…2.1997 war zunächst zu überprüfen, ob sämtliche dem Einleitungsbescheid zu Grunde liegenden Ermittlungsergebnisse der Betriebsprüfung auch als strafrechtlich relevant anzusehen sind. Der VwGH führt in diesem Erkenntnis aus: Nicht tragfähig für die Annahme der Begehung einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung werden, für sich allein betrachtet, regelmäßig…
…S 14.690,75 und für 2000 von S 21.823,32 auszugehen. Tatsächlich ergaben sich jedoch aufgrund der Prüfungsfeststellungen insgesamt geringere Nachforderungen an Einkommensteuer für 1999 und 2000, weil im Zuge der Betriebsprüfung auch strafrechtlich nicht relevante Feststellungen getroffen wurden, und zwar auch solche…
…Höhe von 5.568,34 € sowie zur Vorschreibung von Kapitalertragsteuer in Höhe von 4.555,50 €. Die in der Folge gegen die Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001 erhobenen Berufungen wandten sich gegen die - strafrechtlich nicht relevante - Nichtberücksichtigung der durch die Vermietung erwirtschafteten negativen Einkünfte…
…hat sich der Tatverdacht auf die objektive und subjektive Tatseite zu erstrecken. Nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist der begründete Tatverdacht der vorsätzlichen Abgabenverkürzung nicht gegeben, sondern liegt eine unterschiedliche, somit strafrechtlich nicht relevante, Rechtsansicht der Abgabennachforderung zu Grunde. Der Bescheid war spruchgemäß aufzuheben…
…Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre (und gegebenenfalls die hier nicht relevante in Abs. 4 lit. c genannte Zeit) verstrichen sind. Entsprechend der Bestimmung des § 31 Abs…
…für die strafrechtliche Beurteilung nicht ohne weitere Prüfung aus dem BP-Bericht übernommen werden könne. Die Ansätze der BP haben also den Charakter von "Sicherheitszuschlägen", die strafrechtlich in diesem Falle nicht relevant seien. Die Behörde habe daher den im gegenständlichen Bescheid geäußerten Verdacht nicht ausreichend…
…Tatsächlich sei - aus nicht näher nachvollziehbaren Gründen - lediglich ein Aufschlag von 3 % zu den erklärten Umsätzen vorgenommen worden. Aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung gehe hervor, dass es sich bei dem Mehrergebnis nicht um eine Umsatzzuschätzung sondern um einen strafrechtlich nicht relevanten Sicherheitszuschlag handle. Es…
…verwirklicht hat. Die rechtskräftigen Berufungsvorentscheidungen vom 12. Dezember 2007 weichen in erheblichem Umfang von den für den Einleitungsbescheid grundlegenden Feststellungen der Betriebsprüfung ab, bilden aber für sich - wie oben dargestellt - auch keine tragfähige Grundlage für strafrechtlich relevante Feststellungen, dies auch im Hinblick darauf, dass im…
…Die Position "nicht erfasste Gutschrift Brauerei2" betrage nicht S 46.955,00, sondern S 44.945,00. Dies laut Prüfbericht. Offenkundig seien hier Zahlenstürze und falsche Ziffern angesetzt worden (siehe Prüfbericht Tz. 21). Ebenfalls bei der Einkommensteuer 2000 hätten als strafrechtlich relevante Bemessungsgrundlage ein Investitionsfreibetrag…
…nicht zuständig gewesen, sondern es sei dem Bw. primär oblegen, die vorliegende, vorläufige Bilanz zu überprüfen und eine Fortbestehensprognose zu erstellen. Vielmehr war der Geschäftsführer der "M.B. Limited", S.A. , als faktischer Geschäftsführer für die Finanzgebarung verantwortlich gewesen und in diesem Zusammenhang auch strafrechtlich…
