RIS AI
7 085 Treffer158 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0863-G/10Frage der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Studienort (bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2011

… 34 Rz 79, mit zahlreichen weiteren Hinweisen). Liegt die Erreichbarkeit des Studienortes mit der Bahn regelmäßig unter einer (fallweise: knapp über einer) Stunde Fahrtzeit, so ist die tägliche Hin- und Rückfahrt jedenfalls zumutbar (vgl zB UFS vom 29. August 2003, RV/4297-W/02). Auf…

UFSW RV/2515-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Rohrbach bei Mattersburg-Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist; leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteiles maßgebend, mit dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche…

UFSG RV/0747-G/10Keine Berücksichtigung von Wartezeiten sowie von Fahrzeiten im Wohnort bzw. im Studienort bei Ermittlung der für die Gewährung des Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes maßgeblichen Fahrzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2011

…Peter nach Leoben - Hauptbahnhof betrage mit öffentlichen Verkehrsmitteln im günstigsten Fall zwischen 1 Stunde 19 Minuten und 1 Stunde 27 Minuten. Eine tägliche Hin- und Rückfahrt sei daher nicht mehr zumutbar. (2) Im angefochtenen Bescheid wurde der Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung vom Finanzamt mit folgender…

UFSG RV/0630-G/05Berücksichtigung von Wartezeiten außerhalb der Ausgangs-/Zielgemeinde beim Nachweis der Unzumutbarkeit einer täglichen Hin- und Rückfahrt zum/vom Studienort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…Hin- und Rückfahrt zum Studienort Graz zeitlich noch zumutbar ist. Durch BGBl II 295/2001 erhielt § 22 der VO mit Wirkung ab dem Studienjahr 2001/2002 folgenden Wortlaut: "Wenn in einem Verfahren über die Zuerkennung von Studienbeihilfe nachgewiesen wird, dass von einer Gemeinde die tägliche…

UFSK RV/0124-K/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2012

…605/1993 (über die Erreichbarkeit von Studienorten) impliziert daher noch nicht zwingend, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt von dieser Gemeinde zum jeweiligen Studienort dem auszubildenden Kind zeitlich nicht zumutbar ist. Da im gegenständlichen Fall der Wohnort des Bw. in der Verordnung nicht enthalten ist…

UFSG RV/0113-G/04auswärtige Berufsausbildung im Einzugsbereich des Wohnortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007

…In § 2 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, ist Weiz als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Graz zeitlich noch zumutbar sind. Gemäß…

UFSI RV/0496-I/02Aufwendungen für die Berufsausbildung der Kinder außerhalb des Wohnortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2003

…der Verordnung BGBl. 624/1995 würden Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des…

UFSF RV/0471-F/07Nachdem die Fahrtzeit zwischen Wohn- und Studienort jeweils nicht mehr als eine Stunde beträgt, gilt die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Studienort und retour als zumutbar und lagen somit die Voraussetzungen für die Anerkennung einer auswärtigen Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Daraus folgt, dass die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort jedenfalls dann gegeben ist, wenn die Fahrzeit von einer Stunde nicht überschritten wird. Für das günstigste Verkehrsmittel ist ausreichend, dass in jeder Richtung je ein…

UFSW RV/1109-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in einer "Verordnungsgemeinde" (Weiden am See - Wien) in den Jahren 2007 und 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2010

…tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist; leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteiles maßgebend, mit dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche…

UFSW RV/0742-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2005, 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

…Ausbildungsstätte weniger als 80 km entfernt ist, aber die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt oder c) die tägliche Hin- und Rückfahrt gemäß Studienfördergesetz nicht zumutbar ist. In meinem Fall treffen jedenfalls die Punkte b) und c) zu, die von Ihnen offenbar nicht einmal geprüft…

UFSI RV/0356-I/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2003

…wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Nach § 3 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten…

UFSG RV/0823-G/11Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…Andere berücksichtigungswürdige Gründe, die eine tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zumutbar machen, seien nicht dargelegt worden. Dagegen wandte sich der Bw. mit dem Rechtsmittel der Berufung und führte darin im Wesentlichen aus, dass die Autobahn A2 im Wechselabschnitt als eine Strecke mit besonderer Unfallhäufigkeit anzusehen…

UFSW RV/0945-W/03Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2004

…1998 und 2001 eine Berufung ein und führte aus: Die tägliche Fahrzeit von der Wohnung in P. in die Arbeitsstelle betrage 2 Stunden für eine Strecke. Da sie an einer Autoimmunerkrankung leide, sei sie krankheitsanfälliger und nicht mehr so belastbar. Eine tägliche Hin- und Rückfahrt…

UFSW RV/0809-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Mattersburg - Wien) in den Jahren 2002 und 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist; leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteiles maßgebend, mit dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche…

UFSG RV/0338-G/08Scheidungskosten und Kosten der auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2009

…2 der Verordnung betr. eine Berufsausbildung eines Kindes gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gem. § 26 Abs…

UFSG RV/0392-G/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…In § 2 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, ist Deutschlandsberg als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Graz zeitlich noch zumutbar sind. Gemäß …

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 1/2

…Wegstrecken bis 1.500 m außer Ansatz. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs…

UFSG RV/0219-G/08Ausbildung an einem Gymnasium mit Sportzweig und Internat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2008

…wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung…

UFSW RV/1093-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in den Jahren 2004 und 2005 (Gleichartigkeit von Schulen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2011

…ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als eine Stunde) nicht zumutbar ist. Da die Entfernung Eisenstadt-Wien weniger als 80 km beträgt und die Fahrzeit unter einer Stunde liegt (Haltstelle Eisenstadt Domplatz-Haltstelle Wien Südtiroler Platz, Wegstrecken vom elterlichen Haushalt zur Haltestelle und…

UFSW RV/2018-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in den Jahren 2004 und 2005 (Markt St. Martin - Eisenstadt) sowie in den Jahren 2006 und 2007 (Markt St. Martin - Wiener Neustadt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2009

…tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist; leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteiles maßgebend, mit dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche…