohnung unter objektiv erkennbaren Umständen innehaben, also für den Wohnbedarf tatsächlich nützen können (VwGH 19.9.1992, 90/13/0299 und EStR Rz…
… 26 Bundesabgabenordnung in Österreich und unterliegt in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht. Unter ,Wohnung' sind Räume zu verstehen, die nach den Verhältnissen des Steuerpflichtigen ein seinen Bedürfnissen angemessenes Wohnen regelmäßig zulassen. Maßgebend ist die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung (VwGH 26.11…
…die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" ist § 26 BAO maßgebend. Unter "Wohnung" sind Räume zu verstehen, die nach den Verhältnissen des Steuerpflichtigen ein seinen Bedürfnissen angemessenes Wohnen regelmäßig zulassen. Maßgebend ist die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung (VwGH 26…
…Daher habe der Bw. keine tatsächliche Verfügungsmacht über eine Wohnung. Für ein angemessenes Wohnen sei bekanntlich die tatsächliche und nicht irgendeine rechtliche Verfügungsmacht maßgeblich. Eine Verlegung des Wohnsitzes nach Baden sei erst im August "2002" erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt sei mit der Firma P ein…
…seines Auslandsaufenthaltes die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über seine Wohnung in Österreich bei. Aus dem vorliegenden Sachverhalt ist klar ersichtlich, dass der Auslandsaufenthalt des Bw. zeitlich begrenzt war, da er mit der Einräumung des lebenslänglichen Wohnungsrechtes an seiner österreichischen Wohnadresse sowohl die rechtliche als auch…
…und seiner Tochter im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Daraus resultiert die die rechtliche Verfügungsgewalt ergänzende tatsächliche Verfügungsmacht des Bf. über sein Wohnhaus. Hinweise, wonach der Bf. seine Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten verloren hätte, liegen nicht vor. Dass der aus dem Eigentumsrecht des Bf. resultierenden rechtlichen…