…Die Gattin des Bw. konnte daher über die Abfertigungszahlung erst im Jahr 2004 tatsächlich und rechtlich verfügen. Die Abfertiungszahlung gilt daher im Jahr 2004 als zugeflossen. Der Bescheid des Finanzamtes entspricht somit der für den streitgegenständlichen Zeitraum geltenden gesetzlichen Lage. Der unabhängige Finanzsenat ist an…
…sind. Was die Frage des Zufließens anlangt, vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass ein Betrag zugeflossen ist, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (vgl. für viele VwGH 5.3.1986, 85/13/0085; VwGH 5.10.1988, 84…
…Abgabenbehörde erster Instanz als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Abgaben gewertet und mit Bescheid vom 19. Oktober 2005 abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, ein Betrag sei gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen könne…
…ausgesprochen, dass ein Betrag gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 dann als zugeflossen anzusehen ist, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Ist der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener GmbH, die sein Schuldner ist, ist nach ständiger Rechtsprechung der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald…
…2010/15/0121, und die dort zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs). Ein Betrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Wie der Verwaltungsgerichtshof auch schon…
…dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH 13.12.1995, 95/13/0246 mit den dort angeführten weiteren Nachweisen). Wie der Verwaltungsgerichtshof auch schon wiederholt ausgesprochen hat, ist für den…
…Der Gegenstand einer Schenkung richtet sich danach, was nach der Schenkungsabrede geschenkt sein soll und worüber der Beschenkte im Verhältnis zum Geschenkgeber tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Wird eine Schenkung in der Weise ausgeführt, dass der Geschenkgeber für die Anschaffung einer genau bezeichneten Sache den…
…eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können (VwGH 16.9.1992, 90/13/0299)…
…soll, dies unter Bedachtnahme darauf, worüber der Beschenkte im Verhältnis zum Geschenkgeber tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Die Besteuerung richtet sich nach der Bereicherung des Bedachten und damit nach dem Gegenstand, durch den die Bereicherung sich im Vermögen des Bedachten niederschlägt (BFH 9.11.1994…
…der Schenkungsabrede geschenkt sein sollte, und andererseits danach, worüber der Beschenkte im Verhältnis zum Geschenkgeber tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Nicht das Schenkungsversprechen, sondern die Zuwendung selbst ist entscheidend (siehe zu vor: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 14a zu …
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Wie der Verwaltungsgerichtshof auch schon wiederholt ausgesprochen hat, ist für den Fall, dass der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener Kapitalgesellschaft ist…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des § 19 Abs. 1 EStG 1988 als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Wie der Verwaltungsgerichtshof auch schon wiederholt ausgesprochen hat, ist für den Fall, dass der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener Kapitalgesellschaft ist…
…0068). Der Gegenstand der Schenkung richtet sich danach, was nach dem Vertragswillen geschenkt sein sollte und worüber der Beschenkte im Verhältnis zum Geschenkgeber tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Für die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung ist die tatsächliche Bereicherung entscheidend, die sich danach richtet, was…
…Wohnsitz innehat. Sie kann nämlich über die in ihrem Miteigentum stehende Wohnung tatsächlich und rechtlich verfügen und jederzeit für ihren eigenen Wohnbedarf nützen, was sie auch nach den Ausführungen in der gegenständlichen Berufung tatsächlich gemacht hat. Da die Berufungswerberin einen inländischen Wohnsitz hat, ist von…
…Der Gegenstand einer Schenkung richtet sich danach, was nach der Schenkungsabrede geschenkt sein soll und worüber der Beschenkte im Verhältnis zum Geschenkgeber tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Wird eine Schenkung in der Weise ausgeführt, dass der Geschenkgeber für die Anschaffung einer genau bezeichneten Sache den…
…Das ist der Fall, wenn die Vermögensverfügung endgültig ist, der Bedachte also im Verhältnis zum Schenker tatsächlich und rechtlich (frei) verfügen kann. Unter diesen Vorgaben steht aber für den UFS zweifelsfrei fest, dass die Vereinbarungen im Übergabsvertrag für einen unbefangenen, redlichen Erklärungsempfänger eindeutig dahin zu…
…trotz Widmung und Entzug der Verfügungsmacht über den Betrag rechtlich hätte verfügen können, käme es im Vergleich zu dem vom Gesetzgeber in § 19 Abs. 1 EStG eindeutig geregelten Fall der regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen, in dem der Gesetzgeber eine vom tatsächlichen Zufluss abweichende Zuordnung sehr wohl…
…0068). Der Gegenstand der Schenkung richtet sich danach, was nach dem Vertragswillen geschenkt sein sollte und worüber der Beschenkte im Verhältnis zum Geschenkgeber tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Für die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung ist die tatsächliche Bereicherung entscheidend, die sich danach richtet, was…
…15/0171). Der Gegenstand einer Schenkung richtet sich danach, was nach der Schenkungsabrede geschenkt sein sollte und worüber der Beschenkte im Verhältnis zum Geschenkgeber tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Das Berufungsvorbringen § 17 ErbStG sei bei der Bemessung der Schenkungssteuer nicht angewendet worden, ist nicht nachvollziehbar…
…15/0171). Der Gegenstand einer Schenkung richtet sich danach, was nach der Schenkungsabrede geschenkt sein sollte und worüber der Beschenkte im Verhältnis zum Geschenkgeber tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Das Berufungsvorbringen § 17 ErbStG sei bei der Bemessung der Schenkungssteuer nicht angewendet worden, ist nicht nachvollziehbar…