…anderen Beruf ermöglicht (Erlangung eines Gewerbescheines zur selbständigen Berufsausübung). Diese gesetzliche Voraussetzung ist daher erfüllt. Weiters setzt die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 voraus, dass die Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen muss. …
…z.B. VwGH vom 28.5.1986, 85/13/0045). Diese über die bloße Absichtserklärung hinausgehende tatsächliche Absicht der Berufsausübung kann vom Bw. zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht nachgewiesen werden, gleichfalls kann der Unabhängige Finanzsenat eine tatsächliche Berufsausübung durch den Bw. in näherer Zukunft nicht…
…dass die Bildungsmaßnahme auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielt, bei einem Pensionisten strenge Anforderungen zu stellen sein, zumal bei einer erst als Pensionist begonnenen oder bei Pensionsantritt noch nicht abgeschlossenen mehrjährigen Ausbildung eine tatsächliche Berufsausübung aus vielerlei Gründen zweifelhaft erscheinen kann (fortgeschrittenes Alter…
…Exekutivdienst ergibt sich zweifelsfrei, dass die Ausbildung der Auszubildenden im Vordergrund steht. Sie sollen im Zuge dieser Ausbildung auf die tatsächliche Berufsausübung bestmöglich vorbereitet werden. Merkmale einer Berufsausbildung iSd FLAG sind praktischer und theoretischer Unterricht, bei dem fachspezifisches Wissen vermittelt wird, eine angemessene Unterrichtsdauer sowie…
…als Yoga-Lehrerin tätig sein durfte. Bei der genannten Umschulung handelt es sich um abzugsfähige Ausgaben wie auch in den ESTR Rz 358a normiert. Dass die Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Berufsausübung abzielt ist auch daran erkennbar, dass Frau R. nach Bestehen der Prüfungen ihren Vollzeitjob…
…sich der Bw. eben um die "großen" Kunden und Geschäfte des Unternehmens zu kümmern habe. Die tatsächliche Berufsausübung entspreche jedoch zu 100% dem "steuerlichen" Berufsbild der "Vertretertätigkeit". Die abweisenden Berufungsvorentscheidungen des Finanzamts wurden damit begründet, dass es sich bei Vertretern um Personen handle, die ausschließlich…
…übe meinen Beruf in einer einem Architekten vergleichbaren Art aus. Mein Berufsverständnis und meine tatsächliche Berufsausübung sind in erster Linie von einem künstlerischen Impuls gekennzeichnet und künstlerische Belange zeichnen auch die Qualität meiner Arbeiten aus, die schon in wenigen Jahren zur Verleihung von Architekturpreisen und…
…Die tatsächliche Berufsausübung im umgeschulten Beruf könne an der steuerrechtlichen Beurteilung nichts ändern. Dies deswegen, weil für die Beurteilung, ob bei einer Umschulung abzugsfähige Werbungskosten vorliegen oder nicht, die Gründe für die konkret gewählte Umschulung bzw. eine allfällige Gefährdung der bisherigen Berufsausübung entscheidend seien. In…
…der Fassung vor dieser Änderung ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ob nach Abschluss der Berufsausbildung ein Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, eine weitere Berufsausbildung oder eine tatsächliche Berufsausübung stattfand, war für diesen Anspruch nach § 2 Abs…
…05 vom 16.01.2006, in welcher der UFS eine spätere tatsächliche Berufsausübung als Shiatsu-Therapeutin nicht ausschließt und wegen der über mehrere Jahre dauernden Ausbildung zum Shiatsu-Trainer den streitgegenständlichen Bescheid zumindest vorläufig erläßt. Zusammenfassend kommt man zum Ergebnis, dass allen drei aufgezeigten Ausbildungen…
…der Fassung vor dieser Änderung ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ob nach Abschluss der Berufsausbildung ein Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, eine weitere Berufsausbildung oder eine tatsächliche Berufsausübung stattfand, war für diesen Anspruch nach § 2 Abs…
…der Fassung vor dieser Änderung ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ob nach Abschluss der Berufsausbildung ein Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, eine weitere Berufsausbildung oder eine tatsächliche Berufsausübung stattfand, war für diesen Anspruch nach § 2 Abs…
…der Fassung vor dieser Änderung ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ob nach Abschluss der Berufsausbildung ein Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, eine weitere Berufsausbildung oder eine tatsächliche Berufsausübung stattfand, war für diesen Anspruch nach § 2 Abs…
…der Fassung vor dieser Änderung ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ob nach Abschluss der Berufsausbildung ein Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, eine weitere Berufsausbildung oder eine tatsächliche Berufsausübung stattfand, war für diesen Anspruch nach § 2 Abs…
…der Fassung vor dieser Änderung ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ob nach Abschluss der Berufsausbildung ein Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, eine weitere Berufsausbildung oder eine tatsächliche Berufsausübung stattfand, war für diesen Anspruch nach § 2 Abs…
…der Fassung vor dieser Änderung ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ob nach Abschluss der Berufsausbildung ein Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, eine weitere Berufsausbildung oder eine tatsächliche Berufsausübung stattfand, war für diesen Anspruch nach § 2 Abs…
…der Fassung vor dieser Änderung ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ob nach Abschluss der Berufsausbildung ein Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, eine weitere Berufsausbildung oder eine tatsächliche Berufsausübung stattfand, war für diesen Anspruch nach § 2 Abs…
…der Fassung vor dieser Änderung ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ob nach Abschluss der Berufsausbildung ein Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, eine weitere Berufsausbildung oder eine tatsächliche Berufsausübung stattfand, war für diesen Anspruch nach § 2 Abs…
…der Fassung vor dieser Änderung ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ob nach Abschluss der Berufsausbildung ein Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, eine weitere Berufsausbildung oder eine tatsächliche Berufsausübung stattfand, war für diesen Anspruch nach § 2 Abs…
…der Fassung vor dieser Änderung ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ob nach Abschluss der Berufsausbildung ein Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienst, eine weitere Berufsausbildung oder eine tatsächliche Berufsausübung stattfand, war für diesen Anspruch nach § 2 Abs…