…33 S = 59,62 € Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Hinblick auf Dauer der unentschuldbaren Verspätung, das bisherige steuerliche Verhalten des Bw. und das Grad des Verschuldens ein Verspätungszuschlag von 5 % angemessen ist. Die festgesetzte ESt 2001 in Höhe von 13.864,89…
…eingewendete Interesse der Erhaltung seiner wirtschaftlichen Existenz abzuwägen. Bei der Ermessensübung ist vor allem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen. Die nachsichtsgegenständlichen Abgaben betreffen im Wesentlichen Nachforderungen aus den Veranlagungen der Umsatz- und Einkommensteuer der Jahre 1997 bis 1999. In der diesbezüglichen Berufungsentscheidung…
…für die Berufungswerberin ca. 20,00 € betrage, ihr bisheriges steuerliches Verhalten vorbildlich gewesen wäre und der Grad des Verschuldens als gering einzuschätzen sei, ersuche sie, von einem Säumniszuschlag abzusehen. In den am 29.3.2007 veröffentlichten Erkenntnissen vom 14.12.2006, 2005/14/0014…
…Anordnungen zum Vorwurf gemacht werden, zumal sich die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung für 2002 als ausnahmsweise Säumnis darstellt. Aufgrund der jeweils pünktlichen Erklärungsabgabe für die Folgejahre 2003 und 2004 wie auch im Hinblick auf das einwandfreie sonstige steuerliche Verhalten der Bw. kann somit berechtigterweise angenommen…
…und zwar meist erst über Aufforderung des Finanzamtes, Erklärungen eingereicht. Angesichts des Ausmaßes der Fristüberschreitung betreffend 1996 und des steuerlichen Verhaltens des Bw. betreffend sämtliche Veranlagungszeiträume erscheint die Festsetzung der Verspätungszuschläge im Höchstausmaß von 10 % der festgesetzten Abgaben als angemessen. Da jedoch für 1996 keine…
…das Verhalten der Bw. in Abgabensachen in Zeiten einzugehen, die vor den Aussetzungsantrag liegen würden. Die Bw. sei seit Gründung des Unternehmens im Jahr 1980 ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen immer termingerecht nachgekommen und habe, wie aus den Akten entnommen werden könne, immer ein wohlfeiles steuerliches Verhalten…
…von der Abgeltungssteuer gesehen werden, sondern ist eine Konsequenz der Einführung der Abgeltungssteuer. Der Verfassungsgesetzgeber hat für bestimmte Kapitalanlagen eine zwingende Kapitalertragsteuer vorgesehen, für deren Entrichtung seitens des Steuerschuldners mangels Mitwirkung bei der Abfuhr naturgemäß "zwingend ein korrektes steuerliches Verhalten" gegeben ist. Mit § 1 Abs…
…von der Abgeltungssteuer gesehen werden, sondern ist eine Konsequenz der Einführung der Abgeltungssteuer. Der Verfassungsgesetzgeber hat für bestimmte Kapitalanlagen eine zwingende Kapitalertragsteuer vorgesehen, für deren Entrichtung seitens des Steuerschuldners mangels Mitwirkung bei der Abfuhr naturgemäß "zwingend ein korrektes steuerliches Verhalten" gegeben ist. Mit § 1 Abs…
…Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind. Aus der Aktenlage des Finanzstrafaktes ist ersichtlich, dass der Bw. in den verfahrensgegenständlichen Jahren 2007-2009 seine steuerliche Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…dem Grunde nach zweckmäßig. Etwaige Unbilligkeitsgründe sind nicht zu erkennen. Was die Höhe der Zwangsstrafe betrifft, so ist der Bw. allerdings zuzugestehen, dass ihr steuerliches Verhalten in der Vergangenheit einwandfrei war. Aus der Sicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz hat dieses wesentliche Ermessenskriterium (vgl. Ritz, aaO, …
…" umfangreiche Verkürzungen angestrebt hat. Dieser Aspekt indiziert an sich eine deutliche Gleichgültigkeit des Täters in Bezug auf seine abgabenrechtlichen Pflichten und eine schlechte Prognose in Bezug auf zukünftiges steuerliches Verhalten, wobei die an den Tag gelegte Animosität gegenüber Organwalter des befassten Finanzamtes eine durch die…
…eigene) finanzstrafbehördliche Ermittlungen verwiesen, wonach für die im Spruch genannten Zeiträume weder termingerecht Vorauszahlungen geleistet, noch entsprechende Voranmeldungen zeitgerecht eingereicht worden seien. Ein entsprechender subjektiver Tatverdacht ergebe sich aus dem bisherigen steuerlichen Verhalten der Beschuldigten. Allfällig eingebrachte Selbstanzeigen, namentlich hinsichtlich Juli 2007, seien insofern nicht…
…Höhe des Verspätungszuschlages von maximal 10 Prozent der festgesetzten Abgabe sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. Ritz, aaO, …
…§ 95 Tz 43). Unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit ist die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei zu prüfen. Dabei ist insbesondere auf Treu und Glauben, steuerliches Verhalten und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei Bedacht zu nehmen (Stoll, BAO, 208). Die Bw bringt im…
…dieser Gründe erscheine die Strafe insbesondere aus spezialpräventiven Gründen als zu gering bemessen, zumal es sich um einen selbständigen Buchhalter handle, von dem ein korrektes steuerliches Verhalten zu erwarten sei. Es werde daher beantragt, die Strafe mit 41,22 % des strafbestimmenden Wertbetrages in Höhe von…
…in eine Ermessensentscheidung einzutreten, in der nach den Kriterien von Billigkeit und Zweckmäßigkeit abzuwägen ist. Für die Abgabepflichtige spricht ihr bisheriges steuerliches Verhalten und vor allem der Umstand, dass sie im Vertrauen auf bisherige Rechtsprechung und die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrichtlinien disponiert hatte. Dieses Vertrauen ist…
…Erfahrung davon auszugehen ist, dass ihm seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen bekannt waren. Zumal sein steuerliches Verhalten vor dem inkriminierten Zeitraum keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, weil er seine steuerlichen Obliegenheiten als Unternehmer ordnungsgemäß erfüllt hat. Schon alleine daraus folgt seine Wissentlichkeit, wobei für die Finanzordnungswidrigkeiten…
…liege die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sei vor allem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabenpflichtigen zu berücksichtigen. Diesbezüglich möchte der Bw ausführen, dass sein bisheriges steuerliches Verhalten vorbildlich gewesen sei, was durch die fristgerechte Erfüllung seiner Zahlungspflichten aber auch…
…VwGH (Hinweis VwGH 21.6.2004, 2003/17/0334). Ein Verstoß gegen das Prinzip von Treu und Glauben kann weiters eintreten, wenn ein Abgabepflichtiger sein steuerliches Verhalten einer abgabenrechtlichen Rechtsauskunft entsprechend einrichtet (Hinweis VwGH 12.4.1984, 84/15/0041). Doch kann eine aus dem…
…bisheriges steuerliches Verhalten (z.B. Voranmeldungen für 2007) gezeigt hat, dass ihm die umsatzsteuerlichen Pflichten und die Folgewirkungen einer Pflichtverletzung hinlänglich bekannt waren, ausdrücklich auf die Bestimmung des § 21 UStG 1994 hingewiesen wurde (vgl. dazu abgabenbehördliche Nachschau vom 17. Februar 2002, anlässlich der steuerlichen Neuaufnahme…