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UFSW RV/2515-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Rohrbach bei Mattersburg-Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…Hin- und Rückfahrt von Wohnsitzgemeinde zur Ausbildungsgemeinde - ermittelt nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 - lediglich öffentliche Verkehrsmittel mit einer Fahr- bzw. Wegzeit von mehr als einer Stunde zur Verfügung standen und daher die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort zeitlich nicht mehr zumutbar…

BFG RV/2100894/2017Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.06.2018

…jeweils nicht mehr als eine Stunde, gilt die Ausbildungstätte als im Einzugsbereich gelegen und ist die tägliche Hin- und Rückfahrt zumutbar. Bei dieser Berechnung nach der im Beschwerdezeitraum geltenden Rechtslage sind Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht…

UFSG RV/0863-G/10Frage der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Studienort (bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2011

…damit, es sei ihrem Sohn nicht möglich, die Universität bzw. die entsprechenden Institute zu Beginn der Vorlesungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln binnen einer Stunde zu erreichen. Damit verkennt sie ganz offenbar, dass bei Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt nicht auf die "Wohnung" bzw…

UFSW RV/0742-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2005, 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

…nicht als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Wien zeitlich noch zumutbar sei. Der Pauschbetrag sei zu berücksichtigen, wenn "entweder a) die Ausbildungsstätte mehr als 80 km entfernt ist oder b) die Ausbildungsstätte weniger als 80 km entfernt…

BFG RV/7101933/2014Auswärtige Berufsausbildung - Überschreitung der zumutbaren Fahrzeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2014

…1992 gilt „eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel“ als „keinesfalls mehr zumutbar“. Dem Wortlaut ist zu entnehmen, dass die „Fahrzeit“ (und nicht etwa beide Fahrzeiten) für die tägliche Hin- und Rückfahrt maßgeblich ist…

UFSG RV/0183-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…ebenfalls Unterricht und fahre an diesem Tag überhaupt kein Verkehrsmittel, mit dem die Schule erreichbar wäre. Auch aus diesem Grund sei die Bewohnung eines Internates notwendig gewesen. Aufgrund der verkehrsungünstigen Lage A - C sei deshalb seiner Tochter die tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zumutbar gewesen…

UFSG RV/0184-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…Samstag ebenfalls Unterricht und fahre an diesem Tag überhaupt kein Verkehrsmittel, mit dem die Schule erreichbar wäre. Aus diesen Gründen sei die Bewohnung eines Internates notwendig gewesen. Aufgrund der verkehrsungünstigen Lage B - C sei deshalb ihrer Tochter die tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zumutbar gewesen…

UFSW RV/4297-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…Unterhaltszahlungen von nicht untergeordneter Bedeutung für eine Zweitunterkunft am Schulort oder für Fahrtkosten zu leisten sind." Unter "Einzugsbereich des Wohnortes" i.S.d. § 34 EStG 1988 ist jener Bereich zu verstehen, in dem die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Ausbildungsort zeitlich als noch zumutbar anzusehen…

UFSW RV/0809-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Mattersburg - Wien) in den Jahren 2002 und 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…anderem den Pauschbetrag mit der Begründung nicht, dass die Ausbildung im Nahebereich des Wohnortes erfolge. "Studienkosten stehen nur zu, wenn die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als 1 Stunde) nicht zumutbar ist. Da die…

BFG RV/7103499/2019Nichteinbeziehung des Fußweges zum Bahnhof bei Prüfung der Zumutbarkeit der zumutbaren Fahrzeit vom Wohnort zum Studienort
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.07.2019

…die Wegzeit, bestehend aus Fußweg und Fahrzeit, mehr als Stunde betragen würde. Dies mit der Folge, dass die Ausbildungsstätten in Wien nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegen, eine tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zumutbar und Aufwendungen für die Berufsausbildung der Kinder des Bf. außerhalb…

UFSW RV/2018-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in den Jahren 2004 und 2005 (Markt St. Martin - Eisenstadt) sowie in den Jahren 2006 und 2007 (Markt St. Martin - Wiener Neustadt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2009

…und für das Jahr 2007 vom 13. Juni 2008 gewährte das Finanzamt den Pauschbetrag mit der Begründung nicht, dass "Studienkosten" nur zustünden, "wenn die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als 1 Stunde) nicht zumutbar…

UFSW RV/0666-W/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2001 und 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.03.2006

…dass eine tägliche Hin- und Rückfahrt zumutbar ist, zum Tragen. Es ist dem Unabhängigen Finanzsenat bei dieser Sach- und Rechtslage verwehrt zu prüfen, ob im Einzelfall ungeachtet der Anführung in einer der Verordnungen eine tägliche Hin- und Rückfahrt nicht möglich ist. II. Rechtslage für den…

UFSW RV/0977-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Purbach-Wien) in den Jahren 2004 und 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2010

…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…

UFSW RV/0459-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2004

…beiden Kinder des Bw. außerhalb des Wohnortes mit folgender Begründung nicht anerkannt: "Laut Verordnung des Bundesministers für Finanzen 624/95 betreffend Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes ist von ihrer Gemeinde die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort zeitlich zumutbar. Da diese Verordnung…

UFSK RV/0154-K/09Zumutbare Fahrzeiten zum Studienort bzw. Wohnort (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…als nicht mehr zumutbar. § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 enthält Folgendes: Von welchen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom…

UFSW RV/2283-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Weiden am See - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2010

…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…

UFSW RV/3424-W/07Auswärtige Berufungsausbildung eines Kindes (Mattersburg-Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…

UFSW RV/3468-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009Teil 1/2

…110 € je Studienmonat - nicht aber unter Ansatz tatsächlicher höherer Aufwendungen - berücksichtigt werden könnten. "Die Studienkosten stehen allerdings nur dann zu, wenn die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als 1 Stunde) nicht zumutbar ist…

UFSW RV/1239-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2009

…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…

UFSW RV/2494-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Gols - Wien) im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2009

…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…