…Hin- und Rückfahrt von Wohnsitzgemeinde zur Ausbildungsgemeinde - ermittelt nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 - lediglich öffentliche Verkehrsmittel mit einer Fahr- bzw. Wegzeit von mehr als einer Stunde zur Verfügung standen und daher die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort zeitlich nicht mehr zumutbar…
…damit, es sei ihrem Sohn nicht möglich, die Universität bzw. die entsprechenden Institute zu Beginn der Vorlesungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln binnen einer Stunde zu erreichen. Damit verkennt sie ganz offenbar, dass bei Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt nicht auf die "Wohnung" bzw…
…nicht als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Wien zeitlich noch zumutbar sei. Der Pauschbetrag sei zu berücksichtigen, wenn "entweder a) die Ausbildungsstätte mehr als 80 km entfernt ist oder b) die Ausbildungsstätte weniger als 80 km entfernt…
…ebenfalls Unterricht und fahre an diesem Tag überhaupt kein Verkehrsmittel, mit dem die Schule erreichbar wäre. Auch aus diesem Grund sei die Bewohnung eines Internates notwendig gewesen. Aufgrund der verkehrsungünstigen Lage A - C sei deshalb seiner Tochter die tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zumutbar gewesen…
…Samstag ebenfalls Unterricht und fahre an diesem Tag überhaupt kein Verkehrsmittel, mit dem die Schule erreichbar wäre. Aus diesen Gründen sei die Bewohnung eines Internates notwendig gewesen. Aufgrund der verkehrsungünstigen Lage B - C sei deshalb ihrer Tochter die tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zumutbar gewesen…
…Unterhaltszahlungen von nicht untergeordneter Bedeutung für eine Zweitunterkunft am Schulort oder für Fahrtkosten zu leisten sind." Unter "Einzugsbereich des Wohnortes" i.S.d. § 34 EStG 1988 ist jener Bereich zu verstehen, in dem die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Ausbildungsort zeitlich als noch zumutbar anzusehen…
…anderem den Pauschbetrag mit der Begründung nicht, dass die Ausbildung im Nahebereich des Wohnortes erfolge. "Studienkosten stehen nur zu, wenn die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als 1 Stunde) nicht zumutbar ist. Da die…
…und für das Jahr 2007 vom 13. Juni 2008 gewährte das Finanzamt den Pauschbetrag mit der Begründung nicht, dass "Studienkosten" nur zustünden, "wenn die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als 1 Stunde) nicht zumutbar…
…dass eine tägliche Hin- und Rückfahrt zumutbar ist, zum Tragen. Es ist dem Unabhängigen Finanzsenat bei dieser Sach- und Rechtslage verwehrt zu prüfen, ob im Einzelfall ungeachtet der Anführung in einer der Verordnungen eine tägliche Hin- und Rückfahrt nicht möglich ist. II. Rechtslage für den…
…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…
…beiden Kinder des Bw. außerhalb des Wohnortes mit folgender Begründung nicht anerkannt: "Laut Verordnung des Bundesministers für Finanzen 624/95 betreffend Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes ist von ihrer Gemeinde die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort zeitlich zumutbar. Da diese Verordnung…
…als nicht mehr zumutbar. § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 enthält Folgendes: Von welchen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom…
…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…
…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…
…110 € je Studienmonat - nicht aber unter Ansatz tatsächlicher höherer Aufwendungen - berücksichtigt werden könnten. "Die Studienkosten stehen allerdings nur dann zu, wenn die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als 1 Stunde) nicht zumutbar ist…
…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…
…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…
…erbracht werden kann, dass die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter der Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt und die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort daher zeitlich nicht zumutbar ist. Weiters wird angeführt, dass keine Bedenken…
…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…
…führt die Bw. aus, dass im konkreten Fall die Hin- und Rückfahrt vom Wohnort zur Ausbildungsstätte bei Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel jeweils länger als eine Stunde dauere, sodass die Zumutbarkeit nicht mehr gegeben sei. Als Nachweis wurde eine Fahrplanauskunft der österreichischen Bundesbahnen übermittelt, "wobei…