… 34 Rz 79, mit zahlreichen weiteren Hinweisen). Liegt die Erreichbarkeit des Studienortes mit der Bahn regelmäßig unter einer (fallweise: knapp über einer) Stunde Fahrtzeit, so ist die tägliche Hin- und Rückfahrt jedenfalls zumutbar (vgl zB UFS vom 29. August 2003, RV/4297-W/02). Auf…
…tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist; leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteiles maßgebend, mit dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche…
…Peter nach Leoben - Hauptbahnhof betrage mit öffentlichen Verkehrsmitteln im günstigsten Fall zwischen 1 Stunde 19 Minuten und 1 Stunde 27 Minuten. Eine tägliche Hin- und Rückfahrt sei daher nicht mehr zumutbar. (2) Im angefochtenen Bescheid wurde der Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung vom Finanzamt mit folgender…
…Hin- und Rückfahrt zum Studienort Graz zeitlich noch zumutbar ist. Durch BGBl II 295/2001 erhielt § 22 der VO mit Wirkung ab dem Studienjahr 2001/2002 folgenden Wortlaut: "Wenn in einem Verfahren über die Zuerkennung von Studienbeihilfe nachgewiesen wird, dass von einer Gemeinde die tägliche…
…605/1993 (über die Erreichbarkeit von Studienorten) impliziert daher noch nicht zwingend, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt von dieser Gemeinde zum jeweiligen Studienort dem auszubildenden Kind zeitlich nicht zumutbar ist. Da im gegenständlichen Fall der Wohnort des Bw. in der Verordnung nicht enthalten ist…
…In § 2 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, ist Weiz als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Graz zeitlich noch zumutbar sind. Gemäß…
…der Verordnung BGBl. 624/1995 würden Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des…
…Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Daraus folgt, dass die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort jedenfalls dann gegeben ist, wenn die Fahrzeit von einer Stunde nicht überschritten wird. Für das günstigste Verkehrsmittel ist ausreichend, dass in jeder Richtung je ein…
…tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist; leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteiles maßgebend, mit dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche…
…Ausbildungsstätte weniger als 80 km entfernt ist, aber die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt oder c) die tägliche Hin- und Rückfahrt gemäß Studienfördergesetz nicht zumutbar ist. In meinem Fall treffen jedenfalls die Punkte b) und c) zu, die von Ihnen offenbar nicht einmal geprüft…
…wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Nach § 3 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten…
…Andere berücksichtigungswürdige Gründe, die eine tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zumutbar machen, seien nicht dargelegt worden. Dagegen wandte sich der Bw. mit dem Rechtsmittel der Berufung und führte darin im Wesentlichen aus, dass die Autobahn A2 im Wechselabschnitt als eine Strecke mit besonderer Unfallhäufigkeit anzusehen…
…1998 und 2001 eine Berufung ein und führte aus: Die tägliche Fahrzeit von der Wohnung in P. in die Arbeitsstelle betrage 2 Stunden für eine Strecke. Da sie an einer Autoimmunerkrankung leide, sei sie krankheitsanfälliger und nicht mehr so belastbar. Eine tägliche Hin- und Rückfahrt…
…tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist; leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteiles maßgebend, mit dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche…
…2 der Verordnung betr. eine Berufsausbildung eines Kindes gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gem. § 26 Abs…
…In § 2 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, ist Deutschlandsberg als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Graz zeitlich noch zumutbar sind. Gemäß …
…Wegstrecken bis 1.500 m außer Ansatz. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs…
…wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung…
…ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als eine Stunde) nicht zumutbar ist. Da die Entfernung Eisenstadt-Wien weniger als 80 km beträgt und die Fahrzeit unter einer Stunde liegt (Haltstelle Eisenstadt Domplatz-Haltstelle Wien Südtiroler Platz, Wegstrecken vom elterlichen Haushalt zur Haltestelle und…
…tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist; leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteiles maßgebend, mit dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche…