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27 035 Treffer396 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0213-W/08Ausbildung zum Shiatsu-Praktiker - Umschulungsmaßnahme iSd § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…anderen Beruf ermöglicht (Erlangung eines Gewerbescheines zur selbständigen Berufsausübung). Diese gesetzliche Voraussetzung ist daher erfüllt. Weiters setzt die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 voraus, dass die Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen muss. …

UFSW RV/0144-W/05Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2005

…z.B. VwGH vom 28.5.1986, 85/13/0045). Diese über die bloße Absichtserklärung hinausgehende tatsächliche Absicht der Berufsausübung kann vom Bw. zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht nachgewiesen werden, gleichfalls kann der Unabhängige Finanzsenat eine tatsächliche Berufsausübung durch den Bw. in näherer Zukunft nicht…

UFSI RV/0225-I/11Vertreterpauschale bei einem Verkaufsleiter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…sich der Bw. eben um die "großen" Kunden und Geschäfte des Unternehmens zu kümmern habe. Die tatsächliche Berufsausübung entspreche jedoch zu 100% dem "steuerlichen" Berufsbild der "Vertretertätigkeit". Die abweisenden Berufungsvorentscheidungen des Finanzamts wurden damit begründet, dass es sich bei Vertretern um Personen handle, die ausschließlich…

UFSW RV/0784-W/10Voraussetzungen, unter denen ein Architekt als Künstler iSd § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994 anzusehen ist (im Fall nicht erfüllt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.12.2010

…übe meinen Beruf in einer einem Architekten vergleichbaren Art aus. Mein Berufsverständnis und meine tatsächliche Berufsausübung sind in erster Linie von einem künstlerischen Impuls gekennzeichnet und künstlerische Belange zeichnen auch die Qualität meiner Arbeiten aus, die schon in wenigen Jahren zur Verleihung von Architekturpreisen und…

UFSW RV/2153-W/08Pilotenausbildung als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2009

…Die tatsächliche Berufsausübung im umgeschulten Beruf könne an der steuerrechtlichen Beurteilung nichts ändern. Dies deswegen, weil für die Beurteilung, ob bei einer Umschulung abzugsfähige Werbungskosten vorliegen oder nicht, die Gründe für die konkret gewählte Umschulung bzw. eine allfällige Gefährdung der bisherigen Berufsausübung entscheidend seien. In…

UFSF RV/0024-F/07Umschulung zum Verkehrspiloten, Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2009

…05 vom 16.01.2006, in welcher der UFS eine spätere tatsächliche Berufsausübung als Shiatsu-Therapeutin nicht ausschließt und wegen der über mehrere Jahre dauernden Ausbildung zum Shiatsu-Trainer den streitgegenständlichen Bescheid zumindest vorläufig erläßt. Zusammenfassend kommt man zum Ergebnis, dass allen drei aufgezeigten Ausbildungen…

UFSW RV/2607-W/10NLP-Practitionerkurs als Umschulungsmaßnahme? (vorläufige Abgabenfestsetzung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2013

…noch mit Unsicherheiten behaftet, als die Bw. zum gegenwärtigen Zeitpunkt ihre Ausbildungen noch nicht beendet hat und die tatsächliche Berufsausübung als selbständige Trainerin derzeit noch nicht begonnen wurde. Eine endgültige Beurteilung des Werbungskostencharakters der "Umschulungsmaßnahmen" ist deshalb gegenwärtig noch nicht möglich, weshalb die Festsetzung der…

UFSW RV/1861-W/11Keine Bescheidaufhebung bei rechtsrichtiger Nichtanerkennung von Umschulungskosten als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…Beruf bis dato nicht bestätigt. Die fehlenden Einkünfte aus dem von der Bw. geäußerten zukünftigen Beruf zeigen keine über eine bloße Absichtserklärung zur zukünftigen Einnahmenerzielung hinausgehende tatsächliche Berufsausübung auf. Die Berufungsvorbringen der Bw. stellen lediglich eine Absicht in der Zukunft dar, wobei der von der…

UFSW RV/1424-W/10Umschulungsmaßnahme zum Berufshubschrauberpiloten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2010

…eine vorläufige Abgabenfestsetzung erfolgt, weil noch nicht gewiss war, ob eine über eine bloße Absichtserklärung hinausgehende tatsächliche Absicht der Berufsausübung als Hubschrauberpilot seitens des Bw bestanden hat. Im Zuge der Vorhaltsbeantwortung vom Jänner 2010 wurde diese Ungewissheit - im oben dargestellten Sinn - beseitigt. Es hatte daher…

UFSL RV/0048-L/06Kosten für NLP-Kurse können unter bestimmten Voraussetzungen (direkte Anwendung) als Betriebsausgaben anerkannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2008Teil 1/2

…es sich bei dieser Ausbildung also um Aufwendungen im Zusammenhang mit einem bisher noch nicht ausgeübten Beruf handelt, ist jedoch die bloße Möglichkeit einer neuen Berufsausübung nicht ausreichend. Ziel der Ausbildung muss vielmehr die tatsächliche Ausübung eines neuen Berufes sein. Es müssen daher Umstände vorliegen…