…nicht für das Verhalten und Verschulden Dritter. Da sohin das Finanzamt Kufstein Schwaz [als Finanzstrafbehörde erster Instanz] derartige Sachverhaltselemente nicht als rechtlich relevant erachtet habe (andernfalls hätte es wohl entsprechende Sachverhaltsfeststellungen getroffen), würde das angefochtene Erkenntnis an einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung leiden. Bei Feststellung der…
…würde, wenn beispielsweise im Vertrauen auf die nachträglich als unrichtig erkannte behördliche Rechtsauskunft Dispositionen getroffen worden wären. Derartiges liegt aber hier schon insofern nicht vor, als die behauptete "Vereinbarung" erst getroffen wurde, nachdem das hier zur Diskussion stehende strafrechtlich relevante Verhalten bereits abgeschlossen war (vgl…
…bereits oben angeführt, habe sich der Beschuldigte erst nach der Außenprüfung, also nach Verwirklichung des strafrechtlich relevanten Sachverhaltes an die AG mit der Bitte um Mitteilung der UID-Nummer gewandt. Tatsächlich habe das Finanzamt Graz-Stadt erst- und letztmalig mit Vergabebescheid vom 10. April 2008…
…selbst an, dass sich der Beschuldigte erst nach der Außenprüfung, also nach Verwirklichung des strafrechtlich relevanten Sachverhaltes an die A-AG mit der Bitte um Mitteilung der UID-Nummer gewandt habe. Tatsächlich habe das Finanzamt Graz-Stadt erst- und letztmalig mit Vergabebescheid vom 10. April…
…€) überschritten worden, richten sich gegen die Höhe der vom Prüfer vorgenommenen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Nach den Feststellungen des Prüfers wurden infolge der Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen strafrechtlich relevante Umsatz- und Erlöszuschätzungen vorgenommen. Werden Umsätze bzw. Einnahmen während eines Jahres nicht erfasst, so liegen Tatsachen vor…
…April 2008, Finanzstrafakt Bl. 62)]. Aufgrund des obgenannten Schreibens wäre - so der Spruchsenat - das strafrechtlich relevante Verhalten des Beschuldigten vom Finanzamt Salzburg-Stadt entdeckt gewesen, wovon aber der Beschuldigte bis zur nachfolgenden Selbstanzeige keine Kenntnis gehabt habe. Am 30. April 2008 erstattete die steuerliche Vertretung…
…berührt ist, im konkreten Fall allerdings eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Die Trennung in verschiedene Einkunftsarten mag für die Einkommensteuer gelten, ist aber nicht für die Umsatzsteuer relevant. Mag. Zaussinger: Dem ist zu entgegnen, dass die umsatzsteuerliche Betrachtung in aller Regel der einkommensteuerlichen folgt, wobei allerdings…
…berührt ist, im konkreten Fall allerdings eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Die Trennung in verschiedene Einkunftsarten mag für die Einkommensteuer gelten, ist aber nicht für die Umsatzsteuer relevant. Mag. Zaussinger: Dem ist zu entgegnen, dass die umsatzsteuerliche Betrachtung in aller Regel der einkommensteuerlichen folgt, wobei allerdings…
…berührt ist, im konkreten Fall allerdings eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Die Trennung in verschiedene Einkunftsarten mag für die Einkommensteuer gelten, ist aber nicht für die Umsatzsteuer relevant. Mag. Zaussinger: Dem ist zu entgegnen, dass die umsatzsteuerliche Betrachtung in aller Regel der einkommensteuerlichen folgt, wobei allerdings…
…sei bis dato nicht erfolgt (zugegeben in Folge bisherigen - entschuldigten - Nichterscheinens zur Verhandlung). Es werde angemerkt, dass der Bw. den Mietvertrag mit der Fa. P-GmbH per 31. August 2005 aufgekündigt habe. Betriebsprüfung gehe bei ihrer (strafrechtlich als relevant unterstellten) Berechnung von einer Kündigung per…