UFSF RV/0220-F/06Abzugsfähigkeit von Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2006

…und zum "NLP-Resonanz-Trainer" noch nicht beendet hat, und infolgedessen auch noch keine konkreten Schritte (z.B. Gewerbeberechtigung, etc.) für eine tatsächliche Berufsausübung unternommen wurden (im Unterschied zu jenem Sachverhalt, der der von der Bw. zitierten Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 22. Dezember 2004…

UFSW RV/0813-W/05Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2006

…0045). Diese über die bloße Absichtserklärung hinausgehende tatsächliche Absicht der Berufsausübung kann von der Bw zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, was einer Anerkennung der geltend gemachten Kosten derzeit entgegensteht. Andererseits kann eine spätere tatsächliche Berufsausübung als Shiatsu-Therapeutin durch die Bw in näherer Zukunft…

UFSW RV/4566-W/02Erhöhte Familienbeihilfe - dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2004

…Ehegatten zu leisten ist, was nach § 5 Abs. 2 FLAG der Gewährung von Familienbeihilfe entgegen stünde. Gegen eine Gewährung von Familienbeihilfe könnte auch die tatsächliche Berufsausübung der Bw. als Hilfsgärtnerin sprechen. Die eher kurzen Beschäftigungszeiträume sowie die Aussage der Schwester der Bw., es habe sich…

UFSK RV/0292-K/10Aufwendungen für die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater - Fortbildungskosten für einen Piloten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.03.2012

…die über eine reine Absichtserklärung des Bw. zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und lassen diese den Schluss auf eine tatsächliche künftige Berufsausübung im Bereich der Lebens- und Sozialberatung zu. Weitere Voraussetzung für die Anerkennung von Umschulungsmaßnahmen ist allerdings, dass die daraus resultierenden Aufwendungen geeignet sein müssen…

UFSF RV/0248-F/02Häusliches Arbeitszimmer eines Vermögens- und Finanzberaters.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2004

…den ErlRV zum StruktAnpG 1996 erwähnte "typisierende Betrachtungsweise" jedenfalls nicht die Normierung einer unwiderleglichen Vermutung für die private Veranlassung von Bürokosten. Die Auffassung des Finanzamtes, nach der die tatsächliche Art der Berufsausübung unerheblich wäre, jedenfalls gegenüber einem typisierten Berufsbild in den Hintergrund zu treten hätte…

UFSW RV/3958-W/08Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater - Umschulung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2010

…der Bw. absolvierten Ausbildung um Aufwendungen im Zusammenhang mit einem bisher noch nicht ausgeübten Beruf handelt, ist jedoch die bloße Möglichkeit einer neuen Berufsausübung nicht ausreichend. Ziel der Ausbildung muss vielmehr die tatsächliche Ausübung eines neuen Berufes sein. Es müssen daher Umstände vorliegen, die objektiv…

UFSW RV/0839-W/11Umschulungskosten einer Angestellten zur Lebens- und Sozialberaterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012

…der Bw. absolvierten Ausbildung um Aufwendungen im Zusammenhang mit einem bisher noch nicht ausgeübten Beruf handelt, ist jedoch die bloße Möglichkeit einer neuen Berufsausübung nicht ausreichend. Ziel der Ausbildung muss vielmehr die tatsächliche Ausübung eines neuen Berufes sein. Es müssen daher Umstände vorliegen, die objektiv…

UFSW RV/1233-W/09Aufwendungen für eine Umschulung zum "energieorientierten, schamanisch-spirituellen Managementberater"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2009

…vom Bw. absolvierten Ausbildung also um Aufwendungen im Zusammenhang mit einem bisher noch nicht ausgeübten Beruf handelt, ist jedoch die bloße Möglichkeit einer neuen Berufsausübung nicht ausreichend. Ziel der Ausbildung muss vielmehr die tatsächliche Ausübung eines neuen Berufes sein. Es müssen daher Umstände vorliegen, die…

UFSG RV/0352-G/06Ausbildung zur Shiatsu-Praktikerin - Umschulungsmaßnahme iSd § 16 Abs.1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…gar nicht in Abrede gestellt hat, dass die Shiatsu-Ausbildung sehr wohl (auch) der persönlichen Weiterentwicklung gedient hätte - diese über die bloße Absichtserklärung hinausgehende tatsächliche Absicht der Berufsausübung zum gegenwärtigen Zeitpunkt (noch) nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann, was einer Anerkennung der geltend gemachten…

UFSW RV/0357-W/04Häusliches Arbeitszimmer bei Abhaltung von Coachings (Trainings)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2005

…den ErlRV zum StruktAnpG 1996 erwähnte "typisierende Betrachtungsweise" jedenfalls nicht die Normierung einer unwiderleglichen Vermutung für die private Veranlassung von Bürokosten. Die Auffassung des Finanzamtes, nach der die tatsächliche Art der Berufsausübung unerheblich wäre, jedenfalls gegenüber einem typisierten Berufsbild in den Hintergrund zu treten hätte…